lady93 am 02.11.2009 um 21:54 Uhr
trotzdem ausgepackt und weil sie es nicht wollte hat sie es dem postboten wiedergegeben hat der aber nicht angenommen muss der daseigentlich nicht wieder zurück nehmen? die hat doch nur geguckt was drin ist

Sie hätte es ungeöffnet zurück geben müssen, dann hätte der Postbote das Paket auch angenommen. So hat sie nun ein Problem.

damit verstößt sie gegen das brief geheimnis. das ist strafbar. eigentlich hätte der postbote ihr das paket nicht aushändigen dürfen. es wundert mich, dass er es trotzdem da gelassen hat. sie sollte auf die rechnung schauen und versuchen, es an den absender zurück zu schicken
lady93 am 2. November 2009 21:57 aber der postbrote bringt es ihr doch. wenn ich was kriegen würde will ich auch wissen was drin ist
jemandzehage am 2. November 2009 21:58 das ist trotzdem verboten, wenn es nicht für sie ist
wenns nicht sofort zurückgeben wird,braucht er es nicht mehr zurück zu nehmen. Du hättest die Annahme verweigern sollen.Jetzt kannst Du es nur noch zum Absender zurück schicken.
lady93 am 2. November 2009 22:02 oder einfach behalten

sie hätte es nicht öffnen dürfen und dann die annahme verweigert, so hätte er es wieder mitgenommen. aber in diesem fall hat der postbote richtig gehandelt
dasElend am 2. November 2009 22:00 und wenn sie es nicht bestellt hat, soll sie den versender anrufen und die sollen das auf ihre kosten wieder abholen.
rechtlich gesehen muss sie es nichtmals abgeben, damit fangen sich firmen kunden ein bzw ahnungslose zivilisten, die es dann bezahlen. sie muss es nicht bezahlen, sie kann den inhalt sogar verkaufen.
..hatte ich grade in rechtswissenschaften ;)
Denk mal, so bald sie es öffnet, hat sie es angenommen.
Es ist nicht ihr Packet also geht es sie auch nicht an was da drinn ist !
aber sonst weiß die doch nicht was drin ist