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Nebenkosten berechnen

gefragt von hannah11 am 24.02.2008 um 16:30 Uhr

Hallo,

wir hatten eine Mietpartei in der OG Wohnung (114 m²). Die EG Wohnung stand leer. Nun will ich die NK-Abrechnung erstellen.

Darf ich von den Grundgebühren (Grundsteuer, Wasserwerke, Kanalgebühren, Allgemeinstrom f. Heizung und Treppenhaus/Außenleuchte) nur die Hälfte der Gebühren ansetzen?

Wie verhält es sich mit den Heizkosten? - Die Mieter haben neben 2 betriebenen Holzöfen noch 2400 l Heizöl verbraucht für :(kostenlose Einzugsphase von 6 Wochen, 2 Wochen kostenloses Wohnen, dann offizieller Mietzeitraum von 01.01.07 bis 31.01.08). In dieser Zeit haben sie nicht gerade sparsam geheizt (Fenster standen teils bis zu 3 Stunden bei starken Minusgraden zum "Lüften" auf)


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 24. Februar 2008 16:32
6x
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Ich versuche mal, diese Frage zu entwirren.

Die anteiligen Kosten für eine leerstehende Wohnung trägt der Vermieter.

Auch für die Zeit des "kostenlosen" Wohnens können die Nebenkosten berechnet werden.

Wenn Ihr einen "Verschwender" im Haus habt, dann empfiehlt sich der Einbau von Zählern.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 24. Februar 2008 16:37

sehe ich genau so...


claude5
beantwortet von claude5 am 24. Februar 2008 16:40
1x
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Normalerweise sind Zeiträume, in denen "kostenlos" gewohnt wird, nur in der Miete an sich kostenlos. Die Nebenkosten/ Betriebskosten (Heizung, Wasser, und so weiter und so fort) werden in der Zeit eigentlich schon gezahlt. Es sei denn, der Mietvertragsbeginn war erst Tag Y, sie hatten aber (z.B. für Renovierungen) den Schlüssel schon für Tag X. Im Nachhinein lässt sich am Vertrag nichts mehr ändern, aber schau nochmal, wie ihr das gemacht hattet.

Wenn das Heizöl klar zuzuordnen ist (zur Wohnung), dann stellt das ja kein Problem dar, ob das nun am Tag X oder Y verbraucht wurde, das kann man ja sowieso nicht feststellen. Weg ist weg, also wird es bezahlt.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 24. Februar 2008 16:31
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Diese allgemeinen Kosten muss man über einen Verteilschlüssel umlegen. So kann das über die Wohnfläche gemacht werden oder über die Kopfzahl. Die Heizkosten, die ihnen klar zuzuordnen und auch nachweisbar sind (Verbrauchszähler) tragen sie alleine!


Hessentag08
beantwortet von Hessentag08 am 26. Februar 2008 00:26
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Wenn eine Mietswohnung Leer steht das heist wenn kein Mieter die Wohnung angemietet hat,dürfen die angefallenen Kosten Nicht an andere Mieter verteilt werden sondern ausschließlich nur der Vermieter.

Das ist eine Rechtslage nach dem Deutschen Gesetz die auch im Deutschen Mieterbund Verankert ist.


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