Ein Freund von mir, der die deutsche Sprache nicht so gut beherrscht, hat mir sein defektes Navigationsgerät gegeben. Mit Karton, Rechnung und einer Homepageadresse vom Hersteller. Dort habe ich mich nun schlau gemacht und dort steht, dass man keine Garantieansprüche wirksam machen kann, wenn man nicht auf der Homepage registriert ist. Dürfen die das? Das Gerät ist von CarTrek und will einfach nicht mehr angehen. Auf Emails gibt es keine Antworten. Und nach einer solchen Anmeldung war die Homepage bwz die Seite danach einfach weiß.

Zu unterscheiden ist zwischen Gewährleistungsansprüchen und Garantieansprüchen. Gewährleistung regelt das Gesetz. Ansprüche bestehen gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller. Gewährleistungsansprüche dürfen nicht beschränkt werden, wie etwa durch Registrierungspflicht. Garantieansprüche werden zumeist vom Hersteller gegeben und gehen über die Gewährleistung hinaus (zumeist in der Dauer, während derer für Mangelfreiheit eingestanden wird). Die freiwiligen Garantieansprüche können an Bedingungen geknüpft werden, wie etwa Registrierung. Sind noch Gewährleistungsanspruche gegeben (2 Jahre ab Kauf), an den Verkäufer wenden mit der Reklamation!!

Nein. Mache die Gewährleistung dort geltend wo das Gerät gekauft worden ist.
Du meinst also bei dem Ebayhändler?
boriswulff am 12. Dezember 2007 22:53 ja. genau bei dem. wenn der die rechnung ausgestellt hat.
Ok, habe dem Händler nun einmal eine Email geschrieben.
boriswulff am 13. Dezember 2007 01:32 Am besten ist immer etwas zu senden mit Nachweis. Also im günstigsten Fall ein Fax.