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Nebelscheinwerfer einschalten wenn kein Nebel ist. Erlaubt oder verboten?

gefragt von JademuschelJademuschel am 03.11.2009 um 20:58 Uhr

Hallo

In letzter Zeit fallen mir immer mehr Autos auf die mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern rumfahren. Sieht scheinbar cool aus wenn man 4 Lampen an hat. Ist auch meistens bei den aufgemotzten Autos zu sehen in denen die Jungs zwischen 18 und 25 drin sitzen.

Nun frage ich mich ob das überhaupt erlaubt ist. Wer weiß da mehr. Polizisten hier vielleicht?

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Auto x 23.302 Polizei x 2.033 Verkehrsregeln x 65

anonym
beantwortet von rudiratlos6 am 3. November 2009 21:02
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Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

Kommentar von Ee142f3fdf51432c2edd6ac414d9e958smallJademuschel am 4. November 2009 09:55

Ja das ist mir klar. Gibt es aber auch ein Verbotsparagraphen für das Nicht einschalten?


anonym
beantwortet von FirstGames am 3. November 2009 21:05
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Um es etwas genauer zu machen:

Außerorts erlaubt und auch in Ortschaften, es muß allerdings eine "erhebliche" Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter vorliegen.

Hierbei ist zu beachten das die Nebelschlußleuchte nur bei einer Sichtweite unter 50 Meter eingeschaltet werden darf. Was natürlich bedeutet das man auch nur max. 50km/h fahren darf.


anonym
beantwortet von Verwirrt27 am 3. November 2009 20:59
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verboten

Kommentar von D24f8fb829288bf13ab21c94386fe643smallVivivo am 3. November 2009 20:59

es geht um scheinwerfer und nicht die schlussleuchte


steffi49
beantwortet von steffi49 am 3. Dezember 2009 22:55
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verboten !!!!


Benjy
beantwortet von Benjy am 4. November 2009 11:31
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"Falsche / Unangebrachte Fahrzeugbeleuchtung" kostet Geld. Meine Freundin hat vor vier Jahren einmal 20 Euro Verwarngeld bezahlt. Selbst Schuld...

Kommentar von Ee142f3fdf51432c2edd6ac414d9e958smallJademuschel am 4. November 2009 14:14

Tolle Antwort. Die Frage war ja was falsch ist an einer Beleuchtung, oder?

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 4. November 2009 18:04

Toller Kommentar und viel tollere Frage. Wenn man des logischen Denkens mächtig wäre, müsste man die Frage allein schon nicht stellen! Nebelscheinwerfer sind freilich nur bei Nebel einzusetzen! Diese blenden den Gegenverkehr! Außerdem ist das Abblendlicht ausreichend stark, sodass der Nebelscheinwerfer an sich ohnehin nahezu überflüssig ist.

Kommentar von Ee142f3fdf51432c2edd6ac414d9e958smallJademuschel am 4. November 2009 20:58

Das Nebelscheinwerfer für Nebelwetter gedacht sind ist mir tatsächlich schon immer klar gewesen. Die Frage ist aber doch ob es auch VERBOTEN ist sie einfach so anzumachen. Ohne Nebel. Auch bei Tag. In geschlossenen Ortschaften. Als Deko sozusagen. Ist das verboten oder wird es nur nicht gerne gesehen und sollte deswegen nicht gemacht werden???? Gibt es eine Strafe??? Punkte in Flensburg vielleicht???

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 5. November 2009 09:34

Vielleicht hast Du meine Antwort gar nicht richtig gelesen. Falls doch, möchte ich Dir folgende Frage stellen: Was glaubst Du, wem meine Freundin die 20 Euro bezahlt hat? Der Heilsarmee?


anonym
beantwortet von stechmoul am 3. November 2009 21:00
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Bist Du sicher, dass das Nebelscheinwerfer sind? Könnten das nicht einfach zusätzliche Halogenscheinwerfer für Fernlicht sein? Gab es in den 70ern massenweise auf den alten VWs.

Die sind wohl erlaubt.

Kommentar von Ee142f3fdf51432c2edd6ac414d9e958smallJademuschel am 3. November 2009 21:01

Neeeeeeeeee. Nebelscheinwerfer meine ich.

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 4. November 2009 01:56

> Könnten das nicht einfach zusätzliche Halogenscheinwerfer für Fernlicht sein? <
Fernlicht ?
Diese darf er bei Gegenverkehr oder innerhalb geschlossener Ortschaften erst recht nicht anhaben * rolleyes *

Kommentar von stechmoul am 4. November 2009 20:47

@leon97531

Wo in der Frage stand, dass die Scheinwerfer in geschlossener Ortschaft genutzt wurden oder den Gegenverkehr geblendet haben?


anonym
beantwortet von gnadenlos am 3. November 2009 20:59
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eindeutig verboten - nur bei Nebel oder starkem Regen erlaubt


anonym
beantwortet von mistermint123 am 3. November 2009 20:59
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Eindeutig verboten, nur bei Nebel und bei Sicht unter 50m.

Kommentar von D24f8fb829288bf13ab21c94386fe643smallVivivo am 3. November 2009 21:03

du meinst die nebelschlussleuchte. die gibt es aber nur hinten am auto.. logischerweise... due nebelscheinwerfer sind zusatzausstattung. hat also nicht jedes auto. und die benutzung ist nicht so stark begrenzt. da heißt es nur, dass sie bei erschwerter sicht angeschaltet werden können... aber wodurch der fahrer erschwerte sicht hat ist hier scheinbar egal


Vivivo
beantwortet von Vivivo am 3. November 2009 20:59
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die nebelscheinwerfer dürfen benutzt werden wenn der fahrer erschwerte sicht hat.. wodurch ist aber nicht definiert

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 3. November 2009 21:53

Das ist sogar sehr genau definiert.

schau mal im §17 Abs. 3 StVO nach ... der ist voller Definitionen wann die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 3. November 2009 20:59
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Absolut verboten. Andere Fahrer werden geblendet.


nicknack72
beantwortet von nicknack72 am 3. November 2009 20:59
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Außerorts erlaubt, innerorts verboten.

Kommentar von gnadenlos am 3. November 2009 21:00

seit wann das ???


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