Hallo,
wir hatten eine Mietpartei in der OG Wohnung (114 m²). Die EG Wohnung stand leer. Nun will ich die NK-Abrechnung erstellen.
Darf ich von den Grundgebühren (Grundsteuer, Wasserwerke, Kanalgebühren, Allgemeinstrom f. Heizung und Treppenhaus/Außenleuchte) nur die Hälfte der Gebühren ansetzen?
Wie verhält es sich mit den Heizkosten? - Die Mieter haben neben 2 betriebenen Holzöfen noch 2400 l Heizöl verbraucht für :(kostenlose Einzugsphase von 6 Wochen, 2 Wochen kostenloses Wohnen, dann offizieller Mietzeitraum von 01.01.07 bis 31.01.08). In dieser Zeit haben sie nicht gerade sparsam geheizt (Fenster standen teils bis zu 3 Stunden bei starken Minusgraden zum "Lüften" auf)
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Ich versuche mal, diese Frage zu entwirren.
Die anteiligen Kosten für eine leerstehende Wohnung trägt der Vermieter.
Auch für die Zeit des "kostenlosen" Wohnens können die Nebenkosten berechnet werden.
Wenn Ihr einen "Verschwender" im Haus habt, dann empfiehlt sich der Einbau von Zählern.

Normalerweise sind Zeiträume, in denen "kostenlos" gewohnt wird, nur in der Miete an sich kostenlos. Die Nebenkosten/ Betriebskosten (Heizung, Wasser, und so weiter und so fort) werden in der Zeit eigentlich schon gezahlt. Es sei denn, der Mietvertragsbeginn war erst Tag Y, sie hatten aber (z.B. für Renovierungen) den Schlüssel schon für Tag X. Im Nachhinein lässt sich am Vertrag nichts mehr ändern, aber schau nochmal, wie ihr das gemacht hattet.
Wenn das Heizöl klar zuzuordnen ist (zur Wohnung), dann stellt das ja kein Problem dar, ob das nun am Tag X oder Y verbraucht wurde, das kann man ja sowieso nicht feststellen. Weg ist weg, also wird es bezahlt.

Diese allgemeinen Kosten muss man über einen Verteilschlüssel umlegen. So kann das über die Wohnfläche gemacht werden oder über die Kopfzahl. Die Heizkosten, die ihnen klar zuzuordnen und auch nachweisbar sind (Verbrauchszähler) tragen sie alleine!
Wenn eine Mietswohnung Leer steht das heist wenn kein Mieter die Wohnung angemietet hat,dürfen die angefallenen Kosten Nicht an andere Mieter verteilt werden sondern ausschließlich nur der Vermieter.
Das ist eine Rechtslage nach dem Deutschen Gesetz die auch im Deutschen Mieterbund Verankert ist.
sehe ich genau so...