Spega am 24.06.2009 um 17:11 Uhr
Hallo, kurze Erläuterung zu unserem Fall. Wir haben in einer 3 Zimmer Neubauwohnung (ca. 62m²) von Dezember 2007 bis Oktober 2008 zu zweit, bzw. im April 2008 kam Nachwuchs dazu, gewohnt. Im Mai 2008 haben wir ne Nebenkostenabrechnung bekommen, Abrechnungszeitraum 02.04.07 - 01.04.08, Nutzungszeitraum 01.12.07 - 01.04.08. Wir hatten Kaltmiete 370,-- € zzgl. Nebenkosten 50,-- €. Nachzahlung war 380,-- € hoch. Auf Rückfrage bei den Vermietern hieß es, wir seien ja in dem kältesten Monat eingezogen und hätten an nebenkosten noch nichts angespart. Schien für uns plausibel. Wir sind dann Ende September ausgezogen, mussten aber für Oktober noch voll Miete zahlen, weil wir keine Nachmieter gefunden haben. Jetzt haben wir vor zwei Wochen eine Nebenkostenabrechnung erhalten, Abrechnungszeitraum wieder, 02.04.08 - 01.04.09, Nutzungszeitraum 02.04.08 - 31.10.08. Kosten für 365 Tage, anteilsmäßig unsere 213 Tage ausgerechnet ergab unsere neue Abrechnung von 450,-- € Nachzahlung. Nun meine Frage: Darf der Vermieter für das komplette Jahr die Abrechnung machen, unsere Sommermonate rausrechnen und uns trotzdem anteilsmäßig für den Winter zahlen lassen? Mir scheint das so hoch, da die Wohnung top isoliert war und auch noch Dachgeschoss ist, musste ich sozusagen von Mai bis Mitte September die Heizung nie benutzen...
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Grüße
Es werden doch keine Sommermonate rausgerechnet, wie kommst du darauf?
Die Abrechnung ist doch korrekt erstellt. Eine separate Abrechnung kannst du nicht bekommen, wenn der Abrechnungszeitraum 1 Jahr beträgt. Wenn du eine Zwischenablesung wolltest, hättest du dies mit dem Vermieter besprechen müssen.
In der Regel wird diese aber immer gemacht, denn wie will man sonst die Verbrauchseinheiten von Vor- und Nachmieter auseinanderhalten?
Oder es wird nach Gradtagszahlen abgerechnet.
Eure Vorauszahlung war auch eindeutig zu niedrig.
Wie soll er das sonst rechnen, die Bescheide, die der Vermieter erhält, lauten immer über ein Jahr, irgendwelche Sommermonate treten da nicht in Erscheinung, immer der Gesamt-Verbrauch. Bei Dir kommt noch das Baby hinzu, also eine Person mehr.Du hast Anspruch auf Einsichtnahme beim Vermieter in alle relevanten Unterlagen, die für die Abrechnung herangezogen werden. Meiner Meinung nach sind Vorauszahlungen von 50 Euro viel zu wenig. Die Kosten für Strom, Wasser, Müllabfuhr, >bwasser,wahrscheinlich auch Grundsteúer, Straßenreinigung etc. werden mit schöner Regelmäßigkeit von den Gemeinden jährlich erhöht. Ich gebe Dir aber den Rat, die Frage heute Abend noch einmal einzustellen, jetzt sind noch viele Jugendliche und Kinder hier, die davon keine Ahnung haben. MfG.
Sieh an, während ich schrieb, wa en doch schon einige User tätig. Wie ich lese, mit fast dengleichen Argumenten.
Spega am 24. Juni 2009 17:28 Aber normalerweise muss der Vermieter bei Auszug doch den heizungsstand ablesen lassen, und man bekommt ne separate Abrechnung. Doch nicht erst ein halbes Jahr später... So wurde es in der neuen Wohnung mit unseren Vormietern auch gemacht.
Wenn bei Dir Techem oder ähnl. kommt, hätte er das machen können oder müssen, es entstehen aber zusätzliche Kosten, die Du dann gang allein trgen mußt. Ist nicht billig.
Diese Nebenkostenabrechnung scheint generell nicht so ganz in Ordnung zu sein. Nehmt beide Abrechnungen und geht zum Mieterbund. Erst nach der Beratung würde ich zahlen oder ggf. den Anwalt vom Mieterbund beauftragen.

Vorab einmal, scheint mir eure NK-Vorauszahlung extrem niedrig gewesen zu sein, so dass Nachzahlungen schon vorprogrammiert waren.
Ansonsten könnt ihr verlangen, dass der Vermieter monatsweise die Heizkosten nachweist (Grundlast und ggf. Verdunsterröhrchen etc.) und nur um die Heizkosten scheint es ja zu gehen.
habt ihr keine Messgeräte an den Heizkörpern? aber es wird immer das Jahr genommen und dann raus gerechnet auf die Mietzeit von euch so ist es eben...bin auch am 1.April ausgezogen und bekomme erst 2010 im Januar die Abrechnung für 2009 aber für euch nur € 50.- sind auch zu wenig Nebenkosten ich habe allein bei 60qm heizung Wasser gem. Strom 144.- mon. Abschlag gehat, habe dann immer ca. 60.- zurück bekommen
Pumukl am 24. Juni 2009 17:23 Das Jahr nehmen durch 12 teilen und dann einen Mieter eventuell für die Monate von Mai - September mit den Durchschnittsheizkosten belasten, ist aber ausgesprochen grenzwertig.
:-((
Die Abrechnung ist korrekt, denn sie wurde jeweils für 12 Monate erstellt. Da ich davon ausgehe, dass die Heizung nach Verbrauch abgerechnet (Röhrchen, oder Zähler an den Heizkörpern) abgerechnet wurde.
Wenn du kompetenten Rat suchst, dann gehe hier hin:
Oder hier: www.wer-weiss-was.de