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Namensverteilung bei Hochzeit

gefragt von KleineFrageKleineFrage am 15.04.2008 um 14:31 Uhr

Ist es möglich, dass die Frau bei der Hochzeit einen Doppelnamen erhält und der Mann seinen alten Namen?

Bsp.: Mann heißt vorehr Müller Frau heißt vorher Bayer

Nach Hochzeit heißt

Mann: Müller Frau: Müller-Bayer

Geht das?


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 15. April 2008 14:40
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anonym
beantwortet von benutzer27 am 15. April 2008 14:42
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ja, außer man wohnt in Bayern, dann sollte der Mann den Doppelnamen (Bayer-Müller) wählen und die Frau ihren behalten. Sowas nennt man dann Nationalstolz in Vollendung ;)


butz1510
beantwortet von butz1510 am 15. April 2008 14:44
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Möglichkeiten, wie Frau und Mann nach der Eheschließung heißen können: beide Bayer, beide Müller, einer Müller-Bayer (der andere behält seinen Namen), einer Bayer-Müller (der andere behält seinen Namen) ODER jeder behält einfach seinen Namen (Frau Bayer / Herr Müller) und verändert nichts.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 15. April 2008 14:33
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Geht alles.


Baron malcolm Hasslinger
beantwortet von Baron malcolm Hasslinger am 15. April 2008 14:33
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Sicherlich geht das! In Italien ändert man die Namen gar nicht! Ist alles sehr kulturell...





Birte312
beantwortet von Birte312 am 15. April 2008 14:33
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Klar geht das! Machen viele heutzutage! :-)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. April 2008 14:34
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ja, das musst du beim aufgebot bekannt geben, kein problem.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 15. April 2008 14:35
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Es gibt viele Varianten, hier kannst du dich informieren:

http://www.weddix.de/hochzeit/ratgeber-recht-und-formalitaeten-namensrecht-bei-h...


justika
beantwortet von justika am 15. April 2008 15:01
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Ich habe selbst einen Doppelnamen. Geht alles. Siehe Butz1510! Total korrekt!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 15. April 2008 15:06
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Jeder der Ehepartner darf in Deutschland sowohl seinen Namen behalten, den des Partners annehmen oder einen Doppelnamen, wobei der andere Ehepartner nicht zwangsläufig gleichen Namen tragen muss. Nichtsdestotrotz können sich die Ehepartner auf die Benutzung eines gemeinsamen Namen einigen, ob Einzel- oder Verbundname. Einzig was nicht geht sind kettenartige Verbundnamen, wobei es Allerdings ausnahmen geben kann, die jedoch von den Behörden nicht sehr gerne gesehen werden. Ebenfalls dürfen Kinder KEINE Verbundnamen haben, auch wenn die Eltern einen gemeinsamen verbundnamen haben sollten. Für sie Gilt: Vatersname oder Muttername als Nachname. Diese Regelung ist erst vor wenigen Jahren in Kraft getreten.


anonym
beantwortet von scheki am 2. Oktober 2008 13:06
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ja das geht




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