Hallo , ich habe mal eine Frage...also, ich war letztens beim HNO-artzt, weil ich durch die Nase schlecht atmen kann, er meinte, dass meine nasenscheidewand irgenwie gekrümmt ist und man das operativ beheben kann. Ich habe auch einen Huckel auf der Nase (Hakennase ), der mich schon seeeeeehr stört. Kann man dass in einem Eingriff verbinden und in welchem fall zahlt die Krankenkasse, ich habe gehört, vllt. bei schwerer psychycher belastung durch die Nase, wer findet das raus also, woher weiß der artzt, das man psychisch sehr belastest ist? Ich würde mich über eine antwort wirklich seeeehr freuen ..DANKE...:-(
also, komme aus der HNO daher kenn i mi auch bestens aus... Nasenscheidenwand-OP (Septumdeviation), wird von der Krankenkasse bezahl, da es etwas aus medizinischer sicht ist das man keine luft bzw schlecht luft aus der nase bekommt, doch n höcker abzutragen ist etwás kosmetisches, d.h. alles was kosmetisch ist, muß man selber bezahlen, da es etwas rein ästhetisches ist und nich aus meizinischer sicht gemacht werden soll/muß!!So ne Rhinoplastik ( d.h. Nasenverschönerungs-OP) kostet je nach arzt und vorallem was gemacht werden soll( höckerabtragung?neue nasenflügel?verkleinerung? usw) zwischen 1500-4000 Euro ( kann auch mehr sein) nun dazu mußt du noch anästhesie und eventl aufenthalt berechnen!man kann so ne op natürlich auch mit der nasenseptum op verbindun. und auch ambulant!!d.h. morgens hin , op, mittags bzw abens wider nachhause!kl. Tipp: du kannst ja mal bei der krankenkasse nachfragen ob die nicht n teil übernehmen...ich weiß ja net wie deine nase ausschaut nu haben viele, viele leute auch dadurch komplexe und leiden seelich richtig schlecht darunter .meist ist es dann so, das man dann zum MDK (Medizinischer Dienst) geschickt wird, die machen ne beurteilung und entscheiden dann ob die op bezahlt wird oder nicht!!Hab im krankenhaus gearbeitet und es war garnet mal so ne seltenheit, das auch so n höcker von der Krankenkasse bezahlt worden ist!!!!wie gesagt, es kommt wirklich drauf an was und warum soetwas gemacht werden muß/soll, aber fragen kostet ja nichts also viel glück
In diesem Forum wurde dieFrage -fast Wortgetre- gestellt.
Rede mit Deinem Arzt darüber. Der kennt sich genau aus mit den Bedingungen der Krankenkasse. Wünsche Dir eine hübsche gerade Nase mit einem guten RIECHER.

Ich denke schon daß der Huckel bei dem Eingriff gleich mitgerichtet werden kann, wenn du nen guten HNO-Arzt hast, dann macht der das gleich mit, besprich dich mal mi ihm.
Der Hausarzt ist auf psychische Sachen nicht (offiziell) spezialisiert. Aber du kannst erreichen, daß er dich an die richtige Stelle überweist, geh das an, auch wenns eine Rennerei bedeuten kann. Mit dem richtigen "Dahinterhersein" kannst du auch was als gesetzlich Versicherte/r erreichen, bei privat sowieso.

Also, ich hatte auch eine komplett verkrümmte und verknlcherte Nasenscheidewand (in der Kindheit zweimal gebrochen). OP verlief übermäßig gut, kaum Beschwerden, nur die Nachsorgeuntersuchung ist...hüstel sagen wir, man ist ganz froh, wenn alles vorbei ist.
Was dein Problem angeht, bin ich mir nicht so sicher, ob das klappt. Die Nasenscheidewand wird durch die Nasenlöcher gerichtet, wenn der Buckel abgeschliffen werden muss, kann ich mir vorstellen, dass der Arzt einen Einschnitt auf dem Nasenrücken macht und das wird vermutlich als zweite Op angesehen, die die Krankenkasse nur unter Umständen unterstützt. Am besten klärst du das mit deinem Arzt ab.

Mit 19 hatte ich eine schwere Stirnhöhlenvereiterung und habe die Nasenscheidewand richten lassen.Unter Vollnarkose udn habe bis jetzt 30 jahre später keine probleme. kann einwandfrei durch die Nase atmen,bei Schnupfen ist sie auch mal 3 Tage dicht.darfst nur in den ersten Tagen keinen Lachkrampf kriegen...auaaaa....schlimm wenn die nasenflügel erst auseiander gehen u.dann wieder zusammen.Op würde ich immer wieder machen.

Habe ich schon zweimal machen lassen und hat nichts genutzt nur den Ärzten.
Tut weh ist sehr unangenehm
Winterbird am 2. August 2008 00:31 Da hast Du ja wirklich fieses Pech gehabt..schade für Dich.
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