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Nebenkostenabrechnung: muß ich Winterdienst anteilig bezahlen wenn ich erst seit April Mieter bin ?

gefragt von landi am 19.02.2007 um 9:58 Uhr

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Reply


albatros
beantwortet von albatros am 19. Februar 2007 11:27
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hallo landi, schau doch zunächst mal in den mietvertrag, welche betriebskosten vereinbart sind. wenn denn winterdienst auch drin steht, spielt es keine rolle wann du eingezogen bist. nun fragt sich noch, wer den winterdienst macht. ist es eine separate firma oder macht es der hausmeister. wenn es der hausmeister macht, dürften extra kosten für winterdienst nicht berechnet werden, da ja hausmeisterkosten sicher als betriebskostenart umgelegt werden. was anderes wäre es z. b. bei heizkosten (grundkosten). da gibt es eine gradtagstabelle mittels derer je nach kalendermonat die kosten hochgerechnet werden können.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 19. Februar 2007 10:35
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Ich weiß es nicht wirklich. Jedoch werden alle Nebenkosten, die übers Jahr entstehen, auf alle Mietparteien aufgeteilt. Dabei spielt der konkrete Nutzen für den einzelnen Mieter kaum eine Rolle. So müssen Erdgeschoßbewohner auch anteilig die Kosten für den Aufzug bezahlen, auch wenn sie ihn nie brauchen.


MagicAngel00800
beantwortet von MagicAngel00800 am 19. Februar 2007 12:52
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hallo. habe vor einiger zeit , bei uns einen zeitungsartikel zu diesem thema herausgeschnitten. ich schreibe ihn für dich hier ab.

folgendes:

Wer ist zuständig für den winterdienst ? die meisten hauseigentümer übertragen die räumpflicht wiederum auf die mieter.die weitergabe der räumungspflicht an den mieter ist nur möglich, wenn es hierzu eine vereinbarung zwischen mieter und vermieter gibt. dies kann eine klausel im mietvertrag sein, sofern diese bestandteil des mietvertrages ist. ist in dieser vereinbarung keine anders lautende regelung getroffen, muß der vermieter nach meinung vieler gerichte die kosten für die arbeitsgeräte und streumittel tragen.Es kann auch unter betriebskosten oder allgemeine hausordnung stehen. will der vermieter nachträglich seinen mieter zum schneeräumen verpflichten ist dies nur mit dessen einverständnis möglich. sind mehrere mietparteien in einem haus zum winterdienst verpflichtet, sollte dieser ausgewogen verteilt werden. die annahme, daß automatisch die im erdgeschoß lebenden mieter zuständig sind, ist falsch.




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