Hallo!
Der Vermieter hat bislang nie die Gebäudeversicherung in den Nebenkosten abgerechnet...wurde wohl irgendwie vergessen...
Nun steht sie in der Nebenkostenabrechnung für 2008 drin.
Muss der Mieter diese zahlen?
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Als Nebenkosten darf nur umgelegt werden, was im Mietvertrag incl. Verteilerschlüssel vereinbart worden ist; dabei ist es egal, ob diese Kosten in der Vergangenheit nicht berechnet wurden.
Klipp und klar: Ja!
Nur weil sie bisher nicht abgerechnet wurde, heisst das nicht, dass sie nicht zukünftig abgerechnet werden darf, sofern diese Versicherungskosten vom Mietvertrag erfasst werden.

Wenn er diese Versicherung noch nie mit abgerechnet hat, dann kann es sein, dass er das auch künftig nicht kann. Dazu lass Dich beim Mieterverein beraten
Kann nicht sein. Ein Vermieter kann auch aus Vergesslichkeit oder aus Kulanzgründen in dem einen Jahr auf die Umlage verzichten, diese Kosten im nächsten Jahr dann aber umlegen.
Wenn die Umlage laut Mietvertrag zulässig ist, steht das im Belieben des Vermieters.
monja1995 am 21. Juli 2009 11:13 Da mach Dich mal schlau, es gibt sogar ein Urteil, wenn der Vermieter nie eine Nebenkostenabrechnung angefertigt hat, obwohl die Nebenkosten im Vertrag aufgeführt sind, dann sind diese hinfällig und er muss die bezahlten Nebenkosten für die letzten Jahre zurück zahlen. Leider hab ich das Urteil gerade nicht greifbar, aber gerne suche ich es raus. Stand im Übrigen auch in der Zeitung des Mieterbundes.
Ich bin schon schlau, ich verdiene mit so was meine Brötchen :-)
BGH Az. VIII ZR 14/06
Das ist aber etwas anderes, wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung macht, verjährt nach drei Jahren die Forderung, aber hier macht er sie ja und fordert jetzt nur zusätzlich etwas was er vorher nicht gefordert hat. Er fordert da auch nichts rückwirkend sonder nur in der aktuellen Nebenkostenabrechnung.
:-))) richtig, Drachentoeter

Ja, die kann man dem Mieter in Rechnung stellen: http://www.gebaeudebrandversicherung.de/2008/12/22/gebaeudeversicherung-und-nebe...

Die Gebäudeversicherung kann vom Vermieter anteilig auf die Mietparteien umgelegt werden.

Ja darf er. Gebäudeversicherung dürfen als Betriebskosten umgelegt werden an die Mieter. Wurde es vergessen in den Vorjahren, hast Du Glück gehabt, aber jetzt musst Du es bezahlen.

Wenn es bisher vergessen wurde umzulegen - Glück gehabt! Aber die Gebäudeversicherung kann auf die Mieter umgelegt werden und diese müssen sie auch zahlen!
die nebenkosten müssen einzeln im mietvertrag aufgeführt werden. ich glaube es gibt 17. normal darf der vermieter nur die vertraglich aufgeführte nebenkosten berechnen. sollte die gebäudeversicherung nachträglich abgeschlossen worden sein, was eigentlich nicht normal ist, weiss ich nicht wie die richter urteilen.
Was wenn folgender Text im Mietvertrag steht:
Die Mieter erklären sich bereit die Kosten für die Müllabfuhr, Heizung, Wasser und Abwasser, Schornsteinfegergebühren, evtl. Säuberung der Abflussrohre, Straßenreinigung, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Stromkosten sowie Klein-Reparaturen zu übernehmen.
Mal eine Frage: Wie alt ist dieser Mietvertrag? Handelt es sich um einen Formularmietvertrag (also ein vorgedrucktes Formblatt)? Steht sonst noch etwas in dem Vertrag, was mit den Nebenkosten zu tun hat?
Nach dieser Vertragsformulierung bist Du nämlich nicht verpflichtet, die Wohngebäudeversicherung anteilig zu zahlen.
albatros am 21. Juli 2009 19:24 Wenn das der Wortlaut in deinem MV sein sollte, hast du großes Glück. Du brauchst nur die aufgeführten BK-Arten zu bezahlen, dementsprechend darf die Gebäudeversicherung nicht berechnet werden, da nicht vereinbart. Einseitig kann der Vertrag nicht geändert werden. Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlst du direkt an die GEZ, die Kleinreparaturen brauchst du auch nicht zahlen, da es an der Angabe der Höhe der Kosten von Einzelreparatur und Jahressumme mangelt.
...so kenne ich das auch...DH