Hallo, da ich arbeitslos bin würde ich gerne so nebenberuflich in Osnabrück mich auf Familienfesten zum Theken/Zapfdienst anbieten. Muss man diese Nebentätigkeit dann als Gewerbe anmelden, also sich somit Selbstständig machen? Und wer hat Ahnung von Websitenerstellung um mir Tipps für eine Webpage zu diesem Thema zu geben?
generell kann ich dir nur sagen, dass du, wenn es geht auf 400 euro-basis arbeiten solltest. das kann jeder festangestellte machen, ohne, dass ihm dadurch irgendwelche verpflichtungen oder probleme entstehen. ansonsten kannst du auch auf rechnung arbeiten, die du dann natürlich bei der steuererklärung angeben musst. ich würde dir aber empfehlen, bei deinem zuständigen finanzamt anzurufen. die sind dort sehr nett und müssen dir auskunft geben. immer vorher informieren, als später draufzahlen!

Du kannst dich nebenbei selbständig machen, brauchst nur einen Gewerbeschein. den holst Du Dir vom Gemeindeamt oder von der Stadt. ist ganz unkompliziert und nicht teuer. Du musst aber aufpassen, das Du nicht über Deine wöchentliche Stundenzahl kommst...also unter 15 Stunden bleiben..besser 14,5. So viel ich weiß darfst Du 165 € dazu verdienen. Jetzt musst Du rechnen....grins
Bisher arbeite ich noch Nebenbei als Zeitungszusteller verdiene da knapp 140€ arber überlge ja durch den Einstieg mit Theken/Zapfdienst mich später komplett selbsttändig zu machen.

Hallo Andreas der zweite Teil deiner Frage war wo du ganz allgemeine Infos über die erste Webseite bekommst, ich habe da mal was geschrieben für: http://www.musikstadt-berlin.de/service/management/doc/142.php?PHPSESSID=21c46a3... vielleicht hilft dir das weiter ...
SEOBERLIN am 24. Januar 2008 08:13 ... und vielleicht auch http://www.schnell-englisch-lernen.de/tipps.html ...
SEOBERLIN am 24. Januar 2008 09:38 und sicherlich nutzt dir dann auch http://www.beepworld.de/members94/alphacollegegmbh/lernsoftware_english.htm
Viel Spass beim Webseite basteln

Empfehlenswert ist lediglich, auf unselbständig "400 Euro-Basis" zu arbeiten, was nicht bedeutet, dass Du 400 Euro abgabenfrei hinzuverdienen darfst. Das waren, so glaube ich mal, 165 Euro. Wie es heute ist, weiß ich nicht, sagt Dir aber das Arbeitsamt.
Wenn Du Dich selbständig machen möchtest, musst Du jeden einzelnen Cent beim Arbeitsamt und beim Finanzamt angeben. Das kann sehr nachteilig für Dich sein.
Bisher arbeite ich noch Nebenbei als Zeitungszusteller verdiene da knapp 140€ arber überlge ja durch den Einstieg mit Theken/Zapfdienst mich später komplett selbsttändig zu machen.

Was für Leistungen bekommst du momentan überhaupt? alg I? alg II?
Bekomme noch bis ende April ALG I
bitmap am 22. Januar 2008 14:12 Na dann biste ja schon fast an der Grenze des Freibetrages von 165 €. Außerdem sollte man beachten, dass bei Beschäftigung (und dazu zählt auch selbständige Tätigkeit) ab 15 h/Woche der Status der Arbeitslosigkeit flöten geht. Mit der Folge, dass kein alg I mehr gezahlt wird.
Bist du sicher, dass so ein Thekendienst für private Feiern auf selbständiger Basis genug abwirft? Ich fürchte fast, dass dir da Cateringservices, die etwas mehr als nur ne Thekenkraft bieten, ganz schnell den Rang ablaufen könnten. Aber das musst du ja letztendlich selber wissen.
Ja dass mir schon klar. Aber ich meine halt dies erst als Nebenjob zu máchen um halt zu sehen ob sich dies übehaupt lohnt. Und Cateringservices bzw. Partyservice kenn ich bisher nur im Bereich essen
bitmap am 22. Januar 2008 16:05 Selbst erlebt bei ner Firmenweihnachtsfeier. Der Partyservice hat wirklich alles gestellt (Essen, Getränke, Unterhaltung und Reinigung am nächsten Tag incl. entsprechendes Personal).

Du Darfst legalerweise als Arbeitsloser sich was dazuverdienen. Wenn allerdings die Zuverdienstgrenze von 100 Euro im Monat überschritten wird, wird dies auf die Bezüge angerechnet. Dazu muss man nicht zwingend ein Gewerbe anmelden. Als Minijob oder Ausshilfe kann man auch etwas dazuverdienen.
Taraa am 22. Januar 2008 13:00 Nein es sind 165 Euro/Monat
Indy72 am 22. Januar 2008 13:01 Wenn ich nimich nicht täusche, werden ab 101-200 Euro 80% angerechnet, alles darüber hinaus voll, ab 400 Euro regelmäßiges Einkommen bekommt man kein Unterhalt mehr, sondern nur Mietzuschus und KV, ab 800 ist man nicht mehr "ALG-Berechtigt".
Guten Tag, als Arbeitsloser ist das Nebengewerbe die beste Lösung. Du bist an kein Auftrag bzw. Arbeitgeber gebunden, und im Prinzip ist es die beste Variante Nebenbei zu verdienen ohne das Abzüge vom Amt kommen.
Mit freundlichen Grüßen info-serviceportal.de E. Serve