Hallo, ich möchte und könnte eine 400Euro machen, mein AG sagt aber nein er genehmigt es mir nicht!!! Laut Aussage eines IG-Metall Anwalts, Google und meiner Steuerberaterin heisst das aber nicht das ich das nicht darf und kündigen darf er mich deshalb auch nicht, wenn es kein Konkurenzunternehmen ist, es meine reine Arbeitszeit und Leistung nicht einschränkt ist das Richtig??? Gibt es dazu aktuelle Urteile von Gerichten zu??? Wenn ja, wo finde ich diese???
http://www.gutefrage.net/suche/fragen/nebenjob/1
geh mal die vielen fragen und antworten aus der suche durch.
dort wurde dieses thema schon oft besprochen und du findest da auch regeln und gesetze.

a) Steht überhaupt im Arbeitsvertrag dass Du fragen musst, oder bist Du im öffentlichen Dienst oder Auszubildende?
b) Wenn die Anfrage überhaupt nötig ist: Frag noch mal schriftlich und fordere eine schriftliche Antwort. Dann muss er nochmal seeehr genau nachdenken.
Ist der Hauptjpb überhaupt ein Vollzeitjob?
ein Arbeitgeber kann es im Arbeitsvertrag sehrwohl ausschließen, da die dir zur Verfügung stehende Freizeit ja dazu dienen soll, wieder voll einsatzfähig für deine Arbeit zu sein. Ein Nebenjob könnte also die Leistungsfähigkeit beim Hauptarbeitgeber einschränken.
Nebenjobs im Urlaub sind also z.B. wirklich grundsätzlich verboten.