Wie lange darf sie die Vermieter Zeit lassen??
Meine Freundin ist vor 2 Monaten ausgezogen und hat bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung von dem alten Vermieter bekommen. Der meinte, sie bekämme diese erst anfang 2010.... ist das eigentlich vom Gesetz her ok??
Hallo Doro1982, Zitat: Über die Vorauszahlung der Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei der Abrechnungszeitraum nicht notwendigerweise dem Kalenderjahr zu entsprechen braucht. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Versäumt der Vermieter diese Frist, ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, ihn trifft an der Fristüberschreitung kein Verschulden (§ 556 Abs. 3 Satz 1 bis 3 BGB), etwa weil ihm selbst die Abrechnung des Versorgungsunternehmens noch nicht vorgelegen hat. Als Fundstelle aus dem Internet übernommen, Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

Wenn sie vor 2 Monaten ausgezogen ist, hat der Vermieter bis zum 31.12.2010 Zeit für die Nebenkostenabrechnung für 2009.

Er hat 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes Zeit.
peterunddoris am 13. September 2009 14:52 stimmt nicht, siehe meinen Kommentar, so ist es Gesetz
peterunddoris am 13. September 2009 15:04 Du hast Dich aber korrigiert, es stand 6 Monate als ich meinen ersten Text geschrieben habe.