Verjähren nebenkosten von 2006 die ich erst 2008 erhalten habe ?

das kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Wenn dieser vom 010.01. - 31.12.06 ging, dann hat der Vermieter Pech gehabt.
Sie müssen innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes zugestellt sein.

ja, Andreas hat Recht wenn er sagt das die Abrechnung im Folgejahr einer Abrechnungsperiode liegen muss. denn es ist für den Vermieter nach so langer Zeit unmöglich die Kostenaufstellungen in allen details nach zu vollziehen. Mal ein beratungsgespräch beim Anwalt holen. 10-15€ kostet es sich zu Informieren oder Kostenlos unter Verbraucherschutz.de . Auf der Seite vom Mieterbund sind auch gute Tipps zu finden. Vieleicht löst sich Dein Problem der Frage damit.
Für solch eine leichte Frage gleich zum Anwalt. Sag mal, kriegst du Provisionen von dieser Berufsgruppe?
Connyconrad am 8. Mai 2008 09:13 Es sind doch alternativen eingesetzt ...Oder? Wenn ich Ihnen einen Tipp geben darf dann den das Sie sich aus den Antworten das Rausnehmen was Sie wirklich für sich gebrauchen und anwenden wollen. Wenn Sie nun meine Antwort so kommentieren wer wird Ihnen demnächst noch eine Antwort schreiben?. Ich mit Sicherheit nicht mehr. Denn das finde ich als Massreglung und dazu bin ich mit meinem Erfahrungschatz 57 Jahre Ihnen doch weit aus überlegen.oder? Lassen Sie es in Zukunft Dumme Komentare zu Schreiben.
DieVerjährungsfristen sind mir bekannt und dem Mieterverein ebenfalls, dass traf bei mir alles zu. Die Abrechnung war verjährt. Juristisch nennt sich das noch anders. Was mache ich, damit er Kopien der Belege dem Mieterverein zur Verfügung. Mieterverein ist ziemlich ratlos. Kürze bereits Miete und NK.
DH!
LG
Wieselchen