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Nebenkostenabrechnung?! Was darf berechnet werden.....

gefragt von chanti am 21.01.2009 um 0:19 Uhr

Kann mir irgendjemand weiterhelfen, hatte gestern meine NK-Abrechnung im Briefkasten. Mein Vermieter verechnet mir Wasser und Entwasser mit dem gesamten Verbrauch durch die Qupikzahl und dann durch meine qm der Wohnung. Das soll dann mein Verbrauch an Wasser sein in meiner Wohnung. Dazu berechnet er mir eine Gebäudebrandvers. genauso Betrag durch Qupik und durch qm der Wohnung, sowie Hausverwaltung, Müllbeseitigung obwohl jeder im Haus eigene Mülleimer hat und diese selbst bezahlt, Hausreinigung, Schornstein unGasüberrpüfung... das er das alles so berechnen??? Im Haus wohnen noch 3 weitere Parteien nimmt den gleichen Betrag und dann jeweils durch die qm der Wohnung. ....


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anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 21. Januar 2009 00:28
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dieses darf alles angerechnet werden: die Grundsteuer, Wasser, Heizungs- und Warmwasserkosten, Kosten für den Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Entwässerung, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Gartenpflege, Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabelnetz, maschinelle Wascheinrichtungen, Hausreinigung, Ungezieferbekämpfung

Kommentar von BerlinerMitHerz am 21. Januar 2009 00:42

aso, folgende verwaltungskosten dürfen nicht mit berechnet werden!: kosten für die hausverwaltung, bankgebühren, porto, telefon und zinsen. ist alles nicht umlagefähig!

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 21. Januar 2009 07:09

Jep, endlich mal eine richtige Aussage! Es gibt aber noch eine weitere Einschränkung: Es darf nur umgelegt werden, was auch im Mietvertrag steht. Wenn da also ein Teil nicht aufgeführt ist, dann kann er auch nicht nachträglich in der Rechnung auftauchen, selbst wenn die Kosten angefallen sind.

Kommentar von chanti am 21. Januar 2009 18:46

o.k. hab keine Problem damit aber das der Schornstein 590E für einmal im Jahr kostet?! Ich verstehe auch nicht warum Hausverwaltung wenn es keine gibt. Lt.seiner Aussage ist die Hausreinigung für das Haus von aussen her. Ich wohne seit einem Jahr hier und es wurde nichts gemacht...! Ich glaube das beste ist einen Anwalt aufzusuchen sonst komm ich mit dem Vermieter nicht auf einen grünen Zweig... Trotzdem besten Dank für die Info


Cabra
beantwortet von Cabra am 21. Januar 2009 00:21
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Also was Qupik ist weiss ich nicht, aber die anteiligen Kosten auf die qm umzulegen ist meines Wissens nach korrekt. Müllbeseitigung obwohl jeder einen eigenen Mülleimer bezahlt würde ich hinterfragen...


Sunnynelly
beantwortet von Sunnynelly am 21. Januar 2009 00:22
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das ist vollkommen korrekt, aber wieso hat bei Euch jeder einen eigenen Mülleimer, obwohl der Vermieter an die Stadt Müllgebühren abführen muß und die ja auch die Tonnen zur Verfügung stellen?

Kommentar von chanti am 21. Januar 2009 18:41

Jeder Mieter in unserem Haus hat seine eigene Mülltonne von der Stadt erhalten und bezahlen direkt an die Stadt unsere Müllgeühren.


Anell
beantwortet von Anell am 21. Januar 2009 00:22
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Eine Brandversicherung kann man nicht durch die Quadratmeter teilen, sondern durch die Wohnungen. Bei Wasser müsste der Vermieter durch die Personenanzahl im Haushalt teilen, denke ich. Wir haben eine Wasseruhr. Die Müllfrage bezieht sich vielleicht auf die Abfuhr durch die Stadt, wenn ihr die allerdings selbst bezahlt, darf er die nicht nochmal berechnen. Das andere erscheint mir ok. Anell


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 21. Januar 2009 00:23
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Die Gerbäuderversicherung durch Kubik?

Mülltonnen bezahlt jeder selbst?

Bist du dir in beiden Punkten sicher?

Alles andere kann ich nachvollziehen und klingt m.E. korrekt.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 21. Januar 2009 00:25
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Ja, das darf er; das sind die auf die Mieter umzulegenden NK. Die werden nach m² m³ berechnet. Wenn es bei den anderen Mietern andere Beträge sind, dann liegt das an den m² deren Whg. Und Müll muss der Vermieter auch bezahlen (für die Entsorgung). Die auf die Mieter umlebaren NK rechnet er so ab; siehst du ja an der Austellung die du von ihm bekommen hast.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 21. Januar 2009 00:26
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Lass dir die jeweiligen Rechnungen vorlegen. Wenn du den Müll selbst bezahlst, kann der natürlich nicht mehr in der Nebenkostenabrechnung erscheinen, außer es ist für das Grundstück nochmal ein eigener Mülleimer zu bezahlen.

Dass die Abrechnung dann auf die Größe der Wohnungen umgerechnet wird, ist ein möglicher Verteilerschlüssel.


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