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Neuanmeldung beim Einwohnermeldeamt - reicht der Mietvertrag echt nicht aus zur Legimation?

gefragt von gamiragamira am 23.10.2009 um 0:17 Uhr

Ich habe leider das kleine Problem, dass ich von Amts wegen abgemeldet wurde. Also, ich habe mich nach einem Umzug nicht umgemeldet und wurde - ein Beamter hat es nachgesehen - vor ein paar Monaten "abgemeldet". Skurril, denn ofiziell bin ich also ohne festen gemeldeten Wohnsitz. So weit so weit.

Nun wollte ich mich ummelden und habe auch meinen aktuellen Mietvertrag mitgebracht. Die Bearbeiterin aber verweigerte mir die Ummeldung und sagte, dass im Falle einer Abmeldung dieser Mietvertrag nicht reichen würde als Legitimation und dass es einer extra schriftlichen Erklärung des Vermieters bedürfe dazu - obwohl sich ja anhand des Mietvertrages nachvollziehen lässt, wann ich eingezogen bin und schliesslich zahle ich ja auch Miete und wohne da und die Unterschrift des Vermieters ist ja auf dem Mietvertrag. Das hat mich schon verblüfft und auch geärgert, denn nun muss ich den Vermieter extra nochmal anfragen wegen Unterschrift.

Ist das in solchen Fällen wirklich so in Sachen Rechtslage bzw. wo steht denn das genau?


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Simpzon
beantwortet von Simpzon am 23. Oktober 2009 00:19
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Hab ich noch nie gehört. Noch nicht mal, dass man einen Mietvertrag mitbringen muss. Ich kann doch auch unentgeltlich irgendwo einziehen.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 23. Oktober 2009 00:30

genau so ist es


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 23. Oktober 2009 00:19
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da könnte ja jeder mit dem Mietvertrag hingehen

Kommentar von B7ead9b16cab61576253b509db593c49smallgamira am 23. Oktober 2009 00:20

Naja, einen Reisepass hab ich ja auch mitgebracht und auch diverse andere Ausweise mit Namen drauf.


gamira
beantwortet von gamira am 23. Oktober 2009 00:19
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Es sollte natürlich heissen "Legitimation"


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 23. Oktober 2009 00:19
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Ja.

Der Vermieter bescheinigt Dir, daß Du eingezogen bist.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 23. Oktober 2009 00:28

gibt es schon lange nicht mehr


anonym
beantwortet von Sally2809 am 23. Oktober 2009 00:20
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So ist es. Du kannst Dich ärgern, allerdings über Deine eigene Nachlässigkeit.



HHSthp
beantwortet von HHSthp am 23. Oktober 2009 00:21
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In diesem Fall ist eine Einzugsbestätigung wirklich erforderlich.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 23. Oktober 2009 00:29

gibts nicht und war auch nicht die Rede hier


koofenix
beantwortet von koofenix am 23. Oktober 2009 00:24
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weiss nicht, welche vorteile das gemeldetsein bringt. wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, werden sie dich wohl irgendwie anmelden müssen (und dir auch sagen wie es in deinem fall geht).wenn nicht würde ich mir ein ei drauf backen.


kreativkeks
beantwortet von kreativkeks am 23. Oktober 2009 00:24
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wenn dir das so gesagt wurde wirst du nicht drum rum kommen. Krass, bei mir wollten die ja nichtmal den Mietvertrag sehen..

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 23. Oktober 2009 00:29

muss nicht immer richtig sein was irgend jemand so sagt.

Kommentar von TillWollheim am 24. Oktober 2009 10:56

Das ist nach Landesrecht unterschiedlich geregelt. Ist aber sinnvoll, denn in Berlin wurde mit Falsch-Anmeldungen schlimmer Mißbrauch betrieben. Ein guter Vermieter gibt dir gleich bei Unterzeichnung des Mietvertrages so einen Hinweis. Das nötige Formular musst Du von der Meldebehörde bekommen und dann unterzeichnet zurückreichen. Oft kann man es heuzutage runterladen unter Miet... Guck mal auf der Homepage deiner Gemeinde nach!


Drahreg
beantwortet von Drahreg am 23. Oktober 2009 00:27
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Hättest du dich selbst ordnungsgemäß ab- und wieder angemeldet, bräuchtest du überhaupt keinen nachweis. Die wollen eben sichergehen, dass nicht wieder so was passiert. Bei uns gibts ne Meldpflicht - sogar wenn du im Hotel übernachtest, müssen die Betreiber das melden. Es ist also kein Kavaliersdelikt, wenn man gegen das Meldegesetz verstößt. Ich weiß zwar nicht, wo du wohnst, die aber mal ein Link auf den entsrpechenden Gesetzestext für NRW: http://www.bernd-rohlfs.de/bochum/zweitwohnungssteuer/meldegesetz.pdf


DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 23. Oktober 2009 00:27
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genau dasselbe Problem hatte ich auch, wobei mein Vermieter in Spanien lebte und nicht zu ereichen war (Untermietvertrag allein reicht nicht) Folglich mußte ich die Unterschrift fälschen, anders ging es nicht.


Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 23. Oktober 2009 00:34
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beantwortet von DerSteppenwolf am 23. Oktober 2009 00:27 0x genau dasselbe Problem hatte ich auch, wobei mein Vermieter in Spanien lebte und nicht zu ereichen war (Untermietvertrag allein reicht nicht) Folglich mußte ich die Unterschrift fälschen, anders ging es nicht.

............................................oder ankreuzen das Eigentum und fertig. Fragt nicht ein Ar...danach. Die Frage nach Eigentum kann vielfach verstanden werden. Irgend jemand ist nun mal der Eigentümer


anitari
beantwortet von anitari am 23. Oktober 2009 10:31
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Ob bei Anmeldung außer dem Ausweiß/Pass auch noch der Mietvertrag und/oder eine sog. Einzugsbestätigung vorgelegt werden muß, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Am besten mal im jeweiligen Meldegesetz nachlesen. In Berlin und Brandenburg z. B. genügt der Ausweiß (leider). Aber das auch erst seit einigen Jahren.


albatros
beantwortet von albatros am 23. Oktober 2009 14:05
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Wie kann das Einwohnermeldeamt eine „Abmeldung“ deiner Person durch eine andere überhaupt annehmen, zumal es eine Abmeldung seit jahren überhaupt nicht mehr gibt? Das erledigt die Meldestelle des zuständigen Meldeamtes wo du dich neu anmeldest. Hier liegt doch eine grobe Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte vor. Dass der Mietvertrag bei Anmeldung vorzulegen ist, erscheint mir auch sehr fragwürdig. Stelle dir vor, du zögest zu deinem Freund, ohne im Mietvertrag eingetragen zu sein, was ja durchaus möglich und zulässig ist. Dann könntest du ja auch keinen Mietvertrag vorlegen. Eine Abmeldung durch deinen Vermieter ist ohne deine Vollmacht sowieso unwirksam, es könnte ja jeder xbeliebige jeden anderen Bürger abmelden! Nach meiner persönlichen Erfahrung ist die Anmeldung auch nur möglich mit der Vorlage des PA, dieser erhält dann einen Aufkleber mit der neuen Wohnadresse. Im Reispass würde dabei ebenfalls gleichermaßen die Änderung vermerkt und gesiegelt. Ich würde eine Beschwerde an die übergeordnete Dienststelle des Meldeamtes richten und um Aufklärung bitten. So wie geschehen, ist es mit Sicherheit nicht rechtens.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 23. Oktober 2009 18:51

Der/die Fragesteller/in wurde vom AMT, nicht von einer Person abgemeldet. Das kann durchaus passieren wenn z. B. Post (vor allem von Behörden!) nicht zustellbar ist, weil "Empfänger unbekannt" oder "Empfänger unbekannt verzogen".

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 24. Oktober 2009 11:15

danke anitari für deine kritik, habe das übersehen. Die Fragestellerin hatte sich nicht angemeldet, wozu sie verpflichtet war, lt. Meldeordnung. Deswegen würde sie von der alten Meldestelle "pro forma" abgemeldet.


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