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Nebenkostenabrechnung

gefragt von Chiramaya am 06.12.2007 um 13:24 Uhr

Vor einem halben Jahr hat mein vermieter Insolvens angemeldet und die Wohnung wurde Zwangsvollstreckt.Mein neuer Vermieter sagt er würde keine Endkostenabrechnung erstellen da er aus rechtlichen gründen dazu nicht verpflichtet sei.Ich weiß das ich ein Guthaben habe und möchte das natürlich auch haben.Wie kann ich den Vermieter dazu bringen auch wenn er keine Unterlagen hat mir eine Abrechnung aus seiner Eigentümerabrechnung zu machen?

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anonym
beantwortet von Mehamm123 am 6. Dezember 2007 13:35
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Der Insolvenzverwalter als Vertreter des Vermieters hat Nebenkostenabrechnungen zu erstellen.

Kommentar von Mehamm123 am 6. Dezember 2007 13:43

Es konnte auch sein, dass du auf diesen Seiten etwas findest, ist allerdings sehr umfangreich. http://www.mietrecht-forum.com/node?page=2


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 6. Dezember 2007 13:29
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Dann holst Du Dir Deine Vorauszahlungen zurück, dazu hast Du das Recht. Die Insolvenz hat nichts mit Deinen Rechten und Pflichten als Mieter zu tun.

Kommentar von Chiramaya am 6. Dezember 2007 13:33

Von wem zurück ? mein ehemaliger Vermieter hat sich ins Auslang abgesetzt und der neue sagt er hat zwar die Wohnung übernommen aber mit dem anderen nichts zu tun.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 6. Dezember 2007 13:36

Insolvenzmasse wird doch noch da sein, oder? Schauen, ob die Betriebskosten da eingeflossen sind. Das ist nämlich nicht gestattet.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 6. Dezember 2007 15:08

Hallo HerrLich, wieso sollten Betriebskosten nicht in die Insolvenzmasse eingeflossen sein? Die monatliche Mietzahlung umfaßt doch keine betragsmäßige Aufteilung in Kaltmiete und Betriebskosten.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 6. Dezember 2007 15:32

Glaube, es gibt ein ganz neues Urteil. Finde aber momentan nichts dazu.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 6. Dezember 2007 13:27
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In diesem Fall würde ich echt zum Mieterschutzbund gehen.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 6. Dezember 2007 23:40
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"eine Abrechnung aus seiner Eigentümerabrechnung zu machen"? Dann ist das wohl eine Eigentumswohnung. Dann gibt es eine Hausverwaltung. Während der Zwangsverwaltung des Insolvenzverwalters hat der mit der Hausverwaltung abzurechnen und sicherlich auch getan. Also: Vermieter anschreiben, Frist setzen und Mietminderung ankündigen (in Höhe der jetzt gezahlten Nebenkosten) separates Konto einrichten und Minderung hierauf überweisen (Nachweis der Zahlung bei evtl. Rechtsstreit). Der Eigentümer ist gesetzlich zur Abrechnung innerhalb 12 Monaten verpflichtet und Du berechtigt zum Einbehalt der Nebenkosten bis zur Abrechnung. Wenn du die Nebenkosten auf ein separates Konto einzahlst jeden Monat bekommst du vor jedem Richter Recht. Einer evtl. Kündigung des Vermieters kannst Du deshalb gelassen entgegen sehen. Wenn er kündigt dann gehst Du zum Anwalt und reichst Klage ein, er wird verlieren.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 21. Dezember 2007 15:50

Das ist so wohl nicht ganz richtig. Mietminderung? Ersteinmal dürfte es doch wohl wichtig sein, zu wissen, von welchem Abrechnungszeitraum wir hier reden.Eine Mietminderung wegen nicht erfolgter Abrechnung ist absolut ausgeschlossen. Der Mieter hätte lediglich ein Zurückbehaltungsrecht an den Nebenkosten bis zur Vorlage der Abrechnung. Der Insolvenzverwalter hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun. Denn der Erwerber ist mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis eingestiegen. Demnach hat er auch eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 21. Dezember 2007 19:04

Schlaumeier, lies mal was ich geschrieben habe, Zitat: ....und Mietminderung ankündigen (in Höhe der jetzt gezahlten Nebenkosten) separates Konto einrichten und Minderung hierauf überweisen Zitat Ende. Wir können hier natürlich auch über die juristisch richtigen Fachausdrücke diskutieren, ob´s Chiramaya hilft wage ich zu bezweifeln.
Wenn der Vermieter aus dem Zwang heraus gekauft hat ( Entschuldigung ersteigert hat) könnte es vorher auch eine Zwangsverwaltung gegeben haben und dann hat der Zwangsverwalter für diese Zeit mit der Hausverwaltung abgerechnet. Der Zwangsverwalter muß nicht unbedingt der Insolvenzverwalter sein. Das hat hat was mit der Beschlagnahme des Objektes zu tun, was der Gläubiger seinerzeit veranlaßt hat. Damals gab´s ja vielleicht noch keinen Insolvenzantrag oder-verfahren.
Dazu ist das Posting von Chiramaya zu ungenau.
Darum Zitat: Vermieter anschreiben, Frist setzen und Mietminderung ankündigen (in Höhe der jetzt gezahlten Nebenkosten) separates Konto einrichten und Minderung hierauf überweisen. Zitat Ende.
Das hilft meistens, das Recht hat er/sie.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 21. Dezember 2007 19:24

...und die Hausverwaltung rechnet mit dem Vermieter ab, oder es war gerade eine Abrechnungsperiode zu Ende und er sagt deshalb er hat nichts damit zu tun. Es muß doch rauszukriegen sein wer die Hausverwaltung macht, da kann sich Chiramaya doch vielleicht mal erkundigen?


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 6. Dezember 2007 13:27
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