Hallo zusammen,
ich habe beim letzten mal ja gleich eine Menge schneller und sehr hilfreicher Antworten erhalten und hoffe natürlich, dass ihr mir auch jetzt weiterhelfen könnt! :)
ich möchte demnächst ein Nebengewerbe anmelden, da ich mich im finanzbereich selbständig machen möchte. da ich meine tätigkeit dann ganz normal weiterhin ausübe habe ich aber eine frage zu meinem anstehenden studium. gibt es irgendwelche auswirkungen auf das studium oder bafög wenn ich ein nebengewerbe anmelden sollte? gibt es einkommensgrenzen bzgl. bafög?
wie siehts denn dann auch mit dem thema kindergeld aus? als student bin ich ja generell kindergeldberechtigt. ändert die tatsache der gewerbeanmeldung etwas daran? dass es da einkommensgrenzen gibt ist klar, aber würden meine eltern denn noch kindergeld kriegen, wenn ich studiere und dazu noch ein gewerbe habe, für den fall dass ich unter der einkommensgrenze bleibe?
und meine letzte Frage: wie sieht es mit der krankenversicherung aus? bis dato bin ich noch bei meinen eltern familienversichert. welche änderungen bzw. einkommensgrenzen (soweit vorhanden) muss ich beachten? gibt es eine möglichkeit weiterhin familienversichert zu sein oder MUSS ich mich privat versichern?
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Familienversicherung und Gewerbe: Gewinn-Grenze bei 360€/Monat, Zeitgrenze: 20 Wochenstunden (während des Semesters). (Gewinn = Einnahmen - Ausgaben)
Für das KiGeld muss der Gewinn unter der Einkommensgrenze bleiben. Das halbe Bafög und alle anderen Einkünfte und Bezüge zählen mit!
Außerdem gibt es eine Einkommensgrenze beim Bafög: 4.206 € pro Bewilligungszeitraum (nicht Kalenderjahr!)
Ist alles in www.klicktipps.de/gewerbe.php und für Studenten speziell im Abschnitt "Gewerbe von Studenten und Schülern" erklärt.
ich weiss nur das man kindergeld bekommt wenn man nicht über 27 jahre alt ist
JoWaKu am 16. Juni 2009 09:33 Die Grenze liegt inzwischen beim 25. Geburtstag (plus Bund- oder Zivi-Zeit)!
Wg. Kindergeld: Zählt erst mal nur in Bezug auf deine Einkünfte. Voraussetzung ist natürlich, dass du "wirklich" studierst. Sollte das Gewerbe (wie eine Art Vollzeiterwerbstätigkeit) dich allerdings daran hindern, das Studium "ernsthaft" zu betreiben, könnte es theoretisch Schwierigkeiten geben. Da du von "Neben"gewerbe sprichst, nehme ich mal an, dass das nicht der Fall ist.
JoWaKu am 16. Juni 2009 09:47 Zu ungenau.
Während des Semesters gibt es klare Grenzen:
Gewinn-Grenze bei 360€/Monat, Zeitgrenze: 20 Wochenstunden
Hier alle Antworten gleichzeitig auf deine Fragen unter: http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Studenteneinkommen.html