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Nebenkostenabrechnung , wie lang muss man drauf warten...???

gefragt von Doro1982 am 13.09.2009 um 14:49 Uhr

Wie lange darf sie die Vermieter Zeit lassen??

Meine Freundin ist vor 2 Monaten ausgezogen und hat bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung von dem alten Vermieter bekommen. Der meinte, sie bekämme diese erst anfang 2010.... ist das eigentlich vom Gesetz her ok??


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anonym
beantwortet von peuteneuer am 13. September 2009 18:10
1x
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Hallo Doro1982, Zitat: Über die Vorauszahlung der Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei der Abrechnungszeitraum nicht notwendigerweise dem Kalenderjahr zu entsprechen braucht. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Versäumt der Vermieter diese Frist, ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, ihn trifft an der Fristüberschreitung kein Verschulden (§ 556 Abs. 3 Satz 1 bis 3 BGB), etwa weil ihm selbst die Abrechnung des Versorgungsunternehmens noch nicht vorgelegen hat. Als Fundstelle aus dem Internet übernommen, Gruß, peuteneuer von ObjektV.de


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 13. September 2009 14:50
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Wenn sie vor 2 Monaten ausgezogen ist, hat der Vermieter bis zum 31.12.2010 Zeit für die Nebenkostenabrechnung für 2009.


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 13. September 2009 14:51
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1 Jahr max, ist Vorschrift.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 13. September 2009 14:51
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Er hat 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes Zeit.

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 13. September 2009 14:52

stimmt nicht, siehe meinen Kommentar, so ist es Gesetz

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 13. September 2009 15:04

Du hast Dich aber korrigiert, es stand 6 Monate als ich meinen ersten Text geschrieben habe.


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