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Namensänderung der Kinder nach Scheidung, geht das auch, wenn die Kinder über 18 Jahre alt sind?

gefragt von Towanda1 am 15.08.2008 um 16:39 Uhr

Kann ich für meine Kinder auch dann Namensänderung auf meinen Namen beantragen, wenn eins der Kinder schon 18 sind und welche Kosten kommen für die Änderung auf mich zu?


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Lissa
beantwortet von Lissa am 15. August 2008 16:41
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Ich glaube, dein volljähriges Kind kann selbst entscheiden, ob es seinen Namen ändern lassen will.

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 15. August 2008 16:42

Hier kannst du dich informieren: http://www.scheidung-online.de/namensr.html


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. August 2008 16:43
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Sicher geht das, volljährige Kinder müssen das selbst beantragen. Die Kosten kenne ich nicht.


anonym
beantwortet von Swordfish am 15. August 2008 16:48
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Ich würde mal sagen, dass ein "Kind" mit 18 Jahren das selber entscheiden sollte.


Coccodrillo
beantwortet von Coccodrillo am 15. August 2008 21:06
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bei kindern unter 18 jahren geht eine namensänderung nur, wenn der vater dem zustimmt, falls sie seinen namen tragen. volljährige über 18 jahre können selbst entscheiden und müssen es selbst beantragen. die kosten sind mir nicht bekannt.


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