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Nebenberuflich Selbständig??!!

gefragt von VFLOsnaFan84 am 22.01.2008 um 12:49 Uhr

Hallo, da ich arbeitslos bin würde ich gerne so nebenberuflich in Osnabrück mich auf Familienfesten zum Theken/Zapfdienst anbieten. Muss man diese Nebentätigkeit dann als Gewerbe anmelden, also sich somit Selbstständig machen? Und wer hat Ahnung von Websitenerstellung um mir Tipps für eine Webpage zu diesem Thema zu geben?


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anonym
beantwortet von Tinamat am 22. Januar 2008 12:57
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generell kann ich dir nur sagen, dass du, wenn es geht auf 400 euro-basis arbeiten solltest. das kann jeder festangestellte machen, ohne, dass ihm dadurch irgendwelche verpflichtungen oder probleme entstehen. ansonsten kannst du auch auf rechnung arbeiten, die du dann natürlich bei der steuererklärung angeben musst. ich würde dir aber empfehlen, bei deinem zuständigen finanzamt anzurufen. die sind dort sehr nett und müssen dir auskunft geben. immer vorher informieren, als später draufzahlen!


made3311
beantwortet von made3311 am 22. Januar 2008 12:58
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Du kannst dich nebenbei selbständig machen, brauchst nur einen Gewerbeschein. den holst Du Dir vom Gemeindeamt oder von der Stadt. ist ganz unkompliziert und nicht teuer. Du musst aber aufpassen, das Du nicht über Deine wöchentliche Stundenzahl kommst...also unter 15 Stunden bleiben..besser 14,5. So viel ich weiß darfst Du 165 € dazu verdienen. Jetzt musst Du rechnen....grins

Kommentar von VFLOsnaFan84 am 22. Januar 2008 13:06

Bisher arbeite ich noch Nebenbei als Zeitungszusteller verdiene da knapp 140€ arber überlge ja durch den Einstieg mit Theken/Zapfdienst mich später komplett selbsttändig zu machen.


SEOBERLIN
beantwortet von SEOBERLIN am 24. Januar 2008 07:25
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Hallo Andreas der zweite Teil deiner Frage war wo du ganz allgemeine Infos über die erste Webseite bekommst, ich habe da mal was geschrieben für: http://www.musikstadt-berlin.de/service/management/doc/142.php?PHPSESSID=21c46a3... vielleicht hilft dir das weiter ...

Kommentar von 73d3bfd01d6362cb9d7eb89520e7f6absmallSEOBERLIN am 24. Januar 2008 08:13
Kommentar von 73d3bfd01d6362cb9d7eb89520e7f6absmallSEOBERLIN am 24. Januar 2008 09:38

und sicherlich nutzt dir dann auch http://www.beepworld.de/members94/alphacollegegmbh/lernsoftware_english.htm

Viel Spass beim Webseite basteln


critter
beantwortet von critter am 22. Januar 2008 13:05
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Empfehlenswert ist lediglich, auf unselbständig "400 Euro-Basis" zu arbeiten, was nicht bedeutet, dass Du 400 Euro abgabenfrei hinzuverdienen darfst. Das waren, so glaube ich mal, 165 Euro. Wie es heute ist, weiß ich nicht, sagt Dir aber das Arbeitsamt.

Wenn Du Dich selbständig machen möchtest, musst Du jeden einzelnen Cent beim Arbeitsamt und beim Finanzamt angeben. Das kann sehr nachteilig für Dich sein.

Kommentar von VFLOsnaFan84 am 22. Januar 2008 13:37

Bisher arbeite ich noch Nebenbei als Zeitungszusteller verdiene da knapp 140€ arber überlge ja durch den Einstieg mit Theken/Zapfdienst mich später komplett selbsttändig zu machen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 22. Januar 2008 13:57
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Was für Leistungen bekommst du momentan überhaupt? alg I? alg II?




Kommentar von VFLOsnaFan84 am 22. Januar 2008 14:01

Bekomme noch bis ende April ALG I

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Januar 2008 14:12

Na dann biste ja schon fast an der Grenze des Freibetrages von 165 €. Außerdem sollte man beachten, dass bei Beschäftigung (und dazu zählt auch selbständige Tätigkeit) ab 15 h/Woche der Status der Arbeitslosigkeit flöten geht. Mit der Folge, dass kein alg I mehr gezahlt wird.

Bist du sicher, dass so ein Thekendienst für private Feiern auf selbständiger Basis genug abwirft? Ich fürchte fast, dass dir da Cateringservices, die etwas mehr als nur ne Thekenkraft bieten, ganz schnell den Rang ablaufen könnten. Aber das musst du ja letztendlich selber wissen.

Kommentar von VFLOsnaFan84 am 22. Januar 2008 14:16

Ja dass mir schon klar. Aber ich meine halt dies erst als Nebenjob zu máchen um halt zu sehen ob sich dies übehaupt lohnt. Und Cateringservices bzw. Partyservice kenn ich bisher nur im Bereich essen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Januar 2008 16:05

Selbst erlebt bei ner Firmenweihnachtsfeier. Der Partyservice hat wirklich alles gestellt (Essen, Getränke, Unterhaltung und Reinigung am nächsten Tag incl. entsprechendes Personal).


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Januar 2008 12:56
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Du Darfst legalerweise als Arbeitsloser sich was dazuverdienen. Wenn allerdings die Zuverdienstgrenze von 100 Euro im Monat überschritten wird, wird dies auf die Bezüge angerechnet. Dazu muss man nicht zwingend ein Gewerbe anmelden. Als Minijob oder Ausshilfe kann man auch etwas dazuverdienen.

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 22. Januar 2008 13:00

Nein es sind 165 Euro/Monat

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 22. Januar 2008 13:01

Wenn ich nimich nicht täusche, werden ab 101-200 Euro 80% angerechnet, alles darüber hinaus voll, ab 400 Euro regelmäßiges Einkommen bekommt man kein Unterhalt mehr, sondern nur Mietzuschus und KV, ab 800 ist man nicht mehr "ALG-Berechtigt".

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Januar 2008 13:52

Ihr redet hier aneinander vorbei. Die eine über die Anrechnung bei alg I und die andere über Anrechnung bei alg II. Da gibts unterschiedliche Regelungen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 22. Januar 2008 14:04

Ok!


anonym
beantwortet von Service08 am 24. Januar 2008 12:01
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Guten Tag, als Arbeitsloser ist das Nebengewerbe die beste Lösung. Du bist an kein Auftrag bzw. Arbeitgeber gebunden, und im Prinzip ist es die beste Variante Nebenbei zu verdienen ohne das Abzüge vom Amt kommen.

Mit freundlichen Grüßen info-serviceportal.de E. Serve



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