gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Nebenkostenabrechnung seit 4 Jahren nicht bekommen, was tun?

gefragt von Anie1977 am 19.01.2008 um 22:22 Uhr

Wir (2Personen) wohnen seit März 2004 in einer 3 Zimmer-Wohnung mit 7 Parteien, die aber unterschiedlichen Eigentümern gehören. Die Ablesungen für Wasser und Heizung erfolgen jährlich. Nach mehrmaligem Nachfragen bei unserem Vermieter sagt er jedes Mal, die Abrechnung käme demnächst. Muss ich die Kosten, die länger zurückliegen bezahlen (Verjährungsfrist)? Wie kann ich die Berechnung dann nachvollziehen? Monatlich zahlen wir 100€ Nebenkosten, die auch seit 4 J. nicht erhöht wurden.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Miete (1133)
Nebenkosten (254)
Nebenkostenabrechnung (81)
ähnliche Fragen

Reply


Cr♪tter
beantwortet von Cr♪tter am 19. Januar 2008 22:31
5x
Thumb_up

Wenn Du sicher bist, Du müsstest etwas zurückbekommen, würde ich an Deiner Stelle auf die Abrechnungen drängen.

Solltest Du aber der Meinung sein, dass es zu einer Nachzahlung kommen kann, bleib ganz ruhig. Die Zeit arbeitet dann für Dich. Denn der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Danach kann er nichts mehr von Dir fordern. Also aufpassen!


schurke
beantwortet von schurke am 19. Januar 2008 22:45
5x
Thumb_up

100€ Nebenkosten, das ist sehr wenig. Halte die Füße still und freu Dich. Denn wie schon geschrieben, die Abrechnung muss zeitnah erfolgen und sollte innerhalb eines Jahres durchgeführt sein.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. Januar 2008 22:24
4x
Thumb_up

Hier wird Deine Frage beantwortet, wann die Abrechnung gestellt werden muss. http://www.gutefrage.net/frage/nebenkostenabrechnung-fuer-drei-jahre-rueckwirken...

Die Berechnung hier zu erklären, das ist zu aufwändig. Entweder durchwursteln oder zum Mieterverein gehen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 19. Januar 2008 23:43
2x
Thumb_up

Nebenkostenabrechnungen müssen nicht nur für einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten erfolgen, sondern sie müssen auch binnen 12 Monaten nach diesem Zeitraum gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden. Für Zeiträume, die davor liegen, muss der Mieter nicht nur keine Zahlungen mehr leisten, sondern er kann auch alle für den betreffenden Abrechnungszeitraum von ihm geleisteten monatlichen Pauschalen vom Vermieter zurückfordern. Das hat der BGH klipp und klar in seinem Urteil VIII ZR 94/05 entschieden.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 20. Januar 2008 11:10

Quatsch!!!! Ein Mieter kann die monatlichen Pauschalen nicht zurückfordern wenn die Frist für die Erstllung abgelaufen ist. Er kann nur den überbezahlten Teil zurückfordern!

Kommentar von Rolfe am 20. Januar 2008 20:45

Nach dem o.g. Urteil kann er tatsächlich alles zurückfordern. Kaum zu glauben, aber wahr.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. Januar 2008 23:01

hast du falsch verstanden

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. Januar 2008 23:05

in dem Urteil steht, daß wenn der Mieter die Nachzahlung gezahlt hat, owbohl die Abrechnung zu spät kam, er diese wieder zurück erhält - um mehr gehts es dort nicht


Qetan
beantwortet von Qetan am 19. Januar 2008 22:34
1x
Thumb_up

Dich freuen.





Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. Januar 2008 01:26
1x
Thumb_up

Schau mal in deine Mietvertrag. Wenn da steht PAUSCHAL, dann wird es nie mehr als die 100 € und du kannst dich solange du in der Wohnung bist freuen.

Alle "normalen" Abrechnungen mnüssen innerhalb eines Jahres nach Ablesung erfolgen


anjanni
beantwortet von anjanni am 20. Januar 2008 13:46
1x
Thumb_up

Erstens ist mal wichtig, was im Mietvertrag steht, wofür die 100 € bezahlt werden und ob es sich tatsächlich um eine Vorauszahlung handelt.

Zweitens: Der Vermieter muß innerhalb eines Jahres über die Nebenkostenvorauszahlung abrechnen - das stimmt mal erst. Sonst kann er keine Nachforderungen stellen.

ABER: wie immer so auch hier: es kommt drauf an. Es gilt nämlich: innerhalb eines Jahres, nachdem ihm die Unterlagen für die Abrechnung vorliegen!!!

Es kann sein, daß Dein Vermieter die Unterlagen von der Eigentümergemeinschaft noch nicht bekommen hat - aus welchen Gründen auch immer. Da kann er gar nichts abrechnen. Da es sich bei dem Haus, in dem Du wohnst, um eine Eigentümergemeinschaft handelt, ist zunächst der Verwalter am Zuge, danach erst Dein Vermieter.

Solltest Du das Gefühl haben, daß der Vermieter die Abrechnung verschleppt, obwohl er die Unterlagen schon haben müßte, so könntest Du erst mal Deine Nachbarn ansprechen, ob ihnen auch noch keine Unterlagen für die letzten Jahre vorliegen. Dann kannst Du den Vermieter unter Druck setzen.

Du kannst über Nebenkostenvorauszahlungen eine Abrechnung rückwirkend für vier Jahre verlangen. Dabei kann der Vermieter nur ein Jahr rückwirkend Forderungen geltend machen, Du aber länger!




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.