Hallo,
Lage: Ich möchte ein EFH auf einem Grundstück errichten (bis jetzt unbebaut). Das Grundstück befindet sich im Aussenbereich. Das Grundstück befindet sich im Eigentum meines Vaters, der Landwirt ist (betrieb 400 Milchkühe) in 200 Km(im anderen Bundesland) Entfernung zum Grundstück. Der Betrieb ist in seinem Eigentum, er hat auch einen Meisterbreif. Nun würde ich (kein Landwirt) gerne ein Haus auf dem Grundstück errichten.
Meine Frage ist... seht ihr eine Chance eine Baugenehmigung zu bekommen? Ja irgendjemand Erfahrung mit solch ein Fall?
wie gehe ich vor???
Vielen Dank
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ich denke mal, für ein EFH ist die Wahrscheinlichkeit im Außenbereich gleich Null.
In § 35 Baugesetzbuch sind alle zulässigen Bauvorhaben im Außenbereich definiert.

Ist es denn überhaupt als Bauland ausgewiesen?
hallo.
Nein es nicht als Bauland ausgewiesen. Im keinen B-Plan.
Pumukl am 7. November 2009 21:14 Darum heisst der Bereich ja auch Aussenbereich.

Sieht schlecht aus!
Vielleicht wenn dein Vater mit einer guten Begründung als Bauherr auftritt.
Hallo Ich werde den Antrag auch nicht stellen. es wird über meinen vater laufen. Er ist ja ein "Privilligter" , er dürfte. nun ist die Frage wie wir das am Besten anstellen....???
es kommt nicht darauf an ob dein Vater privilegiert ist, da Bauvorhaben muss es sein ...
Als erstes bei der zuständigen Bauordnungsbehörde bzw. Bauamt der Gemeinde nachfragen, ob auf dem Grundstück gebaut werden kann. Falls nicht, hat sich sowieso alles erledigt.

Ist das Grundstück innerhalb von "Ortsgrenzen", jedoch nicht im B-Plan vorgesehen, oder ist es eine ausgewiesene landwirtschaftliche Nutzfläche? Bestehen irgendwelche Auflagen - vom Erwerb des Grundstücks, zwecks Nutzung oder ähnlich? Das Dein Vater in einem anderen Bundesland einen landwirtschaftlichen Betrieb hat ist unerheblich. Du musst die örtlichen Verwaltungsorgane ansprechen, die für das Gundstück zutändig sind.
wenn das Grundstück im Außenbereich liegt (definiert durch eine Innenbereichs - bezw. Klarstellungssatzung der Gemeinde), spielen diese Fragen überhaupt keine Rolle, sondern nur § 35 Baugesetzbuch.
Werter Forumsteilnehmer, werte Forumsteilnehmerin, werte Forumsteilnehmer,
wie man am besten vorgeht, wird sich hier im Forum im Einzelnen wohl eher nicht klären lassen.
Am besten jemand fachkundigen -der sich damit auskennt- beauftragen.
Schauen Sie doch auch mal unter www.baumängelforum.de
Eine Seite auf die ich zufälligerweise bei einer Internetrecherche aufmerksam geworden bin.
Habe gehört dort würde man in so einigen Fällen fündig. Wie es zu diesem Thema hier aussieht, weiß ich natürlich nicht. Einfach mal nachschauen.
Vielleicht kann man Ihnen dort weiter helfen.
Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51 53894 Mechernich
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