Frage von Lisalein23 21.11.2011

Nebenkostenabrechnung bereits verjährt

  • Antwort von outfreyn 21.11.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    § 556 BGB:

    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten umfasst das gesamte Jahr 2010. Im Zusammenhang mit dem oben fett markierten Passus würde ich jetzt davon ausgehen, dass auch die Heizkostenabrechnung nicht gesondert durchzuführen ist.

    Mietrecht ist aber nicht mein Spezialgebiet; dies bitte ich zu berücksichtigen.

  • Antwort von Lisalein23 21.11.2011

    Danke schon mal für die Antworten! :) Ja es sind 2 verschiedene Abrechnungsperioden für Betriebskosten und Heizkosten. Es sind beide Rechnungen in einem Brief aufgeführt aber unterteilt in eben diese Betriebs- und Heizkosten. Der Zeitraum für die Heizung ist vom 01.10.09 bis zum 30.09.2010.

  • Antwort von guterwolf 21.11.2011

    Gibt es 2 separate Abrechnungen? Für welchen Zeitraum ist die der Heizung und was ist noch darin enthalten?

  • Antwort von anitari 21.11.2011

    Die Abrechnungsperiode der Heizkosten endete am 30.09.2010.

    Bist Du sicher das Betriebs- und Heizkosten verschiedene Abrechnungszeiträume haben?

    Oder ist der 30.09.2010 nur das Datum an dem die Heizkostenabrechnung erstellt wurde?

    Wenn dem so ist mußt Du zahlen, da Dir die Gesamtabrechnung fristgerecht zugegangen ist.

  • Antwort von Arjiroula 21.11.2011

    Meines Wissens beginnt die Verjährung nach 2 Jahren.

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