conzo66 am 10.03.2008 um 8:41 Uhr
Jetzt frage ich mich gerade, darf ich das dann auch an den Fahrradanhänger anbringen und im Straßenverkehr benutzen????? Ich habe das mal an einem Kinderwagen gesehen, aber Kinderwagen ist ja nicht Fahrradanhänger.
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Warum nicht? Ein Fahrradanhänger ist nicht Zulassungspflichtig. Also kann es dahingehend keine Probleme geben und zur Verzierung kannst Du dranhängen, was Du willst (solange es keine Beleidigungen, rechte Parolen oder so etwas ist!)!

Darauf hast Du in Deiner ersten Frage doch schon eine Antwort bekommen. --- Ich glaube nicht, dass das was ausmacht, denn der Fahrradanhänger hat ja normalerweise kein Nummerschild. Da kannst Du Dir vermutlich dran machen, was Du willst, so lange es die Verkehrssicherheit nicht beeinflusst.
conzo66 am 10. März 2008 08:50 Der Schilder und Gesetzeswald in Deutschland ist Groß. Danke
Natürlich, du kannst mit dem Anhänger machen was du willst, viel Spass bei der Gestaltung.
conzo66 am 10. März 2008 08:51 Danke
Das stimmt auch wieder. Danke