Oder müssen sie sie immer nach Diestschluss abgeben?

Abends werden sie eingeschlossen und zu Dienstbeginn wieder entnommen und man trägt die Dienstwaffennummer ein,damit auch jeder weiß,welche Waffe zu welchem Zeitpunkt im Umlauf ist..Also nix mit ins "private" nehmen und so..

In Hessen dürfen Polizisten grundsätzlich die Dienstwaffe auch privat führen. Hierzu gibt es einen Erlass vom Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Umgang mit dienstlichen Schusswaffen bei der hessischen Polizei, 15.6.2006): 4.1: Die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes sind ermächtigt, über Schusswaffen und Munition, mit denen sie dienstlich ausgestattet sind, auch außerhalb des Dienstes die tatsächliche Gewalt auszuüben (Besitz) und die Schusswaffe zu führen (§ 55 Abs. 1 Satz 2 WaffG).
Es gibt hier jedoch auch Einschränkungen bzgl. des Führens in der Öffentlichkeit, z.B. bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten usw. Beim Führen der Dienstwaffe ist grundsätzlich der Dienstausweis mitzuführen, in Zivilkleidung ist die Schusswaffe verdeckt zu tragen.
In Bayern ebenson Voraussetzung ist ein Waffenschrank Typ 2 oder so. Der gleiche den jeder Jäger auch braucht. Ansonsten kann ich mich nur den letzten zwei Kommentaren anschließen
seit den Terroristen 1975 haben einige Bundesländer die Regelung, dass Polizisten ab einem gewissen Dienstgrad die Waffen auch Privat tragen dürfen und somit auch nach Hause mitnehmen. Ein Polizist kann sich selbst in den Dienst versetzen wenn es erforderlich ist. Polizisten, die in Uniform öffenliche Verkehrsmittel nutzen zur Hin und Rückfahrt fahren oftmals kostenlos. Dies wurde damals und sicherlich heute gern gesehen, damit die Präsenz der Polizei ein "besseres Gefühl" der Sicherheit für die Bevölkerung vermittelt.
Gut so! Bei heftigem Streit oder Depression könnte es sonst zu Eskalation mit schlimmen Folgen führen...