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Navi weg. Scheibe eingeschlagen

gefragt von StrailerStrailer am 03.07.2009 um 8:01 Uhr

Wie oben schon zu sehen ist wurde bei meinem Auto die scheibe eingeschlagen und das Navi ist weg. Früher war das nie so... egal es ist nun passiert ich hab auch schon einen verdacht wer das war Was soll ich jetzt tun? Hab die scheibe bereits erneuern lassen ist ja nich mein Auto sondern von der Arbeit. Gibt es sowas wie einen Fahrzeug schutz? Kann ich eine Anzeige bei der Polizei machen und sagen wen ich da im Kopf hab der das gemacht hat? Wenn ja wie? hab sowas noch nie gemacht und is auch nie was passiert


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KriLu
beantwortet von KriLu am 3. Juli 2009 08:03
4x
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natürlich musst du das bei der polizei anzeigen. das war immerhin einbruch mit diebstahl. deine vermutung kannst du ebenfalls äußern, sie werden der sache nachgehen.


anonym
beantwortet von Luna94 am 3. Juli 2009 08:08
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Ich kenne mich damit wenig aus, aber ich habe vor kurzeb gehört das man mit Verdächtigungen/Beschuldigungen vorsichtig sein muss. Denn wenn es nicht stimmt, könnte derjenige dich anzeigen. Vor einigen Jahren wurde aus den Auto meiner Mutter ein Radio gestohlen, wir haben dann eine Anzeige, bei der Polizei, mit Nummer des Gerätes aufgegeben. Es ist aber sehr unwahrscheinlich das du dein Navi wiedersiehst, denke ich.

Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 3. Juli 2009 08:10

sicher muss man mit verdächtigungen vorsichtig sein, aber wenn man der polizei mitteilt, dass es eben "nur" eine verdächtigung und kein wissen ist, dann wird die polizei einen teufel tun und den "beschuldigten" deine verdächtigung auf die nase binden


anonym
beantwortet von chmoti88 am 3. Juli 2009 08:10
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Also bei mir wird es so geregelt, Anzeige bei der Polizei man kann den verdacht äußern aber sicher ist damit nichts. und es wird keine Versicherung für den Verlust des Navis aufkömmen du hast es bewusst im Auto gelassen und somit angestiftet damit hätte man rechnen müssen. Alles was ich im Falle eines Falles bezahlt bekommen würde wäre die Scheibe aber mehr nciht. Selbstverschulden.


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