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Nebenkosten erst ab Bezug der Wohnung zahlen oder ab Vertragsbeginn?

gefragt von tshuapa am 15.12.2008 um 18:11 Uhr

Hallo, Ich habe den Vertrag von meiner jetzigen Wohnung ab dem 16. Oktober, bin aber erst am 1. Dezember eingezogen. Die Wohnung war unrenoviert und wir mussten im Oktober und November noch renovieren und Boden verlegen. Meine Frage ist: Muss ich dann für diese 1,5 Monate in denen ich die Wohnung noch nicht bezogen habe, weil ich renovieren musste die Nebenkosten zahlen? Oder gibt es da zumindest eine Regelung dass man nicht die kompletten Nebenkosten zahlen muss?

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TheGoodGerman
beantwortet von TheGoodGerman am 15. Dezember 2008 18:22
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Die Nebekosten beginnen eigentlich mit der Übernahme der Wohnung, d.h. ab Oktober. Die Nebenkosten können aber nicht so hoch sein, wenn Ihr die Wohnung erst später nutzt. Einigt Euch immer mit dem Vermieter, das erspart Ärger für das künftige Mietverhältnis.


anonym
beantwortet von tshuapa am 15. Dezember 2008 18:26
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nein, ich glaub ich hab mich nicht deutlich ausgedrückt: die miete zahlen wir schon komplett seit dem 16. oktober, inklusive aller nebenkosten. wir konnten die wohnung aber erst am 1. dez beziehen, weil sie noch renoviert werden musste. deshalb mussten wir 1,5 monate quasi doppelt miete zahlen, hier und in der alten wohnung. und auch die nebenkosten in der neuen wohnung obwohl wir da noch nicht wohnen konnten wegen der renovierung. die renovierung haben wir auch selbst gezahlt und gemacht. die frage ist jetzt ob wir für die 1,5 monate von 16. oktober bis 1. dez. auch nebenkosten zahlen müssen, obwohl wir da noch nicht gewohnt haben, sondern nur die renovierung im gange war.

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 14. Februar 2009 23:57

Meinen Sie jetzt die Nebenkosten aus dem Mietvertrag?

Ja die müssen Sie ab Mietbeginn zahlen.

Ihr eigentliches Problem ist, dass bei Übergabe nicht eindeutig geklärt wurde, was mit der Renovierung der Wohnung ist. Also wer dafür aufzukommen hat und welche Möglichkeiten es gibt, diese mit der Miete zu verrrechnen.


CFRAHM
beantwortet von CFRAHM am 15. Dezember 2008 18:14
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Ja, und die Miete erst ab dem Vertrag...


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