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Nebenkosten/Heizungsnachzahlung

gefragt von bernot am 10.03.2008 um 22:54 Uhr

Hallo, wer kann mir antworten.. Bin im April 2006 aus einer Wohnung ausgezogen. Im Dezember 2007 habe ich eine Nachforderung für Heizkosten( Nebenkosten) bekommen. Ist das Rechtens??


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 10. März 2008 22:56
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Ja, es ist rechtens. Du musst Deinen Verbrauch bezahlen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 11. März 2008 00:22
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Wann muss abgerechnet werden?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätetestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Meistens entspricht er dem Kalenderjahr. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Die Abrechnung ist unwirksam. Aber auch eine kürzere Frist, zum Beispiel sieben Monate, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt hat.

Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf keinesfalls von Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Abrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden.

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/99/26073


dragon100
beantwortet von dragon100 am 10. März 2008 22:55
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Wenn Du zuviel verbraucht hast,ja.


anonym
beantwortet von Werdertier am 10. März 2008 22:56
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JA da die Abrechnung von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich gemacht werden aber immer ein Jahr rückläufig. Und damit ist es Normal das du die Abrechnung für 2006 erst 2007 bekommst.

Gruss


Valve
beantwortet von Valve am 10. März 2008 22:56
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Bis zu drei Jahre kann es der Vermieter nachfordern

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 11. März 2008 09:37

Nein, das ist falsch.


bengi912
beantwortet von bengi912 am 10. März 2008 22:57
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wenn sich die nachforderungen für heizkosten auf das jahr 2006 beziehen, was aus der rechnung deutlich werden müsste, dann ist es rechtens.

Kommentar von bernot am 10. März 2008 23:15

Der Vermieter will aber 800 Euro für 4 Monate, obwohl ich jeden Monat 150€ Nebenkosten bezahlt habe...

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 10. März 2008 23:56

Nebenkosten sind ja nicht nur die Heizkosten und Du bist nach 4 sehr heizintensiven Monaten ausgezogen. Nebenkosten und Heizkosten werden immer für 12 Monate ausgerechnet, so dass man im Winter meist weniger zahlt als man verbraucht und im Sommer mehr. 800 Euro finde ich auch viel. Die Rechnung kannst Du Dir aufschlüsseln lassen.

Kommentar von bernot am 11. März 2008 20:27

hierbei handelt es sich ausschließlich um Heizkosten. Auch wenn der Winter hart war, so hart aber nun auch nicht. Ich hätte dann ja 1400 € verheizen müssen.. dass gibst doch garnicht, selbst wenn meine Fenster Tag und Nacht offen gestanden hätten. Begründet wird das damit, dass er ( vermieter) seinen Öltank füllen lassen mußte.


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