gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Nebentätigkeit

gefragt von SahakiSahaki am 15.06.2008 um 20:17 Uhr

Darf mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Nebentätigkeit ablehnen? (Ich bin Krankenschwester und habe die Möglichkeit mit 5 Std wöchentlich in einem Baumarkt mein Gehalt aufzubessern) Mit welchen Gründen könnte die Nebentätigkeit abgelehnt werden


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34663)
Beruf (14356)
Arbeit (14272)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Renegade71
beantwortet von Renegade71 am 15. Juni 2008 20:20
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Deine Freizeit soll deiner Erholung dienen - das kannst du nicht wenn du arbeitest. Wenn dein Arbeitgeber also der Meinung ist, deine verbleibende Freizeit reicht nicht mehr aus zur wiedererlangung deiner Arbeitskraft kann er deinen Antrag ablehnen.

Ein weiterer Grund wäre, dass du deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst - ist aber hier nicht der Fall.

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 15. Juni 2008 23:07

Er muss jedoch zustimmen, wenn deine Freizeit noch ausreichend ist und du finanzielle dringliche Gründe anführst. Dann darf er nur noch mit wichtigem Grund ablehnen - es gibt Fallurteile, die müsstest du im Netz suchen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. Juni 2008 20:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit beispielsweise dann ablehnen, wenn eine Beeintächtigung der Arbeitsleistung durch Überbeanspruchung zu besorgen ist.


moon73
beantwortet von moon73 am 15. Juni 2008 20:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja er darf das ablehnen. Guck doch mal in deinen Arbeitsvertrag.


heligirl
beantwortet von heligirl am 15. Juni 2008 20:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich darf er das ablehnen. Sonst würde es ja keinen Sinn machen, dass man seine Erlaubnis einholen muss. Aber wenn es dich nicht in deinen Arbeitszeiten unflexibel macht, warum sollte er das bei 5 Std tun? Es sei denn, er könnte dich auch gut öfter gebrauchen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. Juni 2008 20:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er darf es immer ablehnen. Deine Arbeitskraft hat uneingeschränkt ihm zur Verfügung zu stehen! Und als eine Erholung, für die die Freizeit vorgesehen ist, kann man eine Tätigkeit in einem Baumarkt nicht ansehen!


anonym
beantwortet von hochglanz am 15. Juni 2008 20:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kommt darauf an, ob du eine Voll- oder Teilstelle hast, Bei einer Teilstelle sind die Chancen höher

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 15. Juni 2008 22:20

Bei einer Teilstelle wird sich kaum eine haltbare Begründung für eine Ablehnung finden lassen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Juni 2008 21:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das darf er.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 15. Juni 2008 22:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er darf, aber das muss er sehr gut begründen.

Es wird also selten sein.

Möglicher Grund in diesem Fall: Überschreitung der täglich zulässigen Arbeitszeit.

Ihn fragen musst Du aber, weil öffentlicher Dienst.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.