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Namensänderung ohne es zu wissen

gefragt von ytth1 am 27.08.2008 um 21:01 Uhr

ich wurde '92 geboren,meine Eltern waren nicht verheiratet.'93 folgte die Eheschließung aber ohne Vaterschaftsanerkennung für mich. '02 kam mein Bruder zur welt und wir gingen alle zum standesamt um für uns beide die vaterschaft anerkennen zu lassen. bisher hatte ich den nachnamen T. und mein vater N. die kollegin beim standesamt fragte uns,ob der nachname geändert werden soll und wir sagten NEIN.doch seit 6 jahren trag ich den namen N. ohne es zu wissen.habe es herausbekommen,als ich eine neue geburtsurkunde beantragte. 1.hatte die frau beim standesamt übhaupt das recht,zu fragen? 2.hätte sie uns das nicht in i.einer schriftl. form offiziell kundgeben müssen?

liebe grüße


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anonym
beantwortet von Quickley am 27. August 2008 21:07
1x
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Da ist wohl etwas schief gelaufen. Die Kollegin hat dann wohl versehentlich Deinen Namen geändert.Eine Namensänderung muss beantragt werden und dann wird nochmal von Amtswegen darüber entschieden warum der Name geändert werden soll das muss begründet werden und wenn es Nachvollziebar ist wird dem Stattgegeben.

Kommentar von ytth1 am 28. August 2008 10:12

Ja das glaube ich auch. Aber ich glaube, wenn es um Eheschließung und Vaterschaft geht, braucht man keine Gründe, um den Namen zu ändern. Aber immerhin muss es doch Papiere geben.


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 27. August 2008 21:05
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Wie, Du wußtest in den letzten 6 Jahren nicht wie Du heißt, bzw. hast einen falschen Namen verwendet.

Werden solche Namensänderungen nicht schriftlich vorgenommen?

Kommentar von ytth1 am 28. August 2008 10:03

Ja genau. Das versuche ich gerade herauszufinden. denn es gab keinerlei Unterlagen o.Ä. die eine Namensänderung bestätigen. Jedenfalls stelle ich mir das fahrlässig vor, "einfach so" einen Nachnamen zu ändern (auch wenn es im Namensrecht vielleicht so festgeschrieben ist). Es muss doch Papiere geben oder?


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 27. August 2008 21:09
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Gibt es dich überhaupt offiziell ?

Kommentar von ytth1 am 28. August 2008 10:13

Wie soll ich das verstehen?

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 28. August 2008 13:46

Wegen des falschen Namens. Standesamtlich bist du gegebenenfalls garnicht offiziell existent.


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 27. August 2008 21:09
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was steht denn in Deinem Ausweis, auf der Chipkarte von der Krankenkasse und wie nannte der Lehrer Dich in der Schule? Wieso sagte Deine Mutter das nicht? Auf Deine Frage zu antworten, es gäbe die Möglichkeit des Alters. Du warst vor 6 Jahren 10 Jahre alt. Da kann es schon sein, dass Deine Entscheidung nicht anerkannt wurde.

Kommentar von ytth1 am 28. August 2008 10:10

Auf meinem Reisepass, Chipkarte, sämtlichen Zeugnissen, Lohnsteuerkarten usw usf steht der Name T., also ein falscher Name. Auch mein Reisepass, der erst vor 4 Jahren beantragt wurde, läuft unter falschem Namen. Beim Landratsamt war mein Name geändert - ich sagte "Nein, so heiße ich nicht"(Da ich es wirklich nicht wusste)-Und er wurde sofort umgeschrieben. Da frag ich mich, wieso so fahrlässig? Wieso meine Mutter mir das nicht sagte? Es wusste doch niemand davon. Wie gesagt, wir wurden gefragt. Da geht man eben davon aus, das alles bleibt, wie es war.

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 28. August 2008 10:46

Du mußt das unbedingt mit Deinen Eltern klären. Geh mal zum zuständigen Standesamt und nimm mal alle Unterlagen mit. Mehr kann ich jetzt auch nicht raten. Ist schon ne komische Sache - was es alles gibt.wundermichganzdoll

Kommentar von ytth1 am 28. August 2008 22:52

Das habe ich ja alles erledigt, man hat mir das erklärt (außer, warum ich im (anderen) Standesamt gefragt wurde und es trotzdem gemacht wurde bzw wieso es nicht schriftlich gemacht wurde).Mich wunderts auch. ;) danke jedenfalls


Uxy1961
beantwortet von Uxy1961 am 1. September 2008 21:57
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Tja, das ist etwas schwierig nachzuvollziehen. Vor 6 Jahren warst du 10 Jahre. Da deine Eltern bei der Eheschließung einen Ehenahmen bestimmen können, und die Kinder beider Eltern dann diesen Ehenahmen bekommen, kann ich mir dass nur so erklären. Die Eltern bestimmen für minderjährige Kinder den Namen. Da kannst du zwar nein sagen, wenn deine Eltern es aber doch machen, kannst du nur mit 18 Jahren dann eine Namensänderung beantragen (beim Standesamt).Offensichtlich hat deine Mutter diese Änderung nicht offiziell bei allen Behörden gemeldet. Da aber bei deinem Geburtsstandesamt gemeldet und diese Änderung eingetragen wurde, müssen Deine Eltern dies auf einer Erklärung beim Standesamt unterschrieben haben. Deine Eltern haben offensichtlich jedoch diese Namensänderung bei keiner Behörde gemeldet. Dies finde ich dir gegenüber schei...., weil es irgendwann ja doch raus kommt. Was da wirklich gelaufen ist können dir nur deine Eltern sagen. Der Standesbeamte macht nur dass, was beantragt wird. An mehr hat er kein Interesse, wozu auch? Also sind erst mal deine Eltern die richtigen Ansprechpartner, um überhaupt erst mal rauszubekommen, was wirklich abgelaufen ist vor 6 Jahren.




Kommentar von ytth1 am 3. September 2008 22:50

Genau, letztendlich ist es ja egal, was ich egsagt habe zu den Zeitpunkt. Aber Fakt ist, dass meine Eltern auch abgelehnt haben und nichts unterschrieben wurde. Ich habe das schon längst alles mit meinen Eltern geklärt. Da war nichts mit mir gegenüber verbergen usw.

Ist ja auch egal.


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