KleineFrage am 15.04.2008 um 14:31 Uhr
Ist es möglich, dass die Frau bei der Hochzeit einen Doppelnamen erhält und der Mann seinen alten Namen?
Bsp.: Mann heißt vorehr Müller Frau heißt vorher Bayer
Nach Hochzeit heißt
Mann: Müller Frau: Müller-Bayer
Geht das?

Das Namensrecht von Eheleuten bei der Hochzeit
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content0201.html
ja, außer man wohnt in Bayern, dann sollte der Mann den Doppelnamen (Bayer-Müller) wählen und die Frau ihren behalten. Sowas nennt man dann Nationalstolz in Vollendung ;)

Möglichkeiten, wie Frau und Mann nach der Eheschließung heißen können: beide Bayer, beide Müller, einer Müller-Bayer (der andere behält seinen Namen), einer Bayer-Müller (der andere behält seinen Namen) ODER jeder behält einfach seinen Namen (Frau Bayer / Herr Müller) und verändert nichts.

Sicherlich geht das! In Italien ändert man die Namen gar nicht! Ist alles sehr kulturell...
ja, das musst du beim aufgebot bekannt geben, kein problem.
Es gibt viele Varianten, hier kannst du dich informieren:
http://www.weddix.de/hochzeit/ratgeber-recht-und-formalitaeten-namensrecht-bei-h...

Ich habe selbst einen Doppelnamen. Geht alles. Siehe Butz1510! Total korrekt!

Jeder der Ehepartner darf in Deutschland sowohl seinen Namen behalten, den des Partners annehmen oder einen Doppelnamen, wobei der andere Ehepartner nicht zwangsläufig gleichen Namen tragen muss. Nichtsdestotrotz können sich die Ehepartner auf die Benutzung eines gemeinsamen Namen einigen, ob Einzel- oder Verbundname. Einzig was nicht geht sind kettenartige Verbundnamen, wobei es Allerdings ausnahmen geben kann, die jedoch von den Behörden nicht sehr gerne gesehen werden. Ebenfalls dürfen Kinder KEINE Verbundnamen haben, auch wenn die Eltern einen gemeinsamen verbundnamen haben sollten. Für sie Gilt: Vatersname oder Muttername als Nachname. Diese Regelung ist erst vor wenigen Jahren in Kraft getreten.