gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Nebenkostenabrechung aus dem letzten Jahr

gefragt von Sally2809 am 11.09.2009 um 16:17 Uhr

Ich habe vor zwei Tagen meine Nebenkostenabrechnung für 2008 erhalten. Bei Durchsicht der einzelnen Posten habe ich festgestellt, dass Abfallüberhang,Wasseruhr, Wasserzähler, Wasserkosten, sowie Heiz-und Wasserkosten aufgeführt sind. So richtig will mir das nicht einleuchten. Ich miete doch die Wohnung mitsamt Wasseruhr? Was soll "Miete Wasserzähler" noch mal extra? Müllgebühren sind klar, aber Abfallüberhang? Wir haben 3 schwarze Tonnen(Abfall) und 2 gelbe Tonnen(Plastik). Die waren meistens voll, aber nicht übervoll (keine Berge, so das der Deckel nicht mehr passte). Heizkosten okay, aber Heiz-und Wasserkosten(noch mal Wasser?) Denn die Wasserkosten sind noch mal einzeln aufgeführt. Der Betrag wurde bereits vom Konto abgebucht, obwohl ich, meines Wissens, doch 4 Wochen Zeit habe, um die Rechnung zu prüfen? Kennt sich jemand damit aus?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Mietrecht x 3.901 Nebenkosten x 850

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


geige
beantwortet von geige am 11. September 2009 16:47
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Abfall-Überhang bedeutet, daß den Bewohnern mit den vorhandenen Restmüllbehältnissen mehr Volumen zur Verfügung gestellt wird, als ihnen zusteht.

Da kann man nur schauen, daß die Gebührenhöhe durch einen Behälterwechsel reduziert wird - dies habt ihr als Bewohner selbst in der Hand.

Die Miete für Wasserzähler gehört zu den umlegbaren Kosten, vgl. § 2 Betriebskostenverordnung o. Anlage 3 zu § 27 II. BV (schau also in den MV und gleiche ab, welche umlegbaren Kostenpositionen zwischen Dir und dem VM als vereinbart gelten).

Das Warmwasser wird wohl bei Euch über die Heizungsanlage erzeugt, so daß die Berechnung gem. § 9 Heizkostenverordnung erfolgt und in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen ist.

Bei der Fälligkeit einer Nebenkostenabrechnung ist tatsächlich ein angemessener Prüfzeitraum zu Gunsten des Mieters zu berücksichtigen, insofern gib dem VM doch Bescheid, daß Du mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden bist, Du um Erläuterung und Einsicht in die Unterlagen bittest.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 11. September 2009 17:01

DH, völlig richtig beantwortet. Zu dem Wasser habe ich aber noch eine Bemerkung. s.m. Beitrag


Weitere gute Antworten


Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 11. September 2009 16:58
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geige ist mir mit seiner/ihrer Antwort zuvorgekommen. Dies stimmt so. Bei Warmwasser kann es sich entweder nur um die Kosten für die ERwärmung des Warmwassers handeln oder auch um Erwärmung und Verbrauch. Wasserkosten kann sowohl Kaltwasser als auch Warmwasserverbrauch sein. Da gibt es eben 2Möglichkeiten das Warmwasser abzurechnen. Lass Dir dies von Deinem Vermieter erläutern. Solltest Du dann noch Fragen haben, kannst Du dies hier noch mal reinsetzen. Es könnte nämlich auch sein, dass die Abrechnung absolut i.O. ist. ---Abfall-Überhang war mir neu. Wenn die Mieter weniger Müll haben, als in die Tonnen rein geht, muss der Vermieter eine kleinere Tonne bestellen. In manchen Gemeinden ist allerdings eine bestimmte Größe vorgeschrieben z.B.60L pro Haushalt.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 12. September 2009 11:37

Den Hinweis von Tabaluga, dass die Einsicht der Belege nicht immer ausreicht finde ich gut. Mit dem Vermieter reden hilft manchmal schon. Wenn es klar erklärt wird, kann man sich das Geld für "Anwälte oder Mieterverein sparen". Ich möchte hier mal für die Vermieter sprechen Es gibt nämlich viele Vermieter die sehr wohl korrekt abrechnen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 12. September 2009 16:11

danke - auch der Hinweis auf Vermieter, nicht alle sind korrupt und auch nur Menschen.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 11. September 2009 19:16
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn ihr warmes Wasser über die Heizung bekommt wird in der Heizkostenabrechnung die Erwärmung des Wassers ermittelt. Die Kosten des kalten Wassers erscheinen dann logischeweise noch einmal separat.


anonym
beantwortet von Padri am 12. September 2009 15:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Haesilein hat schon richtig geschrieben: Bei den Heiz- und Warmwasserkosten handelt es sich immer um die Kosten für die Erwärmung des Wassers. Die Heizanlage erwärmt das Wasser, sonst würde kein warmes Wasser aus dem Hahn kommen. Das kostet Strom und Öl/Gas. Immer wieder verwechseln Mieter das mit ihrem Warmwasserverbrauch. Es ist also vollkommen in Ordnung beides zu berechnen, da unterschiedliche Posten. Auch bei den anderen Posten kann ich keine Fehler entdecken. Die Abrechnungsweise wird nur nicht verstanden. Man kann sie sich vom Vermieter und auch von der Wärmemessgesellschaft, die die Abrechnung erstellt, erklären lassen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 12. September 2009 10:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

abfall-überhang wurde bereits gut erklärt. abweichungen in einzelnen gemeinden sind möglich.

wasseruhr und wasserzähler sind eigendlich das gleiche. wobei die wasseruhr vom wasserwerk nicht verkauft wird, sondern miete erhoben wird die man hier weitergibt. für den wasserzähler (warmwasser) ist diese vorgehensweise möglich, aber gemeindeabhängig. das musst du beim wasserwerk erfragen oder vom vermieter erklären lassen.

heiz- und wasserkosten sind die kosten der warmwasserbereitung. bei dieser art der berechnung muß man nur aufpassen, dass das wasser auch von der allgemeinen wasserrechung abgezogen wurde und die heizenergie nicht schon abgerechnet war. eine doppelte berechnung des warmwassers in den betriebskosten und in den heizkosten ist natürlich nicht zulässig.

du kannst der abrechnung bis zum ablauf der prüfungsfrist widersprechen. auch abbuchungen kann man zurückordern, aber hier ist eine knappe zeitvorgabe von der bank eingeräumt.

Kommentar von Padri am 12. September 2009 15:28

Die Kosten für die Warmwasssererwärmung sind kein Wasserverbrauch und müssen daher vom Verbrauch nicht abgezogen werden. Es sind die Energiekosten, die die Heizung aufwenden muss um soundsoviel Liter verbrauchtes Wasser zu erwärmen. Der Verbrauch zeigt sich dann anhand der Wasserzähler. Dieser hat nichts mit den Energiekosten für Warmwasser zu tun.

Kommentar von Obelhicks am 12. September 2009 19:20

warum fällt mir bei diesem komentar das wort klugscheisser ein? ich würde nie etwas anderes behaupten, aber die fragestellung lässt verschiedene möglichkeiten offen. auch eine formal falsche antwort werde ich nicht wirklich bemängeln, wenn das ergebnis stimmt. dann geht es nämlich nicht mehr um geld sondern nur noch um streit.

padri, es gibt personen, denen es besser ansteht über die richtigkeit einer antwort zu urteilen und favoriten zu benennen als dir. schreib mal erst eine entsprechende anzahl richtiger antworten, dann wirst du auch selbst hier anders akzeptiert.

Kommentar von Padri am 13. September 2009 17:49

Schade, dass Du so aggressiv reagierst. Hier liegt ganz klar ein Unverständnis/Unkenntnis des Fragestellers gegenüber seiner Abrechnung vor. Diese sollte er sich erst einmal erklären lassen (Vermieter/Mieterbund etc.). Daher finde ich Deinen Rat an den Fragesteller, der Abrechnung zu widersprechen, in diesem Fall hier nicht angebracht. Es gibt auch richtige Abrechnungen.

Kommentar von Obelhicks am 13. September 2009 22:29

dein erster einwurf ist weiterhin unerklärlich.

dein 2. komentar beruft sich auf etwas völlig anderes. wenn du meine antwort gelesen hättest, wäte dir aufgefallen, welche prüfkriterien ich vorgeschlagen habe. um dafür zeit zu haben und keine fristen zu versäumen ist der widerspruch ein legitimes mittel.

im übrigen scheinen mir die geschilderten dinge alle vereinbar zu sein, eine prüfung also für das ruhige gewissen des fragestellers geeignet. darum habe ich nicht zu weiteren, drastischen maßnahmen geraten. ich finde es nur schade, gegenüber leuten, die nicht voll in der materie stehen jeden rat begründen zu müssen. wenn es der fragesteller ist, gern. aber was bringt es einem nicht gerechtfertigten zwischenruf gegenüber?

Kommentar von Padri am 14. September 2009 10:41

Jeder Mieter hat 4 Wochen nach Versendung Zeit seine Abrechnung zu überprüfen. Das bedeutet auch diese sich erklären zu lassen. Das hat der Fragesteller nicht getan. Widerspruch ist erst dann angeraten, wenn man die Abrechnung halbwegs verstanden hat (manche verstehen sie nie) und dann immer noch offensichtliche Fehler vorhanden sind. Die Gerichte sind blockiert von Nebenkostenfällen, die lediglich auf einem Unverständnis der Mieter gegenüber der Materie beruhen. An den Angaben des Fragestellers kann ich jedenfalls keinen Fehler an der Abrechnungsweise erkennen. Zumal die Abrechnung selbst gesehen haben muss, um zu urteilen. Mit dem Widerspruch riskiert der Fragesteller eine Klage, die ihm teuer kommen kann.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 11. September 2009 16:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fakt ist, daß Dir Dein Vermieter sämtliche Belege auf Verlangen vorlegen muß, ist Dein Recht. Die Wasseruhr mußt Du anteilmäßig bezahlen sowie Wasser und Abwasser auch nach Verbrauch. Von Abfallüberhang habe ich noch nie etwas gehört. Für Dich wäre es wirklich das Beste sich mit dem Mieterbund in Verbindung zu setzen. Ich würde auf jeden Fall in den Widerspruch gehen. Meiner Meinung nach stimmt da einiges nicht.


anonym
beantwortet von Padri am 12. September 2009 15:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Haesilein1951 und Tabaluga1961 haben hier die besten Beiträge geschrieben. Der von geige ist auch korrekt. Leider sehr viele falsche, irritierende Antworten sonst hier.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 11. September 2009 16:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist so auf keinen Fall korrekt. Wende dich an einen Mieterschutzverein. Lege sofort formlos Widerspruch beim Vermieter ein.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 11. September 2009 16:24

Den Widerspruch brauchst du zunächst nicht näher zu begründen.


CharlotteChuck
beantwortet von CharlotteChuck am 11. September 2009 16:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

am besten du gehst zum mieterbund mit der Rechnung und nimmst deinen Mietvertrag mit. Die können dir dort am besten helfen welche kosten vielleicht nicht in ordnung sind. Du kannst auch vom Vermieter eine Kopie der Rechnungen die an ihn gegangen sind (und er auf die einzelnen meiter umlegt) verlangen. die muss er zeigen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 11. September 2009 19:17

die Durchsicht der Belege klärt aber nicht unbedingt Verständnisfragen

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 12. September 2009 11:33

@Tabaluga, genau so ist es. Mit dem Vermieter reden hilft manchmal schon. Wenn es klar erklärt ist, kann man sich das Geld für "Anwälte oder Mieterverein sparen". Es gibt nämlich viele Vermieter die sehr wohl korrekt abrechnen.

Kommentar von Padri am 12. September 2009 15:29

Beide Kommentare sind top!


anonym
beantwortet von LeaLaun am 11. September 2009 16:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Laien können hier nur Vermutungen äußern. Bist du beim Mieterschutzbund angemeldet? Die sind garnicht so teuer und prüfen dass für dich.

Das Geld würde ich erstmal zurückfordern. Hattest du vorher eine Abbuchungserlaubnis unterzeichnet?

Kommentar von Sally2809 am 11. September 2009 16:26

Mit dem Mieterverein habe ich keine guten Erfahrungen. jedesmal sitzt ein anderer "Anwalt" dort und weiß nicht, was der Vorgänger schon gemacht hat. Meine Eltern waren im Mieterverein und da habe ich einiges mit bekommen. Fristen wurden versäumt etc. In meinen Augen eher ein Krims-und Krachverein. Jedenfalls der in Hagen.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 11. September 2009 16:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beim Mieterverein prüfen lassen, dann das Geld zurückbuchen und sofort schriftlich Widerspruch einlegen.

Kommentar von peuteneuer am 11. September 2009 18:22

Ich dachte wir wollten hier den Ratsuchenden zunächst mit eigenen Erfahrungen und Kenntnissen helfen. Ob es wirklich ratsam ist, jeden Ratsuchenden an den (beitragspflichtigen) Mieterbund zu verweisen wage ich zu bezweifeln, da könnte man mit gleichem Recht an den nächsten Fachanwalt für Mietrecht verweisen!

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 12. September 2009 11:28

DH für @peuteneuer, dem kann ich nur zustimmen.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 11. September 2009 16:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

brauchwasser,abwasser,oberflächenwasser.das wird alles extra berechnet.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.