Hallo. Ich bin im August 2007 in eine Wohnung gezogen. Im Januar 2008 wurden die Zähler (Heizung) abgelesen. Nun sind wir zum 31.12.2008 ausgezogen. Habe bis heute (1 1/2 ) Mietverhältnis noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Was soll ich machen? Was kann noch passieren?
Der Vermieter hat gemäß § 556 Abs. 1 BGB spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen. Kommt also darauf an, welche Abrechnungszeiträume für die Wohnung gelten. Ist die 12Monats-Frist verstrichen hat dies für Euch nur Vorteile. Ihr könnt die Abrechnung fordern und ein ev. Guthaben einfordern allerdings kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr fordern. Da ich den Abrechnungszeitraum bei Euch nicht kenne und dieser nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein muss, kann ich nichts genaues sagen. Allgemein kann es für Euch aber nur gut sein nix zu machen und Zeit verstreichen zu lassen.
freu dich und mach ne Pulle Sekt auf. frist für Abrechnung für Mietraum war am 31.12.08. Nachzahlungen müssen nicht mehr geleistet werden, Guthaben müssen trotzdem ausgezahlt werden. Wenn du meinst es besteht ein Guthaben verlange die Abrechnung. Wenn sich der Vermieter weigert eineAbrechnung zumachen kannst du sogar auf Rückzahlung der Vorauszahlungen klagen..

Mach gar nichts. Die Abrechung ist eine Bringschuld. Nur - es kann natürlich sein, dass ein Guthaben übrig geblieben ist; aber ich würde keine "schlafenden Hunde" wecken.