Hallo, ich habe im Januar eine falsche Nebenkostenabrecnhnung erhalten! Sprich alle Betriebskosten wurden per Kopf umgelegt und nicht auf WOHNFLÄCHE, sowie es aber im mietvertrag festgehalten steht! Wir sind 4 Peronen und die anderen Parteien nur jeweils 2 Personen,und die anderen Parteien haben mehr Qm! Wie gehe ich nun vor? Mein Vermieter droht nun sogar, das Wasser abzustellen, wie kann ich mich wehren? Er hat sich doch nicht an den Mietvertrag gehalten.... LG J.

Widerspruch gegen die Abrechnung und der Weg zu einem Anwalt. Wenn dein Vermieter schon so crass reagiert hast du keine andere Wahl

Die abrechnung erfolgte im Januar? Ist es nicht ein wenig spät, jetzt den Larry zu machen?
Für die abrechnung gilt eine Prüfungsfrist von 30 Tagen. die dürften mittlerweile längst vorbei sein.
da hilft nur noch ein Anwalt....
Naddl2010 am 3. Juni 2009 20:57 Der Mieter hat immer das Recht dazu egal wie lange es her ist. Der Vermieter im Gegenzug nicht!
Volker13 am 3. Juni 2009 20:58 Nö und wenn denn nur bei ungerechtfertigter Bereicherung.
Panikgirl am 3. Juni 2009 20:58 oups im JANUAR??? sooo schnell? Die Abrechnung für 2008??? Sowas von flott - habe natürlich wieder sowas Wichtiges überlesen. Das ist allerdings etwas spät zum Reagieren............somit sieht das Ganze schon echt ein bisschen anders aus.

Bei mir läuft es gerade umgekehrt, d.h. alles wurde auf qm und nicht pro Kopf abgerechnet. Pro Kopf ist doch gut, dann zahlst Du Deinen Verbrauch. Wenn das im Mietvertrag jedoch so geregelt ist, dann tust Du am besten erstmal Folgendes: Schriftlich Widerspruch einlegen, dann kann Dir erstmal keiner was. Dafür ist es jetzt nur zu spät. Danach ist der Vermieter dran, sich zu äußern. Wasser abstellen kann der mal gar nicht, das ist nicht zulässig. Ruft mal beim Verbraucherschutz in Eurer Stadt an.
wenn die abrechnung im januar kam ist die zahlung längst fällig gewesen. ob du also anerkennung durch zahlung gegeben hast kann ich hier nicht beurteilen.
Das beste wird wohl sein, Du gehst mit Mietvertrag und Abrechnung zum Mieterverein. Nur wer den Mietvertrag gesehen hat, kann hier ganz klar eine Rat geben. Alles andere ist nur Spekulation. Einige Posten, z.b. die Abfallgebühren, werden von den Kommunen immer nach Personen/Haushalt oder der Tonnenanzahl berechnet. Diese Rechnung gibt der VM an die Mieter weiter. Zumindest bei den Müllgebühren müsstest Du diese Berechnung dulden. Alles andere bleibt strittig. Ist denn das die erste Abrechnung die ihr für diese Wohnung bekommen habt? Oder wie wurden die früheren abgerechnet, wenn vorhanden?

Der Vermieter darf lt. Gesetz weder Wasser noch Strom abstellen!! Damit macht er sich strafbar!! Der Mieterbund wäre für dich das beste.

Die anderen haben Recht - vor allen Dingen hast Du eh das Recht, innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Abrechnung zu überprüfen. Sobald Du einen müden Cent beginnst zu zahlen und sei es eine Rate - gibt Du damit schon Dein Einverständnis. Lasse Dich nicht bange machen! Viel Glück
Achja: Und das Wasser darf er Dir gar nciht abstellen - damit macht er sich nämlich strafbar! Ferner wird das auch kein Stadtwerk einfach so machen, nur weil HErr Sowieso meint, er müsse Dir damit drohen;-)
Volker13 am 3. Juni 2009 21:03 Strafbar??????
Panikgirl am 3. Juni 2009 21:17 Ich bin davon ausgegangen, dass er die NK-Abrechnung erst jetzt erhielt - habe ich oben schon angemerkt, dass ich das erst hinterher dooferweise las durch Deinen Kommentar. Er kann nicht damit sofort drohen - das darf er nicht. Wenn Du jetzt die NK erhälst und sagst Deinem VM, dass Du sie erst mal 2 - 3 Wochen zur Prüfung vorbehälst, dann kann er natürlich auf keinen Fall deshalb damit drohen. So einfach ist das nicht. Er dürfte sogar im Winter bei einer Familie nicht einfach die Heizung kappen bei minus 5 Grad oder so - selbst dann nciht, wenn die Mieter keine Miete bezahlen. VM haben nicht soviele Rechte wie jeder meint - in manchen Fällen BEDAUERLICHERWEISE nicht!
Volker13 am 3. Juni 2009 21:23 fadenscheinige Begründung, die mich nicht überzeugt! Das Abstellen des wassers hat nichts mit der abrechnung zu tun!
Panikgirl am 3. Juni 2009 21:27 Habe ich das behauptet, dass er einfach sowas darf??? Ich glaube wohl kaum.............Du solltest schon mal bei einem bleiben, was Du sagst.........einmal so und einmal so........
Volker13 am 3. Juni 2009 21:34 Ich bleibe immer bei meiner rechtsauffassung. Ihr offensichtlich nicht. Es spielt auch keine rolle. Was er darf und was nicht, hat überhaupt nichts mit der abrechnung zu tun, weil es sich um zwei völlig verschiedene Rechtsaspekte handelt.
Selbst wenn er rechtswidrig das Wasser abstellt, ist damit die abrechnung nicht aus der Welt. Und strafbar ist daran schon gar nichts.
Nicht aus Spaß hat der support die Ausführungen dazu gelöscht.
Dem fragesteller kann ich nur raten, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen und sich nicht auf die Aussagen hier zu verlassen.
Bitte erst lesen und dann antworten!!!!!
Panikgirl am 3. Juni 2009 21:38 Habe ich was verpasst mit dem Support? Was hat der gelöscht???
Volker13 am 3. Juni 2009 21:40 Musst Dich schonmal etwas anstrengen. Der gesamte, kpierte Kommentar von Nddl2010 wurde gelöscht.
ohja, anwwaltlich e Hilfe werde ich sicherlcih jetzt in Anspruch nehmen müssen! Das ist auch mein Problem, was hat die Abrechnung mit dem Wasser zu tun?
Panikgirl am 3. Juni 2009 21:42 nichts - deshalb ist das ja so ein Schwachsinn.........nur, warte jetzt wirklich nicht mehr länger. Und demnächst gibst Du sowas am besten direkt zum Anwalt - denn dann ist der VM in der Pflicht auch umgehend zu reagieren - dem Anwalt Kopien der Rechnungen zu schicken etc.pp........viel GLück
alles klar, danke euch allen!
Volker13 am 3. Juni 2009 21:44 Mach das bitte.
Ich habe im Januar bereits Widerspruch bei ihm eingelegt und er ist nicht bereit, die Abrechnung zu ändern! Soweit ich weiß hat man da sogar bis zu 12 Monate Zeit! Ohne diese blöde Pro Kopf Abrechnung wäre die Nachzahlung nämlich 200€ weniger!
Panikgirl am 3. Juni 2009 21:01 Liste doch mal kurz auf - WAS er Euch pro Kopf alles berechnet hat? Nur, wenn es nicht zuviel Mühe macht. Es gibt ohnehin ein paar Dinge, die ohnehin nicht pro Kopf verteilt werden dürfen!
Panikgirl am 3. Juni 2009 21:01 Liste doch mal kurz auf - WAS er Euch pro Kopf alles berechnet hat? Nur, wenn es nicht zuviel Mühe macht. Es gibt ohnehin ein paar Dinge, die ohnehin nicht pro Kopf verteilt werden dürfen!
Alles, außer Warmwasser hat er pro berechnet! Also die ganzen Gebäudeversicherungen und Steuern sowie Müll... etc...
Panikgirl am 3. Juni 2009 21:22 Müll wird auch nach Kopf berechnet. Es kann ja nicht angehen, dass ein Single soviel Müll berechnet bekommt wie ein 5-PErs. HH..........aber Versicherungen - Haftpflicht usw. werden auf qm umgelegt - grundsätzlich. Wann hat er sich denn das erste Mal seit dem Widerspruch gemeldet? Ausserdem: Hast Du nur widersprochen und abgewartet? Du hättest das auch umgehend prüfen lassen müssen, das sollte Dir an dem Punkt doch eigentlich klar sein? Also tue dies umgehend und dann zahle das, was rechtens ist so schnell wie möglich!
Ich werde noch wahnsinnig, denn er meint, er geht in den Keller und dreht das Wasser ab! Was mache ich, wenn er es wirklich macht? Polizei?????
Volker13 am 3. Juni 2009 21:02 Jetzt bleib mal ganz geschmeidig.
Volker13 am 3. Juni 2009 21:03 Lass ihn doch abdrehen, dann kürzt Ihr die Miete!
Geschmeidig bleiben, ich habe 3 Kinder und dazu ein neugeborenes mit einer Woche ich brauche Wasser!
Panikgirl am 3. Juni 2009 21:24 Und das ist der Punkt - Ihr habt kleine Kinder? Dann darf er das wirklich nicht. Nur kommt doch auch endlich mal in die Puschen und lasst es endlich vom Mieterschutz oder ggfs. Anwalt prüfen. Sobald Ihr anwaltliche Rückendeckung habt - kann er das überhaupt nicht - und wenn ohne Wasser - dann bekommt er auch keine vollständige Miete, da hat Volker vollkommen Recht!
ok, alles klar, dann werde ich mich morgen gleich auf den Weg zu einem Anwalt machen, ich bin bis jetzt nicht hingegangen, da er mir am Telefon immer sagte er würde mir eine neue und richtige Abrechnung zukommen lassen und nun rief er hier an und meinte, ich solle zahlen sonst stellt er das Wasser ab! Daher bin ich noch nicht beim Anwalt gewesen!

Jetzt lest das mal hier - ich musste auch gerade schlucken
http://www.vedix.de/keine-zahlung-von-miete-vermieter-darf-mieter-wasser-abstell...
Aber keine Sorge, das gilt nicht für die NK-Abrechnung - nur für nicht gezahlte Miete
ja, das ist krass, aber die haben auch keine Miete mehr gezahlt! Ich zahle hier jeden Monat meine Nebenkosten...
Panikgirl am 3. Juni 2009 21:34 lol* ja - lies mal was ich geschrieben habe darunter............ich bin manchmal etwas sehr schnell - wollte die Link aber dennoch nicht einfach wieder entfernen, weil sie den Unterschied herauskehrt.......flöt*
Panikgirl am 3. Juni 2009 21:34 lol* ja - lies mal was ich geschrieben habe darunter............ich bin manchmal etwas sehr schnell - wollte die Link aber dennoch nicht einfach wieder entfernen, weil sie den Unterschied herauskehrt.......flöt*
ow ok lol

Hier gibt's noch Infos zur NK-Abrechnung:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk14_merkblatt-ne...

Hier gibt's noch Infos zur NK-Abrechnung:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk14_merkblatt-ne...

zunächt möchte ich wissen, für welchen abrechnungszeitraum die abrechnung erfolgt. danach bekommst du rat von mir. aus deiner frage ist das nicht ersichtlich.
Der abrechnung kann man nicht widersprechen, sondern nur die Zahlung der Höhe und dem grunde nach verweigern.