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nebenkosten falsche angaben?

gefragt von annif am 21.06.2009 um 8:28 Uhr

hallo ihr lieben?also mich würde interresieren ob das alles so richtig ist?und zwar steht bei uns im mietvertrag miete ... und nebenkosten heizung und warmwasser... mit dem betrag und unter sonstige nebenkosten steht nichts also darf der vermieter nichts weiterres abrechnen oder?und was versteht man unter hausbeleuchtung?bei vertragsabschluss wurden uns manche sachen vorenthalten aber beweise haben wir dafür nicht?weiss nicht so recht weiter sind jetzt mitlerweile bei 200 euro nebenkosten und haben 130 qm aber kaum heizkosten da wir kamin haben. und wie ist das wenn uns gesagt wurde das der aussenputy im selben jahr fertig wird und nicht gemacht wurde hofeinfahrt ist auch nicht gepflastert?bitte um hilfe lg anni


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tangram
beantwortet von tangram am 21. Juni 2009 08:32
2x
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für heizkosten kann vom vermieter die rechnung zur Einsicht eingefordert werden, ebenso für instandhaltung und versicherung, die anteilig auf nebenkosten angerechnet werden. hausbeleuchtung ist treppenhausbeleuchtung, hofbeleuchtung - also allgemeinbeleuchtung, die anteilig umgerechnet wird. dass pflasterarbeiten noch nicht fertig sind, hat damit nix zu tun.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Juni 2009 08:37

DH!


anonym
beantwortet von Hasenpub am 21. Juni 2009 08:35
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Das kann man so einfach nicht sagen, hier gibt es die verschiedensten Urteile. Dem Mieter dürfen Kosten auferlegt werden, welche einem nicht wirklich klar sind. Hausbeleuchtung ist das Außenlicht oder Treppenhausbeleuchtung, oft auch die Hausklingel, die meist über einen seperaten Zähler laufen. Ich bin mir nicht sicher dass versteckte kosten wie Versicherungen, Grundsteuer extra aufgeführt werden müssen. Mein tip ist der Mietverein lasst mal den Vertrag prüfen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Juni 2009 08:38

DH!


anonym
beantwortet von faband am 21. Juni 2009 08:33
1x
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zu den nebenkosten gehoeren : hezung, warmwasser, wasser, muellgebuehren, grundsteuer, gebaeudeversicherung, gartenpflege, heizungsinspektionen ( keine reparatur ) schornsteinfeger usw.

all das kann anteilig auf den (die)mieter umgelegt werden. ( wenn der vermieter dort auch wohnt, auf ihn selbst natuerlich auch )

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Juni 2009 08:37

DH!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Juni 2009 08:36
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Vielleicht schreibst du bitte demnächst etwas verstänlicher? Du willst doch auch verstänliche wie hilfreiche Ratschläge.


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