Wir (2Personen) wohnen seit März 2004 in einer 3 Zimmer-Wohnung mit 7 Parteien, die aber unterschiedlichen Eigentümern gehören. Die Ablesungen für Wasser und Heizung erfolgen jährlich. Nach mehrmaligem Nachfragen bei unserem Vermieter sagt er jedes Mal, die Abrechnung käme demnächst. Muss ich die Kosten, die länger zurückliegen bezahlen (Verjährungsfrist)? Wie kann ich die Berechnung dann nachvollziehen? Monatlich zahlen wir 100€ Nebenkosten, die auch seit 4 J. nicht erhöht wurden.

Wenn Du sicher bist, Du müsstest etwas zurückbekommen, würde ich an Deiner Stelle auf die Abrechnungen drängen.
Solltest Du aber der Meinung sein, dass es zu einer Nachzahlung kommen kann, bleib ganz ruhig. Die Zeit arbeitet dann für Dich. Denn der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Danach kann er nichts mehr von Dir fordern. Also aufpassen!

100€ Nebenkosten, das ist sehr wenig. Halte die Füße still und freu Dich. Denn wie schon geschrieben, die Abrechnung muss zeitnah erfolgen und sollte innerhalb eines Jahres durchgeführt sein.

Hier wird Deine Frage beantwortet, wann die Abrechnung gestellt werden muss. http://www.gutefrage.net/frage/nebenkostenabrechnung-fuer-drei-jahre-rueckwirken...
Die Berechnung hier zu erklären, das ist zu aufwändig. Entweder durchwursteln oder zum Mieterverein gehen.
Nebenkostenabrechnungen müssen nicht nur für einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten erfolgen, sondern sie müssen auch binnen 12 Monaten nach diesem Zeitraum gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden. Für Zeiträume, die davor liegen, muss der Mieter nicht nur keine Zahlungen mehr leisten, sondern er kann auch alle für den betreffenden Abrechnungszeitraum von ihm geleisteten monatlichen Pauschalen vom Vermieter zurückfordern. Das hat der BGH klipp und klar in seinem Urteil VIII ZR 94/05 entschieden.
Quatsch!!!! Ein Mieter kann die monatlichen Pauschalen nicht zurückfordern wenn die Frist für die Erstllung abgelaufen ist. Er kann nur den überbezahlten Teil zurückfordern!
Nach dem o.g. Urteil kann er tatsächlich alles zurückfordern. Kaum zu glauben, aber wahr.
hast du falsch verstanden
in dem Urteil steht, daß wenn der Mieter die Nachzahlung gezahlt hat, owbohl die Abrechnung zu spät kam, er diese wieder zurück erhält - um mehr gehts es dort nicht

Schau mal in deine Mietvertrag. Wenn da steht PAUSCHAL, dann wird es nie mehr als die 100 € und du kannst dich solange du in der Wohnung bist freuen.
Alle "normalen" Abrechnungen mnüssen innerhalb eines Jahres nach Ablesung erfolgen
Erstens ist mal wichtig, was im Mietvertrag steht, wofür die 100 € bezahlt werden und ob es sich tatsächlich um eine Vorauszahlung handelt.
Zweitens: Der Vermieter muß innerhalb eines Jahres über die Nebenkostenvorauszahlung abrechnen - das stimmt mal erst. Sonst kann er keine Nachforderungen stellen.
ABER: wie immer so auch hier: es kommt drauf an. Es gilt nämlich: innerhalb eines Jahres, nachdem ihm die Unterlagen für die Abrechnung vorliegen!!!
Es kann sein, daß Dein Vermieter die Unterlagen von der Eigentümergemeinschaft noch nicht bekommen hat - aus welchen Gründen auch immer. Da kann er gar nichts abrechnen. Da es sich bei dem Haus, in dem Du wohnst, um eine Eigentümergemeinschaft handelt, ist zunächst der Verwalter am Zuge, danach erst Dein Vermieter.
Solltest Du das Gefühl haben, daß der Vermieter die Abrechnung verschleppt, obwohl er die Unterlagen schon haben müßte, so könntest Du erst mal Deine Nachbarn ansprechen, ob ihnen auch noch keine Unterlagen für die letzten Jahre vorliegen. Dann kannst Du den Vermieter unter Druck setzen.
Du kannst über Nebenkostenvorauszahlungen eine Abrechnung rückwirkend für vier Jahre verlangen. Dabei kann der Vermieter nur ein Jahr rückwirkend Forderungen geltend machen, Du aber länger!