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Ne bis in idem = Nicht zweimal gegen dasselbe. (Rechtsgrundsatz)

gefragt von americaamerica am 18.01.2008 um 21:40 Uhr

Nicht zweimal gegen dasselbe.

So steht es seit ewiger Zeit als Rechtsgrundsatz geschrieben.

Aber warum werden Mörder „nur“ mit einer Strafe für das begangene Verbrechen verurteilt.

Jedoch fährt man mit seinem Auto bei Rot über die Linien einer Lichtsignalanlage (Ampel), werde ich 3fach bestraft.

1.) Geldstrafe 2.) Entzug der Fahrerlaubnis für 4 Wochen 3.) 4 Punkte in der Punktekartei in Flensburg.

GuteFrage: Ist das fair???

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Verkehrsunrecht x 1

vollyhn
beantwortet von vollyhn am 18. Januar 2008 21:46
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Du weisst, dass Du Deine Frage nicht wirklich ernst meinst.

Geldbuße (Rotlichtverstöße sind keine Straftaten sondern Ornungswidrigkeiten, die mit Geldbuße und nicht mit Geldstrafe bedroht sind) und Entzug der Fahrerlaubnis sind eine einheitliche Kombinationsstrafe. Die Punkte sind keine Strafe, sondern nur ein Registrierungsverfahren, so wie die Eintragung der Verurteilung des Mörders im Bundeszentralregister.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 18. Januar 2008 21:53
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Erstens wirst Du nicht mit einer Geldstrafe bestraft, wenn Du bei rot über die Ampel fährst, sondern mit einem Bußgeld belegt.

Zweitens wird Dir nicht die Fahrerlaubnis entzogen, sondern Dir wird ein Fahrverbot auferlegt; das ist eine Nebenfolge und Teil der Sanktion.

Drittens sind die Punkte keine eigenständige Sanktion, sondern dienen der Registrierung zum Zwecke allfalsiger Maßnahmen der Verwaltungsbehörde.

Hier fehlt der Platz für eine Einführung in das Sanktionenrecht für Laien, aber in einer juristischen Fachbuchhandlung wird man Dir sicher ein Werk empfehlen können, das Deinem Wissensstand entspricht.


Andylu
beantwortet von Andylu am 18. Januar 2008 21:43
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Hat der Mörder für seine Tat ein Kraftfahrzeug benutzt, gibt es Lebenslang für den Mord, Führerscheinentzug und Einzug des Tatfahrzeugs!


koira1975
beantwortet von koira1975 am 18. Januar 2008 21:46
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Meistens wird im Urteil nicht nur ein Tatbestand genannt, ganz oft kommt dann zB noch Nötigung, Falschaussage, unerlaubter Waffenbesitz und, und, und dazu. Steht nur nicht in den Medien, da das Urteil Totschlag ja das Wichtigste ist.


regideur
beantwortet von regideur am 18. Januar 2008 21:45
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Das ist keine 3 fach Bestrafung da sie ja nicht einzeln abgeurteilt werden sondern eine zusammengefasste Strafe für ein Vergehen. Das ist wie bei einem Gerichtsurteil wo Jemand zu Gefängnis auf Bewährung verurteilt wird die Gerichtskosten zutragen sind und Sozialstunden geleistet werden müssen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 18. Januar 2008 21:47
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Kann man drüber streiten, ob das 3 Strafen sind oder 1 Strafe, die in 3 Unterabteilungen geführt wird, nämlich a)Geldstrafe, die sofort fällig wird b) 4 Wochen ohne Lappen, damit du dir das gut merkst und c) als Damoklesschwert, damit du zumindest eine Zeitlang die Spielregeln einhältst.

Ich halte es für fraglich, ob einer dieser Punkte allein dieselbe Wirkung erzielt. Und als Laie gehe ich mal davon aus, dass das nmicht unrecht ist, sonst wäre doch bestimmt schon jemand beim höchsten Gericht gelandet.


littletiger
beantwortet von littletiger am 18. Januar 2008 21:46
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Mit Mord kann man eine rote Ampel wohl kaum vergleichen, oder?!
Außerdem wirst du für die rote Ampel auch nur einmal bestraft, aber die Strafe besteht halt aus mehreren Teilen.
Find ich schon fair - Bestrafung muß sein.


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