Nase eines Mitschülers Blutig geschlagen - Folgen? Verhalten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie alt bist du? Ab 14 Jahren bist du strafmündig und fällst unter das Jugendstrafrecht.

Die Schule kann sich natürlich auch vorbehalten, Sanktionen gegen Dich zu erheben. Wie auch immer die aussehen mögen...Das ist auch unabhängig vom Alter und die Schule muss es ggf. auch mit deinen Eltern abklären.

Ein Nachtrag zu Alexandernov19

Wenn du die Auslösende Person warst, spirch die die Angefangen hast, kannst du dir sicher sein dass du zu hause bleiben kannst. Dann ist auch eine Strafanzeige nicht ausgeschloßen.

Wenn du dich nur verteidigt hast, wird eine Strafanzeige vmtl eingestellt, wg. Notwehr. Aber die Schule kann dich immer noch Suspendieren.

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Hier: Anzeige wegen Körperverletzung; Schulkonferenz mit der Möglichkeit, dich von der Schule zu verweisen (Gefahr für die Mitschüler).

Richtig! Der Schüler kann also zweimal bestraft werden!

Schulrechtlich und privatrechtlich/strafrechtlich!

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Kannst eine Strafanzeige wegen Körperverletzung bekommen.Man sollte woher überlegen,was man für Blödsinn baut.Und wie alt bist du überhaupt?

Wenn das nur einmal vorgekommen ist und sie nicht gebrochen oder so ist wird das wahrscheinlich keine Folgen haben. Alledings solltest du dich schon entschuldigen.