Hallo, ich möchte gerne den Namen meines vor 7 Jahren verstorbenen Vaters annehmen. (Meine ELterne waren nie verheiratet) Meine Mutter hat neu geheiratet, heißt also wieder anders, und ich fühle mich zu dem Namen meines Vaters mehr verbunden als zu dem alten Namen meiner Mutter.
Kann jemand über das Vorgehen, Kosten und Aussichten auf Bewilligung etwas sagen?
Vielen Dank an alle!
Evi

soweit ich weiss, kann man beim Standesamt seinen amen ändern, das kostet bestimmt nicht viel. Wenn du noch minderjährig bist brauchst du aber das Einverständnis deiner Mutter

Ich meine das lag um die 10€, aber ich weiß nicht ob Du den Namen von Deinem Vater annehmen kannst. Ruf doch ma beim Standesamt an.. Die können Dir das ganz genau sagen..
butz1510 am 17. Juni 2008 13:06 Eine Namensänderung (also z.B. nach der Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen) kostet 17 €.
angelela am 17. Juni 2008 13:11 Zu dem Zeitpunkt wo ich gemacht habe lag es noch bei 10€, aber das ist auch schon ein paar Tage, Wochen, Monate, ja gut, Jahre her.. :-D
butz1510 am 17. Juni 2008 13:20 Nein, ich glaube einfach, dass die Gebühren von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar von Stadt zu Stadt verschieden sind. Bei uns kostet ein Kirchenaustritt z.B. 50 Euro, in anderen Städten nur 25.

Ich arbeite beim Standesamt, hatte aber einen solchen Fall noch nie. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es geht, denn Dein Vater kann ja sein Einverständnis nicht mehr geben. Er müsste Dir als Minderjähriger seinen Namen erteilen (wäre aber auch nur gegangen, falls er Dich als Tochter anerkannt hat und m.E. auch nur, wenn Deine Eltern verheiratet gewesen wäre oder das vor Deiner Geburt beschlossen hätten) und das kann er nicht mehr. Namen "einfach so" zu ändern ist sehr schwer bzw. fast unmöglich.
Hallo und danke für deinen Hinweis. Ich bin nicht mehr minderjährig. Es gab nie eine Vereinbarung vor dem Tod des Vaters bezüglich Namensgebung. Anerkannt als seine Tochter bin ich. Ich hatte nie seinen Namen. Aber nun, da auch meine Mutter anders heißt, möchte ich wenigstens seinen Namen übernehmen. Offenbar scheint es nur gerichtliche Lösungen für meinen Fall zu geben, da keine Bestimmung bei mir eindeutig zu greifen scheint. Das Hauptproblem liegt offenbar darin, dass der Vater nicht mehr lebt und weder zustimmen noch dagegen sein kann. Grüße!
Nein, geht mit Sicherheit nicht einfach so. Siehe meinen Beitrag.