Nebenkostenabrechnung bereits verjährt
Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Zum 31.03.2010 habe ich meine Wohnung gekündigt. Jezt über eineinhalb Jahre später habe ich eine Rechnung über eine Heizkostennachzahlung und Betriebskostennachzalung erhalten. Die Abrechnungsperiode für die Betriebskosten geht von 01.01.2010 bis zum 31.12.2010. Somit hätten die Vermieter die Rechnung für die Betriebskostennachzahlung rechtzeitig geschickt da sie ja ein Jahr nach Abrechnungsperiode Zeit haben Forderungen an mich zu stellen, richtig? So jetzt das eigentliche Problem: Die Abrechnungsperiode der Heizkosten endete am 30.09.2010. Also ist dieses bereits seit fast 2 Monaten verjährt. Doch habe ich beide Nachzahlungsforderungen zusammen in einem Brief erhalten. In meinem Mietvertrag steht aber das anfallende Nachzahlungen bei der nächsten "Gesamtabrechnung" fällig werden. Ist das rechtens? Muss ich jetzt beide Nachzahlungen leisten obwohl eine davon verjährt ist? Vielen Dank im Voraus!!
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§ 556 BGB:
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten umfasst das gesamte Jahr 2010. Im Zusammenhang mit dem oben fett markierten Passus würde ich jetzt davon ausgehen, dass auch die Heizkostenabrechnung nicht gesondert durchzuführen ist.
Mietrecht ist aber nicht mein Spezialgebiet; dies bitte ich zu berücksichtigen.
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Antwort von Lisalein23 21.11.2011
Danke schon mal für die Antworten! :) Ja es sind 2 verschiedene Abrechnungsperioden für Betriebskosten und Heizkosten. Es sind beide Rechnungen in einem Brief aufgeführt aber unterteilt in eben diese Betriebs- und Heizkosten. Der Zeitraum für die Heizung ist vom 01.10.09 bis zum 30.09.2010.
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Gibt es 2 separate Abrechnungen? Für welchen Zeitraum ist die der Heizung und was ist noch darin enthalten?
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Die Abrechnungsperiode der Heizkosten endete am 30.09.2010.
Bist Du sicher das Betriebs- und Heizkosten verschiedene Abrechnungszeiträume haben?
Oder ist der 30.09.2010 nur das Datum an dem die Heizkostenabrechnung erstellt wurde?
Wenn dem so ist mußt Du zahlen, da Dir die Gesamtabrechnung fristgerecht zugegangen ist.
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Meines Wissens beginnt die Verjährung nach 2 Jahren.
Kommentar von anitarianitari 21.11.2011Meines Wissens beginnt die Verjährung nach 2 Jahren.
Da ist Dein Wissen falsch. Verjährung von Forderungen beginnt nach 3 Jahren.
Bei NK-Abrechnungen ist u. a., um eine Forderung geltend zu machen, das dem Mieter die Abrechnung fristgerecht zugeht. Und das ist innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes.
dann hätte dir diese Abrechnung auch bis 30.09.2011 zukommen müssen, meiner Meinung nach musst du diese - falls hier eine Nachzahlung fällig wird - nicht mehr zahlen.