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Nebenkostenabrechnung wird nicht ausgehändigt

gefragt von carol77 am 10.08.2009 um 6:42 Uhr

Guten Morgen Ich bin letzte Woche aus meiner Wohnung ausgezogen ( Gott Sei Dánk ) Beim Auszug hat mein alter Vermieter behauptet er hätte mir eine Nebenkostenabrechnung in den Briefkasten geworfen, welche ich aber nie bekommen habe. Darauf hin meinte ich das ich die Kopie nochmals haben möchte, diese will er mir aber nicht geben, seine Behauptung war die Nebenkosten wären +/- null gewesen und es wäre mein Problem. Ich habe dieses Schreiben wirklich nie erhalten Nun bin ich aber sicher das er mir noch was auszahlen muss, den wenn er Geld bekommen würde hätte er einen riesen Aufstand gemacht. Dazu muss ich sagen das ich eine Zeitlang gar keine Post erhalten habe, nicht einmal mal Werbung was schon seltsam war, erst nachdem ich mit der Postbotin gesprochen hatte und sie mir die Post selber gegeben hat ging es wieder.

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KlausInge
beantwortet von KlausInge am 10. August 2009 06:52
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Guten Morgen. Schreib Deinen Ex-Verm. per Einschreiben/Rückschein, dass er Dir die Abre. "noch einmal" zuschicken soll. Dann hast Du was schriftl. in der Hand. Sollte er dann nicht reagieren, dann kannst Du zum Mieterbund gehen oder zum Anwalt. Aber schriftl. auf jeden Fall !!! Viel Glück :-)

Kommentar von carol77 am 10. August 2009 06:57

Ja will heute noch in den mieterbund gehen das is warscheinlich das beste


anonym
beantwortet von theo97084 am 10. August 2009 06:52
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Guten Morgen, eine Nebenkostenabrechnung muß der Vermieter immer vorlegen. Das gilt auch dann, wenn angeblich diese mit 0 aufgeht. (Was äußerst unwarscheinlich ist). Und sollte die Abrechnung auf dem Wege der Zustellung verloren gegangen sein, hat man natürlich auch einen Anspruch, eine Kopie zu erhalten. Weiter hat man das Recht, beim Vermieter auch die entsprechenden Rechnungen zur Kontrolle einzusehen. Auch das ist zu empfehlen, da viele Vermieter Kosten mit abrechnen, die gar nicht zu den Nebenkosten zählen. Gruß von Theo

Kommentar von carol77 am 10. August 2009 06:55

Ja das wurde mir auch gesagt und des sagte ich ihm auch so, aber er rückt sie nicht raus und er hat mir auch nie eine gegeben das is sicher, wie gesagt ich habe bestimmt guthaben den wenn er geld bekommen hätte hät er schon einen aufstandt gemacht


anonym
beantwortet von lejoti am 10. August 2009 06:53
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Er ist verpflichtet dir eine Kopie zukommen zu lassen. Setze ihm nochmal eine kurze Frist, dann nimm einen Anwalt. Du bist im Recht!


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 11. August 2009 09:24
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Also, eine AR für 2009 kann es so kurz nach dem Auszug noch nicht geben, daß AR-Jahr ist noch nicht rum und der Vermieter dürfte auch noch keine RE und Bescheide komplett zusammenhaben.

Die AR für 2008 könnte schon fertig sein. Für die Zustellung ist der Vermieter beweispflichtig. Warte ab bis Ende 2009, dann kann die AR nicht mehr berichtigt werden. Sie wird, wie alle anderen auch, die ich sehen muß, nicht ordnungsgemäß bzw. inhaltlich falsch sein. Dann kommt Deine Zeit.

Viel Glück.


anonym
beantwortet von Murksambau am 10. August 2009 07:22
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Um welchen Betrag geht es schätzungsweise? Lohnt es sich, hier einen Anwalt einzuschalten? Und die Aufregung....

Im Ernst: Der Vermieter muss den ZUGANG nachweisen. Damit tut er sich schwer, wenn er behauptet, den Brief eingeworfen zu haben. Einschreiben m RS, auffordern, die NK-Abrechnung zu übermitteln, da bisher noch nicht geschehen - wichtig: Frist setzen! - und dann noch einmal sofort nach Fristablauf. Viel Glück, dass es klappt - ein Anwalt kostet sicher viel mer.

Kommentar von carol77 am 10. August 2009 07:28

Zeitraum wäre wenn im dezemberabgerechnet wird 4 monate in dieser zeit hab ich mit 2 personen 200 euro bezahlt für wasser, müll usw, weiter gas ging extra. in meiner vorherrigen wohnung hatte ich 35 euro bezahlt und was wiedererhalten, nur glaube ich nicht das sich er anwalt lohnt, es geht ums prinzip

Kommentar von Obelhicks am 10. August 2009 11:16

ich bin hier, um eine art soziale hilfe zu geben. viele menschen müssen den groschen halt zweimal umdrehen.

wenn aber der aufwand größer ist als der gewinn und es nur um die befriedigung des egos geht ziehe ich mich zurück..


anonym
beantwortet von ladyotto am 10. August 2009 07:12
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er ist verpflichtet dir wenigstens eine kopie der abrechnung zu geben, setze ihm eine frist sonst gehe zum anwalt


anonym
beantwortet von Padri am 11. August 2009 11:16
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Die Antwort von schleudermaxe ist richtig. Direkt nach dem Auszug bekommt i.d.R. kein Mieter eine Nebenkostenabrechnung, da der Vermieter sie i.d.R. erst nach Ende 2009 erstellen kann. Wie ist denn der gewöhnliche Abrechnungszeitraum? Vielleicht meint Dein Vermieter ja die Abrechnung für 2008 oder die Heizkostenabrechnung.


xJUSTDANCEx
beantwortet von xJUSTDANCEx am 10. August 2009 07:46
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Der Vermieter ist zur Betriebskostenabrechnung verpflichtet, denn der Mieter hat hierauf einen rechtlichen Anspruch nach § 556 Abs.3 S.1 BGB. Doch bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung muss der Vermieter auf verschiedene Fristen achten, was häufig aber übersehen wird. Hierdurch entstehen schnell Fehler, die bis zur Unwirksamkeit der ganzen Betriebskostenabrechnungen führen können.

Gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Die Nebenkostenabrechnung muss deshalb dem Mieter bis spätestens zum letzten Tag der Frist zugehen. Problematisch ist für den Vermieter vor allem der Beweis des Zugangs; gegebenenfalls könnte er sich den Empfang der Abrechnung vom Mieter quittieren lassen.

An eine formell wirksame Nebenkostenabrechnung stellt die Rechtsprechung vier Anforderungen:

* die Zusammenstellung muss die Gesamtkosten der Wohnanlage in geordneter Form enthalten,
* der auf den Mieter entfallende Anteil muss berechnet sein
* und der Verteilungsschluessels muss soweit nicht bekannt erlaeutert werden,
* die bereits geleisteten Vorauszahlungen des Vermieters muessen angegeben und von dem anteiligen (Gesamt-)Kosten,

die auf den Mieter entfallen, abgezogen werden


anonym
beantwortet von ingridshaus am 10. August 2009 07:35
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Er muß sie Dir aushändigen, ob er will oder nicht. Wenn er Zicken macht, geh zum Anwalt, der wird ihm dann schon sagen, was Recht ist oder nicht. Klingt ja fast so, als wolle er Dich übers Ohr hauen und das mit der Post ist auch sehr seltsam.


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