Mein Cousin wohnt im Grenzgebiet und hat ein Angebot bekommen für einen Nebenjob im Ausland. Er meint allerdings, dass man bei so einem Job einen steuerlichen Nachteil habe, weil man für eine Nebentätigkeit nur in Deutschland 2100 Euro steuerfrei kassieren könne, nicht aber bei einem Nebenjob, den man im Ausland ausübt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das stimmt. Werden Nebenjobber im EU-Ausland wirklich steuerlich benachteiligt?
nein, für ihn gelten die gleichen steuerlichen regeln wie für nebenjobber in deutschland. dazu gab's glaub ich irgendein urteil. die regel, dass nur „deutsche nebenjobber“ den vorteil haben, ist nicht mehr aktuell.
Die 2.100 € gibt es nur für einen Nebenjob bei einer kirchlichen, oder gemeinnützigen Einrichtung. Steuerpflichtig ist der Cousin im Wohnsitzstaat. Es gibt aber Doppelbesteuerungsabkommen. Dazu müsste man wissen um welches EU-Land es geht und wieviele km er und der AG von der Grenze entfernt sind.