Darf man ein Navigationssystem mit Radarwarner benutzen? Es gibt schließlich im Radio Sender, die vor Radarfallen warnen, das ist doch eigentlich das Gleiche.
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Das ist eine technische Vorrichtung, die (aufgrund ihrer aktualisierten Straßendaten oder durch tatsächliche Messung von Radar- oder sonstigen Strahlen) vor Blitzern warnen könnte, und damit illegal. Bei einer Polizeikontrolle könnte das Navi einkassiert werden und du eine Anzeige bekommen.
Die Sender, die vor Blitzern warnen, bewegen sich m.E. auf sehr dünnem Eis.
frischling am 17. Februar 2009 14:03 Die Radioleute berichten nur davon, dass ein Autofahrer einen Blitzer gesehen hätte...
Trilobit am 17. Februar 2009 14:04 Ah, also als Nachricht getarnt. Auch gut :-)
Anzeige?? Illegal?? Das ist eine Ordnungswidigkeit..gibt eine Geldstrafe und Punkte!
Trilobit am 17. Februar 2009 14:14 Gut, dann nur eine Ordnungswidrigkeit. Aber einkassiert kann es trotzdem werden, oder?
Navigationsgeräte messen üblicherweise weder Ki noch Ka Strahlen sondern werden über die GPS Position einen Unfallschwerpunkt lokalisieren. Und auf einen Unfallschwerpunkt darf ja hingewiesen werden, weil da soll ein Autofahrer besonders vorsichtig fahren. Oft ist es auch so, dass die Polizei Ihre Geschwindigkeitsmessung genau bei Unfallschwerpunkten durchführt.

Ich glaub das es ileagl ist
Richtig es ist illegal.
Ich finde beides nicht in Ordnung. Wer entsprechend fährt braucht sowas auch nicht.
Radarwarner darf man im Auto mitführen, aber nicht aktivieren. Gibt erhebliche Geldstrafen. Die meisten funktionieren eh nicht.
Stimmt nicht ganz. Ein betriebereites Gerät im Auto zu haben reicht schon!

Verboten . Aber wenn es doch verboten ist ist es dann im Navi eingebaut ?! Liebe Grüße .
Hallo, Du musst versuchen die Software zu löschen (frag bei Deinem Händler nach) eine Deaktivierung der Funktion genügt nicht! Grüße.
Du darfst Dir auch vorher einen Plan mit allen festinstallierten Blitzern raussuchen. Das mitführen von elektronischen Hilfsmitteln ist aber untersagt. Bringt 4 Punkte und entsprechendes Geld. Und ob sinvoll oder nicht, aber vor Unfallschwerpunkten darf gewarnt werden. Das dient ja auch nur der Verkehrssicherheit.

Der Fahrzeugführer darf kein solches Gerät mit sich führen. Die Handtsche der Beifahrerin ist hingegen bei Kontrollen tabu. Die Teile sind beim Betrieb unsichtbar und sehr hilfreich, erinnern sie doch von Zeit zu daran, mal wieder auf das eigene Tempo zu achten und den Tacho verstärkt im Auge zu behalten.
Radarwarner können in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, um die Radarstrahlung behördlicher Geschwindigkeitsmessgeräte (sog. „Radarfallen“ nach dem Prinzip des FM-Radar) zu erkennen und dem Fahrer noch vor deren Auslösung (Foto von Fahrer und Kennzeichen) zu signalisieren, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Es gibt auch Geräte, die die Radarmessung aktiv stören, diese als Radar Jammer bekannten Geräte versuchen, durch aktives Aussenden von Radiowellen das CW-Radar zu stören.
Besitz und Kauf dieser Geräte ist in Deutschland legal, DER BETRIEB IM FAHRZEUG ODER AUCH DAS BETRIEBSBEREITE MITFÜHREN IST JEDOCH VERBOTEN UND WIRD ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT GEAHNDET. NACH DER AKTUELLEN RECHTSPRECHUNG DES BGH SIND KAUFVERTRÄGE ÜBER RADARWARNGERÄTE SITTENWIDRIG IM SINNE VON § 138 BGB, WAS DIE NICHTIGKEIT DES KAUFVERTRAGS NACH SICH ZIEHT.
Unterschieden davon werden Radar-Abstandswarner, die aktiv im KFZ sowohl Abstand als auch Relativgeschwindigkeit zum übrigen Verkehr erkennen können und so zur Fahrsicherheit beitragen.
Radarwarner können in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, um die Radarstrahlung behördlicher Geschwindigkeitsmessgeräte (sog. „Radarfallen“ nach dem Prinzip des FM-Radar) zu erkennen und dem Fahrer noch vor deren Auslösung (Foto von Fahrer und Kennzeichen) zu signalisieren, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Es gibt auch Geräte, die die Radarmessung aktiv stören, diese als Radar Jammer bekannten Geräte versuchen, durch aktives Aussenden von Radiowellen das CW-Radar zu stören.
Besitz und Kauf dieser Geräte ist in Deutschland legal, der Betrieb im Fahrzeug oder auch das betriebsbereite Mitführen ist jedoch verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH sind Kaufverträge über Radarwarngeräte sittenwidrig im Sinne von § 138 BGB, was die Nichtigkeit des Kaufvertrags nach sich zieht.
Unterschieden davon werden Radar-Abstandswarner, die aktiv im KFZ sowohl Abstand als auch Relativgeschwindigkeit zum übrigen Verkehr erkennen können und so zur Fahrsicherheit beitragen.
Es gibt Radios mit Navi, die die Blitzer aus den Verkehrsdiensten der Radiosender mit in der Route anzeigen. Die sind erlaubt.