pehlankell am 05.10.2009 um 12:24 Uhr
Beitrags-Steigerung (AVmG § 86). Da ich ab 2008 immer 4 % vom Bruttogehalt zahlen müsste, um die volle Förderung zu erhalten, aber sich die Förderung nicht erhöht, zahle ich bei steigendem Brutto immer mehr Beiträge für eine (durch Inflation) immer weiter sinkende Förderung. Der Wegfall der Kinderzulage erhöht den zu zahlenden Beitrag noch weiter.
-wie kann ich sowas kompensieren ??
Das Auslands-Auszahlungs–Problem Wenn Sie Ihre Rente nicht mit Wohnsitz in der BRD beziehen, gilt dies als schädliche Verwendung. Bei endgültigem Wegzug aus Deutschland besteht kein Anspruch auf Riester-Förderung mehr. Grund: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist entfallen. Beispiel: Wer als Rentner und Bezieher von einer Riesterrente aus Deutschland nach Spanien zieht, muss die erhaltenen Förderzulagen zurückzahlen.
-gibt es da eine Lösung ???
Garantie-Leistungen Die Garantie der eingezahlten Beiträge steht zwar im Vertragstext.
Steuern (AVmG Artikel 6) Alle Renten werden bei Bezug zum zu versteuernden Einkommen gerechnet und versteuert. Da Sie die Riester-Beiträge aber schon aus versteuertem Einkommen bezahlt haben......
-ist da eine sonderregelung oder muss ich akzeptieren Doppelsteuer zu zahlen ???
hallo, also zu deinen ersten punkt kann man nur sagen das man das nicht kompensieren kann, bzw. nur über die Steuererklärung da du ja die Beiträge nach § 10a als Vorsorgeaufwendungen bis 2100€ geltend machen kannst. Der Vorteil ist doch aber der, je mehr du einzahlst um so mehr kommt doch am ende auch bei raus.
Das Problem des Wegzuges aus Deutschland wurde bereits gelöst. Du kannst dir die rente auch ins ausland zahlen lassen bzw. musst nicht dringend in deutschland wohnen.
Dei der Insolvenz des Anbeiters kommt es sicherlich darauf an ob ein Versicherungsprodukt oder ein Bankprodukt hast. Wenn du eine Versicherung hast würdest du in die Auffanggesellschaft Protektor überführt werden. Bei einem Bankprodukt ist anzunehmen das es dann einen Käufer gibt und du nur einen anderen namen bekommst.

Hallo, habe ich erst gestern in der Super-illu gelesen. Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen, dürfen ihre volle Rister-Rente behalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Bislang mussten Senioren in diesem Fall die staatlichen Zulagen (154 Euro Grund- sowie 185 Euro Kinderzulage pro Jahr) zurückzahlen. Dies verstoße gegen die Freizügigkeit in der EU, so die Richter. EuGH, Az. C-269/07 Alles Gute für Dich. Auf die anderen Fragen habe ich leider keine Antwort. Vielleicht wissen andere mehr darüber.