gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

ne freundin von mir hatte gestern ein paket bekommen ne aber die hat es nicht bestellt aber hat es

gefragt von lady93lady93 am 02.11.2009 um 21:54 Uhr

trotzdem ausgepackt und weil sie es nicht wollte hat sie es dem postboten wiedergegeben hat der aber nicht angenommen muss der daseigentlich nicht wieder zurück nehmen? die hat doch nur geguckt was drin ist

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

versand x 1.306 paket x 716

gri1su
beantwortet von gri1su am 2. November 2009 21:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie hätte es ungeöffnet zurück geben müssen, dann hätte der Postbote das Paket auch angenommen. So hat sie nun ein Problem.

Kommentar von F22251dba8033abf0a60916b9f09f1b3smalllady93 am 2. November 2009 21:58

aber sonst weiß die doch nicht was drin ist


anonym
beantwortet von schlasah am 2. November 2009 21:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

War bei Euch gestern nicht Sonntag?

Kommentar von F22251dba8033abf0a60916b9f09f1b3smalllady93 am 2. November 2009 21:57

ja aber bei uns kommen die immer.

Kommentar von schlasah am 2. November 2009 22:09

Das ich nicht lache


jemandzehage
beantwortet von jemandzehage am 2. November 2009 21:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

damit verstößt sie gegen das brief geheimnis. das ist strafbar. eigentlich hätte der postbote ihr das paket nicht aushändigen dürfen. es wundert mich, dass er es trotzdem da gelassen hat. sie sollte auf die rechnung schauen und versuchen, es an den absender zurück zu schicken

Kommentar von F22251dba8033abf0a60916b9f09f1b3smalllady93 am 2. November 2009 21:57

aber der postbrote bringt es ihr doch. wenn ich was kriegen würde will ich auch wissen was drin ist

Kommentar von 0a26d8be8b025331f5a56a6ccd3a028fsmalljemandzehage am 2. November 2009 21:58

das ist trotzdem verboten, wenn es nicht für sie ist


anonym
beantwortet von Gartenwanne am 2. November 2009 21:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenns nicht sofort zurückgeben wird,braucht er es nicht mehr zurück zu nehmen. Du hättest die Annahme verweigern sollen.Jetzt kannst Du es nur noch zum Absender zurück schicken.

Kommentar von F22251dba8033abf0a60916b9f09f1b3smalllady93 am 2. November 2009 22:02

oder einfach behalten


dasElend
beantwortet von dasElend am 2. November 2009 21:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sie hätte es nicht öffnen dürfen und dann die annahme verweigert, so hätte er es wieder mitgenommen. aber in diesem fall hat der postbote richtig gehandelt

Kommentar von Dcab49ab12d417529cf0f3adaa277cbasmalldasElend am 2. November 2009 22:00

und wenn sie es nicht bestellt hat, soll sie den versender anrufen und die sollen das auf ihre kosten wieder abholen.


anonym
beantwortet von Shelly90 am 2. November 2009 21:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

rechtlich gesehen muss sie es nichtmals abgeben, damit fangen sich firmen kunden ein bzw ahnungslose zivilisten, die es dann bezahlen. sie muss es nicht bezahlen, sie kann den inhalt sogar verkaufen.

..hatte ich grade in rechtswissenschaften ;)


BlueWater
beantwortet von BlueWater am 2. November 2009 21:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Denk mal, so bald sie es öffnet, hat sie es angenommen.


anonym
beantwortet von Redberry am 2. November 2009 21:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist nicht ihr Packet also geht es sie auch nicht an was da drinn ist !


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.