Hallo, wer kann mir antworten.. Bin im April 2006 aus einer Wohnung ausgezogen. Im Dezember 2007 habe ich eine Nachforderung für Heizkosten( Nebenkosten) bekommen. Ist das Rechtens??

Ja, es ist rechtens. Du musst Deinen Verbrauch bezahlen.

Wann muss abgerechnet werden?
Der Vermieter muss die Abrechnung spätetestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Meistens entspricht er dem Kalenderjahr. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Die Abrechnung ist unwirksam. Aber auch eine kürzere Frist, zum Beispiel sieben Monate, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt hat.
Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf keinesfalls von Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Abrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden.
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/99/26073
JA da die Abrechnung von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich gemacht werden aber immer ein Jahr rückläufig. Und damit ist es Normal das du die Abrechnung für 2006 erst 2007 bekommst.
Gruss

Bis zu drei Jahre kann es der Vermieter nachfordern
Nein, das ist falsch.

wenn sich die nachforderungen für heizkosten auf das jahr 2006 beziehen, was aus der rechnung deutlich werden müsste, dann ist es rechtens.
Der Vermieter will aber 800 Euro für 4 Monate, obwohl ich jeden Monat 150€ Nebenkosten bezahlt habe...
koira1975 am 10. März 2008 23:56 Nebenkosten sind ja nicht nur die Heizkosten und Du bist nach 4 sehr heizintensiven Monaten ausgezogen. Nebenkosten und Heizkosten werden immer für 12 Monate ausgerechnet, so dass man im Winter meist weniger zahlt als man verbraucht und im Sommer mehr. 800 Euro finde ich auch viel. Die Rechnung kannst Du Dir aufschlüsseln lassen.
hierbei handelt es sich ausschließlich um Heizkosten. Auch wenn der Winter hart war, so hart aber nun auch nicht. Ich hätte dann ja 1400 € verheizen müssen.. dass gibst doch garnicht, selbst wenn meine Fenster Tag und Nacht offen gestanden hätten. Begründet wird das damit, dass er ( vermieter) seinen Öltank füllen lassen mußte.