hanna2908 am 03.06.2008 um 14:09 Uhr
Ich lebe von meiner Frau getrennt und werde wohl im August geschieden. Bei unserer Hochzeit habe ich den Namen meiner Frau angenommen. Nun möchte ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Kann ich das erst nach rechtsgültiger Scheidung oder schon während des Trennungsjahres?
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Erst nach der Scheidung. Beim Standesamt beantragen. Kostet 17 Euro.

Die Namensänderung ist erst nach der Scheidung möglich. Dann einfach zum Standesamt gehen und Namensänderung beantragen.
Ich weiß nicht, ob das heute immer noch so ist, aber vor Jahren wurde die Namensänderung ganz billig vorgenommen, wenn man sie gleich beim Scheidungstermin beantragte. Sprich mal mit Deinem Anwalt darüber.

Ich würd an deiner Stelle einfach mal bei deinem zuständigen Standesamt anrufen. Die müssten das auf alle Fälle wissen. LG
Ich hätte jetzt auch spontan gesagt: erst nach der Scheidung.
Da man aber heutzutage nicht mehr einen gemeinsamen Ehenamen führen muß, könnte ich mir vorstellen, daß das auch vorher schon geht. Du kannst ja auch jederzeit hingehen und Deinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen. Jedenfalls wurde mir das damals bei meiner Heirat so gesagt.