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Nebenkosten Plötzlich Gebäudeversicherung berechnet??

gefragt von Schlo1973Schlo1973 am 21.07.2009 um 10:51 Uhr

Hallo!

Der Vermieter hat bislang nie die Gebäudeversicherung in den Nebenkosten abgerechnet...wurde wohl irgendwie vergessen...

Nun steht sie in der Nebenkostenabrechnung für 2008 drin.

Muss der Mieter diese zahlen?


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AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 21. Juli 2009 10:54
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Als Nebenkosten darf nur umgelegt werden, was im Mietvertrag incl. Verteilerschlüssel vereinbart worden ist; dabei ist es egal, ob diese Kosten in der Vergangenheit nicht berechnet wurden.

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 21. Juli 2009 11:13

...so kenne ich das auch...DH


anonym
beantwortet von Saarland60 am 21. Juli 2009 10:53
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Klipp und klar: Ja!

Nur weil sie bisher nicht abgerechnet wurde, heisst das nicht, dass sie nicht zukünftig abgerechnet werden darf, sofern diese Versicherungskosten vom Mietvertrag erfasst werden.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 21. Juli 2009 10:52
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Wenn er diese Versicherung noch nie mit abgerechnet hat, dann kann es sein, dass er das auch künftig nicht kann. Dazu lass Dich beim Mieterverein beraten

Kommentar von Saarland60 am 21. Juli 2009 10:55

Kann nicht sein. Ein Vermieter kann auch aus Vergesslichkeit oder aus Kulanzgründen in dem einen Jahr auf die Umlage verzichten, diese Kosten im nächsten Jahr dann aber umlegen.

Wenn die Umlage laut Mietvertrag zulässig ist, steht das im Belieben des Vermieters.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 21. Juli 2009 11:13

Da mach Dich mal schlau, es gibt sogar ein Urteil, wenn der Vermieter nie eine Nebenkostenabrechnung angefertigt hat, obwohl die Nebenkosten im Vertrag aufgeführt sind, dann sind diese hinfällig und er muss die bezahlten Nebenkosten für die letzten Jahre zurück zahlen. Leider hab ich das Urteil gerade nicht greifbar, aber gerne suche ich es raus. Stand im Übrigen auch in der Zeitung des Mieterbundes.

Kommentar von Saarland60 am 21. Juli 2009 11:42

Ich bin schon schlau, ich verdiene mit so was meine Brötchen :-)

BGH Az. VIII ZR 14/06

Kommentar von Drachentoeter am 21. Juli 2009 12:01

Das ist aber etwas anderes, wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung macht, verjährt nach drei Jahren die Forderung, aber hier macht er sie ja und fordert jetzt nur zusätzlich etwas was er vorher nicht gefordert hat. Er fordert da auch nichts rückwirkend sonder nur in der aktuellen Nebenkostenabrechnung.

Kommentar von Saarland60 am 21. Juli 2009 12:09

:-))) richtig, Drachentoeter


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 21. Juli 2009 10:53
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auchmama
beantwortet von auchmama am 21. Juli 2009 10:52
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Was steht denn im Mietvertrag?


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 21. Juli 2009 10:54
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Die Gebäudeversicherung kann vom Vermieter anteilig auf die Mietparteien umgelegt werden.


Smash
beantwortet von Smash am 21. Juli 2009 10:56
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Ja darf er. Gebäudeversicherung dürfen als Betriebskosten umgelegt werden an die Mieter. Wurde es vergessen in den Vorjahren, hast Du Glück gehabt, aber jetzt musst Du es bezahlen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 21. Juli 2009 10:59
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Wenn es bisher vergessen wurde umzulegen - Glück gehabt! Aber die Gebäudeversicherung kann auf die Mieter umgelegt werden und diese müssen sie auch zahlen!


anonym
beantwortet von parisien am 21. Juli 2009 11:02
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die nebenkosten müssen einzeln im mietvertrag aufgeführt werden. ich glaube es gibt 17. normal darf der vermieter nur die vertraglich aufgeführte nebenkosten berechnen. sollte die gebäudeversicherung nachträglich abgeschlossen worden sein, was eigentlich nicht normal ist, weiss ich nicht wie die richter urteilen.


Schlo1973
beantwortet von Schlo1973 am 21. Juli 2009 11:04
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Was wenn folgender Text im Mietvertrag steht:

Die Mieter erklären sich bereit die Kosten für die Müllabfuhr, Heizung, Wasser und Abwasser, Schornsteinfegergebühren, evtl. Säuberung der Abflussrohre, Straßenreinigung, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Stromkosten sowie Klein-Reparaturen zu übernehmen.

Kommentar von Saarland60 am 21. Juli 2009 14:00

Mal eine Frage: Wie alt ist dieser Mietvertrag? Handelt es sich um einen Formularmietvertrag (also ein vorgedrucktes Formblatt)? Steht sonst noch etwas in dem Vertrag, was mit den Nebenkosten zu tun hat?

Nach dieser Vertragsformulierung bist Du nämlich nicht verpflichtet, die Wohngebäudeversicherung anteilig zu zahlen.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 21. Juli 2009 19:24

Wenn das der Wortlaut in deinem MV sein sollte, hast du großes Glück. Du brauchst nur die aufgeführten BK-Arten zu bezahlen, dementsprechend darf die Gebäudeversicherung nicht berechnet werden, da nicht vereinbart. Einseitig kann der Vertrag nicht geändert werden. Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlst du direkt an die GEZ, die Kleinreparaturen brauchst du auch nicht zahlen, da es an der Angabe der Höhe der Kosten von Einzelreparatur und Jahressumme mangelt.


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