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neue arbeitskleidung

gefragt von b17081973b17081973 am 13.08.2008 um 5:01 Uhr

haben arbeitskleidung von der firma bekommen.darf der arbeitgeber verlangen das ich bei verschleiß der kleidung dafür aufkomme?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. August 2008 06:57
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Kleinstrepataturen sind ja wohl selbstverständlich und ist es anormaler Verschleiß, dann kann der AG natürlich Ersatz verlangen, denn mit den übergebenen Arbeitsmitteln und dazu zählt die Kleidung hat man wie im normalen Leben achtsam umzugehen


anonym
beantwortet von brittateufel am 13. August 2008 07:38
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Hallo,

laut Unfallverhütungsgesetz ist der AG verpflichtet, den AN einmalig Arbeitskleidung auszuhändigen und nach angemessener Zeit, wieder neue Kleidung auszuhändigen. Es kommt darauf an, wie alt deine Kleidung ist. Aber persönlich denke ich, jeder AN sollte dafür selber aufkommen, denn das gehört nunmal zum JOb und zur Not kannste die Arbeitskleidung von der Stuer absetzen, wenn Du genug am Ende des Jahres zusammen hast. LG Brittateufel


Coccodrillo
beantwortet von Coccodrillo am 13. August 2008 14:39
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soviel mir bekannt ist und ich immer wieder in entsprechenden publikationen lese, ist es so, daß der arbeitgeber, wenn er arbeitskleidung verlangt, auch dafür aufkommen muß. natürlich sind kleinere reparaturen vom arbeitnehmer auszuführen, z.b. etwa ein loch zu stopfen etc. aber im allgemeinen ist der arbeitgeber dafür in der pflicht. schau doch mal bei wikipedia/uniform rein. hoffe, es kann dir helfen.


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