gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Nebenjob, trotz nein des AG???

gefragt von derkeks am 08.07.2008 um 19:38 Uhr

Hallo, ich möchte und könnte eine 400Euro machen, mein AG sagt aber nein er genehmigt es mir nicht!!! Laut Aussage eines IG-Metall Anwalts, Google und meiner Steuerberaterin heisst das aber nicht das ich das nicht darf und kündigen darf er mich deshalb auch nicht, wenn es kein Konkurenzunternehmen ist, es meine reine Arbeitszeit und Leistung nicht einschränkt ist das Richtig??? Gibt es dazu aktuelle Urteile von Gerichten zu??? Wenn ja, wo finde ich diese???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (17462)
Arbeit (6289)
Beruf (5375)
ähnliche Fragen

Frage beantworten


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. Juli 2008 20:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

http://www.gutefrage.net/suche/fragen/nebenjob/1

geh mal die vielen fragen und antworten aus der suche durch.

dort wurde dieses thema schon oft besprochen und du findest da auch regeln und gesetze.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 8. Juli 2008 21:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

a) Steht überhaupt im Arbeitsvertrag dass Du fragen musst, oder bist Du im öffentlichen Dienst oder Auszubildende?

b) Wenn die Anfrage überhaupt nötig ist: Frag noch mal schriftlich und fordere eine schriftliche Antwort. Dann muss er nochmal seeehr genau nachdenken.

Ist der Hauptjpb überhaupt ein Vollzeitjob?


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 10. Juli 2008 10:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ein Arbeitgeber kann es im Arbeitsvertrag sehrwohl ausschließen, da die dir zur Verfügung stehende Freizeit ja dazu dienen soll, wieder voll einsatzfähig für deine Arbeit zu sein. Ein Nebenjob könnte also die Leistungsfähigkeit beim Hauptarbeitgeber einschränken.

Nebenjobs im Urlaub sind also z.B. wirklich grundsätzlich verboten.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.