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nehmen wir mal an ihr seid das gericht , wie viele jahre würdet ihr geben ...

gefragt von seatrseatr am 15.08.2008 um 19:12 Uhr

wenn ein kinderschänder einen jungen entführt und vergewaltigt hat ?

22 Stimmen : 1 jahr (0) ; 5 jahre (1) ; 8 jahre (0) ; 10 jahre (3) ; 12 jahre (0) ; 15 jahre oder mehr (0) ; er soll im gefängnis sterben (18)

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miccy
beantwortet von miccy am 15. August 2008 19:13
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Lebenslang!

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 15. August 2008 19:16

Hallo miccy!Alle gesund und munter?LG DH

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 15. August 2008 19:17

Ja,alle wohl auf :-) LG miccy


seatr
beantwortet von seatr am 15. August 2008 19:14
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wer tut hat selber schuld

abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben
Kommentar von B3cfa340be3315cb4a06224b69bcecfdsmallseatr am 15. August 2008 19:14

*wers


markus1313
beantwortet von markus1313 am 15. August 2008 19:17
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naja das gericht entscheidet nun mal und nicht wir


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 15. August 2008 19:15
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Sogar schwerverbrecher Haben was gegen Kinderschänder,der hat kein langes Leben im Knast!!!

abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

nsx280
beantwortet von nsx280 am 15. August 2008 19:19
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entschuldig jetzt meine ausdrucksweise, schwanz abschneiden und laufen lassen.


Kommentar von suesesgirl11 am 15. August 2008 19:23

haha^^


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 15. August 2008 19:13
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abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

wienochmal
beantwortet von wienochmal am 15. August 2008 19:14
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es geht nicht drum, was ich ihm geben würde, die chance bekomme ich nicht, dafür sind die gerichte da


pippi60
beantwortet von pippi60 am 15. August 2008 19:15
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Aber langsam und qualvoll!

abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 15. August 2008 19:16
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ich denke kaum, dass es da eine andere meinung gibt

abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

anonym
beantwortet von papa22 am 15. August 2008 19:16
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abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

anonym
beantwortet von JKWMedia am 15. August 2008 19:17
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abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

franzeule
beantwortet von franzeule am 15. August 2008 19:17
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abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

anonym
beantwortet von zicke28 am 15. August 2008 19:19
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wer kann nur zu sowas fähig sein


Gartenheinie
beantwortet von Gartenheinie am 15. August 2008 19:23
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abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 15. August 2008 19:23
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abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben


sunnysummer
beantwortet von sunnysummer am 15. August 2008 19:25
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abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

bsensual
beantwortet von bsensual am 15. August 2008 19:28
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Das Opfer leidet auch lebenslänglich.

abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

Coccodrillo
beantwortet von Coccodrillo am 15. August 2008 19:30
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hmmm... schwierig für einen laien! aber kinderschänder sind schlimm und strafe muß sein. trotzdem ist es kein mord! deshalb halte ich 5 jahre für angebracht und je nach diagnose medikamentöse oder psychotherapeutische behandlung. oder beides. die sind krank! ist ja nicht normal.

abgestimmt für: 5 jahre

anonym
beantwortet von Dummnudel am 15. August 2008 19:31
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Das Abstimmergebnis ist meine erste Reaktion.

Jedoch muss man seine Tat hinterfragen. Machte er es aus Geilheit oder weil er Macht demonstrieren wollte, oder weil er eine psychische Neigung/Störung nicht im Griff hat? Und dann kann man nocheinmal eine solche Frage stellen und über Konsequenzen nachdenken. Denn die wenigsten von uns sind qualifiziert so eine Frage zu beantworten.

Natürlich entschuldigen meine Ausführungen seine Taten in keinster Weise und ich selber empfinde so etwas als verabscheuungswürdig.

abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. August 2008 20:15
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Die Zahl wurde noch nicht erfunden!

abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. August 2008 20:17
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Warum er jetzt meine Abstimmung nicht genommen hat, ist mir auch nicht klar!

abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

Qetan
beantwortet von Qetan am 15. August 2008 20:45
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abgestimmt für: 10 jahre

schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 15. August 2008 21:27
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Gilt für mich auch für die Vergewaltigung kleiner Mädchen.

abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

AJWhv
beantwortet von AJWhv am 15. August 2008 23:07
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Freiheitsberaubung §239 5 Jahre Maximalstrafe

Vergewaltigung §177 10 Jahre Maximalstrafe

abgestimmt für: 10 jahre

Emanuela80
beantwortet von Emanuela80 am 16. August 2008 14:39
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Und ich hoffe nicht in Einzelhaft! Ihm soll mindestens das gleiche Wiederfahren. Bis er sich wünschen würde niemals auf die Welt gekommen zu sein.

abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

mausi911
beantwortet von mausi911 am 22. August 2008 11:50
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abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

SchleimKeim
beantwortet von SchleimKeim am 30. August 2008 19:45
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abgestimmt für: er soll im gefängnis sterben

anonym
beantwortet von komilfo am 23. September 2008 21:42
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Nach Strafverbüssung ist ein Gutachten betr. Gefährlichkeit des Täters anzufertigen. Das Resultat könnte sein, dass er weitere Jahre auf zusehen hin als Sicherheitsverwahrung verbringen muss.

abgestimmt für: 10 jahre

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