Ich habe meine Nebenkostenabrechung erhalten. Mir ist aufgefallen, dass auf meinen Kaltwasserzähler ein gelber Aufkleber mit "01" ist. Heißt das, dass mein Zähler bis 2001 geeicht ist? Ist es richtig, dass mein Vermieter eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er den Zähler nicht geeicht hat? Kann ich die Abrechnung anfechten?

Micha1979, "eichen" darf nur das Eichamt oder die PTB (mit einsehbarem Eich-Protokoll). Was du sicher meinst ist eine "Kalibrierung"; das dürfen auch private Firmen. Dabei ist aber niemand daran gebunden, überhaupt Aufkleber anzubringen (ob "geeicht bis" oder "ab"). Sie tun es meist dennoch; dabei kann aber schon mal ein Aufkleben "vergessen" worden sein. So wird sich dein Vermieter vermutlich rausreden und wird maximal mit einem Bußgeld belegt.
Zusatzinformation
Warmwasserzähler müssen alle 5, Kaltwasserzähler alle 6 Jahre (nach)geeicht werden. Da das aber vom Aufwand her zu teuer würde ist es preiswerter neue Uhren einzubauen.
Anfechten kannst du, aber das wird nichts bringen, weil Wasserzähler eher weniger als mehr Verbrauch anzeigen.
Dein Vermieter wird möglicherweise ein Ordnungsgeld bezahlen müssen, weil er gegen das Eichgesetz verstoßen hat. Aber da es dein Kaltwasserzähler ist, wirst du die Kosten in der nächsten Nebenkostenabrechnung vorfinden, denn der Austausch dieser Zähler ist umlegbar.
Normalerweise müsste dabei stehen 'geeicht bis...'. Sonst könnte es ja auch das Datum der letzten Inspektion sein- das ist wie bei Lebensmitteln mit Herstellungs- und Verfallsdatum. Schau doch noch mal genau nach!
Da (Kalt-)Wasserzähler keine Pflicht sind, würde ich mal behaupten wollen, daß das egal ist, ob die geeicht sind oder nicht.
Ich würde auch als Mieter lieber eine Abrechnung nach einem nicht geeichten Wasserzähler akzeptieren als nach einem Schlüssel, der sich aus Quadratmetern und Personenzahl auf geheimnisvolle Weise zusammensetzt.