mir vorschreiben, mich impfen zu lassen, nur weil ich mit Kindern arbeite???..Klar...Risikofaktor, aber freiwilliger Zwang???

keiner kann Dich zwingen!
nur mit den konsequenzen mußt Du leben können!
Kein Impfzwang im Job!
Und was gilt am Arbeitsplatz? „Eine Impfung ist ein Eingriff in die körperliche Integrität, anders gesagt: Eine Körperverletzung“, sagt Michael Felser, Rechtsanwalt aus Brühl bei Köln. Solange sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist sie völlig freiwillig. Außerdem ist die aktuelle Schutzimpfung auch unter Medizinern nicht unumstritten. Felser: „Arbeitnehmer müssen sich deshalb nicht impfen lassen. Die Entscheidung, ob sie den Impfschutz in Anspruch nehmen oder nicht, treffen sie alleine.“
Wenn im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag eine Impfpflicht vorgesehen ist, dann sei der Vertrag – so der Arbeitsrechtsexperte – „ganz einfach rechtswidrig“. Auch Mitarbeiter in medizinischen Betrieben könnten nicht gezwungen werden, an einer Impfung teilzunehmen. Zwar sind arbeitsmedizinische Untersuchungen Voraussetzung für die Beschäftigung. Dies bedingt jedoch keine Impfpflicht. Der untersuchende Arzt darf den Arbeitgeber im Übrigen noch nicht einmal darüber informieren, dass ein Beschäftigter nicht geimpft ist. Er darf dem Arbeitgeber nur mitteilen, ob ein Mitarbeiter für bestimmte Tätigkeiten geeignet ist – oder nicht.
Keine Praxisgebühr
Bleibt noch die Frage nach den Kosten der Impfung. Wer sich impfen lässt, muss dafür weder eine Praxisgebühr zahlen noch fallen Zuzahlungen an. Die Kosten übernehmen zunächst die Krankenkassen – jedenfalls solange sich nicht mehr als die Hälfte der Versicherten impfen lassen. Ob die Versicherten dann später noch – durch höhere Beiträge – zur Kasse gebeten werden, steht allerdings noch in den Sternen.

"...freiwilliger Zwang..."
Das widerspricht sich, Zwang ist niemals freiwillig! Also, Du solltest in dem Fall schon so vernünftig sein und Dich impfen lassen. Stell Dir mal vor, Du fängst Dir den Schweinegrippen-Virus ein und steckst die kleinen Dötzchen haufenweise an. Die sind nicht so widerstandsfähig und vielleicht gibt es durch Dich einen Todesfall.
Kannst Du das verantworten?
klausbert am 6. November 2009 17:33 schwarzmalerei...

SAG EINFACH DU BIST GEIMPFT UND FERTIG: bist doch niemandem rechenschaft schuldig, nur deinem schöpfer und dir selbst. das ist meine meinung. MfG. K. der ungeimpfte.
aline1507 am 7. November 2009 02:30 Und warum lügen?

Ob´s verpflichtend ist, weiß ich nicht. Aber ich halte viel davon, dass du gegen die typischen Kinderkrankheiten geimpft bist, oder zu Mindest nen positiven Titer hast. Zum Einen für dich selbst, denn es ist garnicht lustig als Erwachsener ne Kinderkrankheit zu bekommen (die Symtome sind bei Älteren viel stärker). Zum Anderen solltest nicht du derjenige sein, der die Kinder ansteckt!
man kann den virus auch trotz impfung an andere weitergeben, denn auch wenn man selbst immun ist, heißt das noch lange nicht, daß der erreger, den man bei erneutem kontakt in sich trägt auf der stelle tot umfällt. die dauer der möglichen ansteckung für andere, kann von wneigen stunden über mehrere tage dauern.
aline1507 am 7. November 2009 02:29 Wenn das für dich ein Grund ist, dich nicht impfen zu lassen, dann lass es! Jedenfalls wird der Erreger sich bei Immunität nicht vermehren und somit auch das Risiko kleiner andere anzustecken. Ein gewisses Restrisiko bleibt natürlich immer erhalten...
Wieviel Menschen sterben zur Zeit täglich an der Grippe? Wohl eher wenige. Wieviel Menschen sterben täglich im Straßenverkehr? Zwölf. Verbietet er dir auch das Autofahren? Du hast auch nicht beschrieben, um was für eine Impfung es sich handelt, bin halt mal davon ausgegangen, daß du die Schweinegrippe meinst. Da du offensichtlich mit Kinder zusammenarbeitest kann er dich zwar nicht dazu zwingen, empfehlen würde ich es dir in dem Fall trotzdem. Du darfst nicht vergessen, daß das Immunsystem bei Kinder noch nicht so ausgeprägt ist.
Wieviel Menschen sterben zur Zeit täglich an der Grippe?
diese frage kann dir das statistische bundesamt beantworten, bzw. ich kanns dir kurz tippseln. ;)
um genau zu sein, sterben durchschnittlich (in den letzten 9 Jahren) JÄHRLICH in ganz duetschland ca 13 personen, deren altersdurchschnitt bei 71 jahren liegt.
wie groß die zahl am tag in deutschland ist,*g na, rechnen wir einmal 13 tote: 365 Tage = 0,03561644
diese zahl ist wirklich derart groß, daß man sich dringend gegen die normale grippe impfen lassen sollte, vor allem, wenn man jenseits der 70 jahre ist und noch dringender, da die zahl noch viel kleiner ist, sollte man sich gegen schweinegrippe impfen lassen.
"Du darfst nicht vergessen, daß das Immunsystem bei Kinder noch nicht so ausgeprägt ist."
und genau diese aussage, sollte anlaß dazu geben, darüber nachzudenken, ob man die ausbildung des immunsystems, schon bei kindern via spritze daußerhaft außer kraft setzen sollte.
zudem stecken kinder hohes fieber etc. meist um einiges besser weg, als erwachsene, eben weil ihre körper und das immunsystem noch darauf aus sind zu "lernen" und auszubilden.

Nein kann er nicht. Impfzwang wäre Körperverletzung.
mimimimimimimi am 4. November 2009 00:46 ist bei bestimmten berufsgruppen aber nicht so, mein ich.
krankenhauspersonal muß zum beispiel gegen hepatitis geimpft sein, glaub ich.
mimimimimimimi am 4. November 2009 00:48 wird mit sicherheit auch private kindergärten geben wo eine impfpflicht besteht.
da ist dann die kindergärtnerin zum beispiel nicht ausgenommen.
hland am 4. November 2009 00:58 Insbesondere aufgrund des u.a. in den Impfstoffbeipackzetteln genanten Risikos der unerwünschten Impffolgen (Impfschäden nach § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) ist die Gabe eines Impfstoffes immer eine Körperverletzung.
Ein Arzt (Betriebsarzt), der in der Kenntnis, dass keine freiwillige Einwilligung vorliegt, einen Impfstoff verabreicht, begeht in jedem Einzelfall, nicht nur einen zivilrechtlichen groben Behandlungsfehler, sondern auch eine Straftat nach § 223 a StGB (Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft muss auch ohne Anzeige/Antrag nach Kenntnisnahme von sich aus tätig werden), die bei nachgewiesener Regelmäßigkeit den Entzug der ärztlichen Zulassung, aufgrund der verbindlichen Gesetze, zur Folge haben muss.
hland am 4. November 2009 01:03 Zu Deinem Beispiel Hepatitis:
Ein Vorgesetzter in einem Unternehmen des Gesundheitswesens, der Kenntnis davon erlangt, dass u.a. durch die Berufsgenossenschaft versucht wird, an seinen Mitabeitern Hepatitis-B-Impfungen ohne rechtswirksame Einwilligung (gefährliche Körperverletzung) durchzuführen, sich nach § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) bzw. § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) strafbar macht, wenn er es unterlässt den Vorgang unverzüglich der zuständigen Strafverfolgungsbehörde vorzutragen.
mimimimimimimi am 4. November 2009 01:13 joah. finde ich jetzt nicht so aussagekräftig.
geht ja hier und beim vorigen kommentar um den fall, dass sich ein mitarbeiter weigert und dann gegen seinen willen geimpft wird.
man könnte ja vielleicht vermuten, dass er sich durchaus weigern kann, dann aber eben den beruf nicht ausüben darf.
weiß es aber wie gesagt nicht genau.

Wenn du im medizinischen Bereich arbeitest, so solltest du aus Selbstschutz dich impfen lassen.

Tja das ist so sicherheitsding alle police und so die aus den krankenhäusern müssen das weil die viel mit menschen zu tun haben , schätze du musst das auch.
man kann den virus auch trotz impfung an andere weitergeben, denn auch wenn man selbst immun ist, heißt das noch lange nicht, daß der erreger, den man bei erneutem kontakt in sich trägt auf der stelle tot umfällt. die dauer der möglichen ansteckung für andere, kann von wneigen stunden über mehrere tage dauern.

Er kann Dich zu nichts zwingen, nicht einmal dazu die KRANKENKASSE ZU WECHSELN:

klar kann er das verlangen... ansonsten könnten du und er wegen fahrlässigkeit angezeigt werden
man kann den virus auch trotz impfung an andere weitergeben, denn auch wenn man selbst immun ist, heißt das noch lange nicht, daß der erreger, den man bei erneutem kontakt in sich trägt auf der stelle tot umfällt. die dauer der möglichen ansteckung für andere, kann von wneigen stunden über mehrere tage dauern.

Dann kannst Du auch darauf bestehen, dass die Kinder alle geimpft werden im Gegenzug.

zu einer impfung zwingen kann er dich nicht.
ggf aber konsequenzen ziehen.

am 4. November 2009 00:40 Was für eine Impfung?
kathis1989 am 4. November 2009 00:40 schweinegrippe denk ich mal