Nebenwohnsitz Sonderurlaub

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Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von "Sonderurlaub" ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung"; Ansprüche nach dieser Bestimmung dürfen allerdings arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden.

Daneben können Ansprüche auf Sonderurlaub zu bestimmten Anlässen arbeits- oder tarifvertraglich geregelt sein.

Wenn es eine solche Regelung (über Arbeits- oder Tarifvertrag) zu Deinem Arbeitsverhältnis nicht gibt, sondern nur Bezug genommen werden kann auf die gesetzliche Regelung, so besteht aber dennoch kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Sonderurlaub bei einem privat veranlassten Umzug nach diesem Gesetz.

Also: Nein, Dir steht kein Anspruch auf Sonderurlaub zu, weder für den Umzug in einen Haupt- noch in einen Nebenwohnsitz, wenn Dein Arbeitsvertrag oder ein anzuwendender Tarifvertrag ncihts Anderes bestimmen.