gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Nebenkosten: Darf Vermieter alles nach Wohnheiten berechnen?

gefragt von Nati81 am 04.10.2008 um 10:33 Uhr

In meiner jetztigen NK-Abrechnun hat mein Vermieter alles nach Wohneinheiten abgerechnet. (Bis auf Verbrauch Frischwasser und Abwasser).

Demnach sind folgende Positionen nach Wohneinheiten abgerechnet: - Grundsteuer, Gebäudevers., Haftpflichtvers., Schornsteinfeger, Wartung Heizung (inkl. Heizwasserboiler), Antenne (seltsam, da ich Satellitenanschluss habe. Muss ich das zahlen?), Allgemeinstrom, Wegbeleuchtung, Müllabfuhr, "Regenabwassergebühren nach Dachfläche", allerdings durch die Wohneinheiten geteilt.

Habe Standard-Mietvertrag, wo nichts extra vermerkt ist. Dort steht aber was davon, dass "alle übrigens Betriebskosten nach Verhältnis Wohn- / Nutzfläche umgelegt werden. Diese ist aber im Vertrag nicht eingetragen...". Auch steht da, dass Kosten Müllabfuhr nach Personenzahl aufgeteilt werden, wurden laut Standard-Vertrag. Aber bei mir wurden Wohneinheiten zugrunde gelegt. Geht das? (Ich habe im Ggs. zu den anderen Parteien im Haus Dachschrägen in der Wohnung, also eine kleinere Wohnung).

Wir haben ein 3-Parteien-Haus. EG: Vermieter mit 2 Personen. 1. OG: 3 Leute, aber nur für unter der Woche 2.OG: Ich alleine

Noch eine kurze Frage: Auf der NK-Abrechnung steht zwar mein Name, aber die falsche Etage. und Mietzeit 7 Monate und kein genauer Abrechnungszeitraum. Ist das relevant o

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Miete x 3.299 Nebenkosten x 850

anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Oktober 2008 11:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Diese Betriebskostenabrechnung ist von vorne bis hinten fehlerhaft.

Suche wirkliche Hilfe in einem speziellen Forum. Z.B. www.mietrecht.unserforum.de

oder lege die Abrechnung einem Mieterverein zur Überprüfung vor. Das letztere kostet zwar Geld, aber das sparst du bei der falschen Abrechnung wieder ein.


anonym
beantwortet von sandplatzgott am 4. Oktober 2008 10:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mietnebenkosten können auch pauschal abgerechnet werden, sprich nach Personenanzahl oder Quadratmeter. Die Jahreskosten werden dann auf die Mieter aufgeteilt. Der Mietspiegel wird dabei auch berücksicht. Die falsch angegebene Etage würde ich auch korrigieren lassen. Ich würde an deiner Stelle den Vertrag einmal prüfen lassen. Gegebenfalls kannst du dir bei der Verbraucherzentrale Infos einholen.

Kommentar von Regenmacher am 4. Oktober 2008 11:36

Frage: Was hat der Mietspiegel mit den Nebenkosten zu tun?

Antwort: Nichts!


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. Oktober 2008 10:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein das geht nicht. Die meisten Dinge müssen nach Wohneinheiten (z.B Kabelanschluß) oder Quadratmeter verteilt werden. Alleine Verbrauchsabhängige Dinge (z.B Wasser und Heizung) können nach Anzahl der Bewohner umgelegt werden


Anell
beantwortet von Anell am 4. Oktober 2008 10:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lässt sich das nicht mit den Vermietern klären, zumal die im Haus wohnen? (Bei uns ist es ähnlich, es wird allerdings bezüglich mehr Positionen nach Personen berechnet.) Der Abrechnungszeitraum müsste wohl angegeben werden. Anell

Kommentar von Nati81 am 4. Oktober 2008 10:49

Leider nicht, mit den Vermietern ist nicht zu reden. Die sehen in alles und jedem eine Bedrohung.. :-)


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 4. Oktober 2008 10:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsteuer und Gebäudeversicherung Haftpflcht werden in der Regel nach der Anteiligen prozentualen größe der Wohnung berechnet !


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.