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Navi mit Radarwarner benutzen?

gefragt von Bevia am 17.02.2009 um 14:00 Uhr

Darf man ein Navigationssystem mit Radarwarner benutzen? Es gibt schließlich im Radio Sender, die vor Radarfallen warnen, das ist doch eigentlich das Gleiche.


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frischling
beantwortet von frischling am 17. Februar 2009 14:01
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In Deutschland sind Radarwarner verboten


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 17. Februar 2009 14:02
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Das ist eine technische Vorrichtung, die (aufgrund ihrer aktualisierten Straßendaten oder durch tatsächliche Messung von Radar- oder sonstigen Strahlen) vor Blitzern warnen könnte, und damit illegal. Bei einer Polizeikontrolle könnte das Navi einkassiert werden und du eine Anzeige bekommen.

Die Sender, die vor Blitzern warnen, bewegen sich m.E. auf sehr dünnem Eis.

Kommentar von 22d501e9150d0fc6b326937645b56aecsmallfrischling am 17. Februar 2009 14:03

Die Radioleute berichten nur davon, dass ein Autofahrer einen Blitzer gesehen hätte...

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 17. Februar 2009 14:04

Ah, also als Nachricht getarnt. Auch gut :-)

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 17. Februar 2009 14:11

Anzeige?? Illegal?? Das ist eine Ordnungswidigkeit..gibt eine Geldstrafe und Punkte!

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 17. Februar 2009 14:14

Gut, dann nur eine Ordnungswidrigkeit. Aber einkassiert kann es trotzdem werden, oder?

Kommentar von Mietnormade am 17. Februar 2009 14:19

Navigationsgeräte messen üblicherweise weder Ki noch Ka Strahlen sondern werden über die GPS Position einen Unfallschwerpunkt lokalisieren. Und auf einen Unfallschwerpunkt darf ja hingewiesen werden, weil da soll ein Autofahrer besonders vorsichtig fahren. Oft ist es auch so, dass die Polizei Ihre Geschwindigkeitsmessung genau bei Unfallschwerpunkten durchführt.


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 17. Februar 2009 14:01
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radarwarner sind verboten


pinkesladygirl
beantwortet von pinkesladygirl am 17. Februar 2009 14:01
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Ich glaub das es ileagl ist

Kommentar von migrowe am 17. Februar 2009 14:01

Richtig es ist illegal.


anonym
beantwortet von Kerridiss am 17. Februar 2009 14:01
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Ich finde beides nicht in Ordnung. Wer entsprechend fährt braucht sowas auch nicht.


anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 17. Februar 2009 14:02
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Radarwarner darf man im Auto mitführen, aber nicht aktivieren. Gibt erhebliche Geldstrafen. Die meisten funktionieren eh nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 17. Februar 2009 14:12

Stimmt nicht ganz. Ein betriebereites Gerät im Auto zu haben reicht schon!


RedKiss
beantwortet von RedKiss am 17. Februar 2009 14:02
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Verboten . Aber wenn es doch verboten ist ist es dann im Navi eingebaut ?! Liebe Grüße .

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 17. Februar 2009 14:13

Hallo, Du musst versuchen die Software zu löschen (frag bei Deinem Händler nach) eine Deaktivierung der Funktion genügt nicht! Grüße.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 17. Februar 2009 14:09
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Du darfst Dir auch vorher einen Plan mit allen festinstallierten Blitzern raussuchen. Das mitführen von elektronischen Hilfsmitteln ist aber untersagt. Bringt 4 Punkte und entsprechendes Geld. Und ob sinvoll oder nicht, aber vor Unfallschwerpunkten darf gewarnt werden. Das dient ja auch nur der Verkehrssicherheit.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 17. Februar 2009 14:16
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Der Fahrzeugführer darf kein solches Gerät mit sich führen. Die Handtsche der Beifahrerin ist hingegen bei Kontrollen tabu. Die Teile sind beim Betrieb unsichtbar und sehr hilfreich, erinnern sie doch von Zeit zu daran, mal wieder auf das eigene Tempo zu achten und den Tacho verstärkt im Auge zu behalten.


anonym
beantwortet von Hans1943 am 17. Februar 2009 14:22
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Radarwarner können in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, um die Radarstrahlung behördlicher Geschwindigkeitsmessgeräte (sog. „Radarfallen“ nach dem Prinzip des FM-Radar) zu erkennen und dem Fahrer noch vor deren Auslösung (Foto von Fahrer und Kennzeichen) zu signalisieren, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Es gibt auch Geräte, die die Radarmessung aktiv stören, diese als Radar Jammer bekannten Geräte versuchen, durch aktives Aussenden von Radiowellen das CW-Radar zu stören.

Besitz und Kauf dieser Geräte ist in Deutschland legal, DER BETRIEB IM FAHRZEUG ODER AUCH DAS BETRIEBSBEREITE MITFÜHREN IST JEDOCH VERBOTEN UND WIRD ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT GEAHNDET. NACH DER AKTUELLEN RECHTSPRECHUNG DES BGH SIND KAUFVERTRÄGE ÜBER RADARWARNGERÄTE SITTENWIDRIG IM SINNE VON § 138 BGB, WAS DIE NICHTIGKEIT DES KAUFVERTRAGS NACH SICH ZIEHT.

Unterschieden davon werden Radar-Abstandswarner, die aktiv im KFZ sowohl Abstand als auch Relativgeschwindigkeit zum übrigen Verkehr erkennen können und so zur Fahrsicherheit beitragen.

Radarwarner können in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, um die Radarstrahlung behördlicher Geschwindigkeitsmessgeräte (sog. „Radarfallen“ nach dem Prinzip des FM-Radar) zu erkennen und dem Fahrer noch vor deren Auslösung (Foto von Fahrer und Kennzeichen) zu signalisieren, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Es gibt auch Geräte, die die Radarmessung aktiv stören, diese als Radar Jammer bekannten Geräte versuchen, durch aktives Aussenden von Radiowellen das CW-Radar zu stören.

Besitz und Kauf dieser Geräte ist in Deutschland legal, der Betrieb im Fahrzeug oder auch das betriebsbereite Mitführen ist jedoch verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH sind Kaufverträge über Radarwarngeräte sittenwidrig im Sinne von § 138 BGB, was die Nichtigkeit des Kaufvertrags nach sich zieht.

Unterschieden davon werden Radar-Abstandswarner, die aktiv im KFZ sowohl Abstand als auch Relativgeschwindigkeit zum übrigen Verkehr erkennen können und so zur Fahrsicherheit beitragen.


anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 17. Februar 2009 14:23
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Es gibt Radios mit Navi, die die Blitzer aus den Verkehrsdiensten der Radiosender mit in der Route anzeigen. Die sind erlaubt.


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