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namensänderung bei stiefkinder

gefragt von Devil7813 am 28.07.2009 um 12:19 Uhr

Hallo HAbe volgendes Problem.

Ich will meine Lebensgef. + Kind wollen Heiraten, DA der leibliche Vater sich nicht kein einziges stück um sein kin kümmert. Und es sowieso schöner ist wenn alle den gleichen Namen haben wollen wir das der kleine zwerg auch den Namen umgeschrieben bekommt.

Brauchen wir die Einverständniss des Vaters? Müssen irgendwelche wichtigen Sachen geklärt werden? Hat der Vater aqucxh ein sorgerecht (die waren nie Verheiratet und er kümmert sich ein dreck um sein kind nicht mal ein anruf zum Geburtstag).

Wie muß Ich das Anstellen damit wir eine Glückliche Familie mit einemn NAMEN sind?

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Sorgerecht x 608 Namensänderung x 211 Stiefkinder x 16

anonym
beantwortet von Siilke am 28. Juli 2009 12:25
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Selbstverständlich muss der leibliche Vater einwilligen,auch wenn er sich sonst nicht kümmert.Abgesehen davon müsste Deine Freundin eigentlich wissen,ob sie nun das alleinige Sorgerecht hat oder nicht.Frag doch SIE! Ansonsten gibt es zwei Möglichkeiten,einen gemeinsamen Namen zu haben:Nimm den Namen Deiner Freundin an oder adoptiere das Kind (was allerdings das Einverständnis des Vaters voraussetzt;zudem verliert Ihr natürlich sämtliche Unterhaltsansprüche etc.)


anonym
beantwortet von peebee02 am 30. November 2009 19:19
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das sehe ich auch so !

lasst es mit dem gemeinsamen namen ! ich trage den meines stiefvters ohne adoptiert zu sein - und das macht mal gar keine freude mehr !!

einfach als rat eines betroffenen ( damals nochkindes ), dem der name gegen seinen willen geändert wurde.

BITTE NICHT ! lasst dem kind seinen namen . solche dinge kommen sehr viel später als katastrophe zurück !

glück trägt keinen namen glücklich ist man immer von innen

gruß peebee02


anonym
beantwortet von VonBondie am 6. August 2009 18:02
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Warum muss eine glückliche Familie einen Namen haben? Und warum muss dann das Kind den Namen des Stiefvaters annehmen? Ich spreche als Betroffener, habe als 14-jähriger, um den Familienfrieden nicht zu gefährden und nicht der Außenseiter der Familie zu sein, den Namen meines Stiefvaters angenommen. Heute bin ich 25, meine Mutter hat sich 2001 getrennt, wir sind weggezogen, ich habe kaum noch Kontakt zum Stiefvater UND ärgere mich über meine Entscheidung! Lieber hätte ich jetzt meinen Geburtsnamen zurück.


Pharwee
beantwortet von Pharwee am 29. Juli 2009 19:01
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Wenn Du das alleinige Sorgerecht für das Kind hast, brauchst du KEIN Einverständniss.

Ich selber habe auch geheiratet und mein erstes Kind welches das Stiefkind von meinem EX mAnn war hat eine Namensschenkung von ihm bekommen, ohne einwilligung des erzeugers.

Aber achtung das ist unwiederruflich !! Deswegen laufe ich seit der Scheidung immer noch mit dem Ehenamen rum, denn ich kann meinen Mädchennamen annehmen, mein zweites Kind auch mit einwilligung des Vaters ( da geteiltes Sorgerecht ) aber mein ältester da siehts schwieriger aus da muss man tausend Ämter abklappern.

Generell ist das eine Unterschrift und es gibt sogar eine neue Geburtsurkunde.

Um es kurz zu machen, wenn deine freundin das alleinige sorgerecht hat kann das kind deinen namen ohne einwillung annehmen, unwiederruflich !!!Und kostet eine neue Geburtsurkunde :) Also bedenkt das falls ihr euch trennen solltet * auf Holz geklopft* würde deine dann Ex- Frau tausend Ämter abklappern müssen und ne Menge Geld latzen.


Uweles
beantwortet von Uweles am 28. Juli 2009 12:25
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Das beste wäre wenn der Vater eine Einverständniserklärung geben würde. War bei mir so und lief dann Problemlos!

Vielleicht kann man wenn er sich nicht darauf einlassen will einen Deal machen! :-)

Die Mutter sollte auf jeden Fall das alleinige Sorgerecht beantragen. Am besten einen Anwalt nehmen und dann auf diese Art alles klären!

Ich wünsch euch viel Erfolg!


DieALina
beantwortet von DieALina am 28. Juli 2009 12:21
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Ich glaube nicht, dass man ein Einverständnis brauch.


anonym
beantwortet von anjanni am 28. Juli 2009 12:21
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Nimm den Namen Deiner Lebensgefährtin an. Das wäre am einfachsten.

Ansonsten kommt es wohl noch auf das Alter des Kindes an. Ihr solltet Euch z.B. beim Jugendamt erkundigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen - und ob die dann bei Euch erfüllt sind.

Vermutlich braucht Ihr das Einverständnis des Vaters nicht, wenn er nie das Sorgerecht hatte (das zumindest müßte Deine Lebensgefährtin beantworten können, da es dazu einen formalen Akt gegeben haben müßte).

Kommentar von Devil7813 am 28. Juli 2009 13:01

Danke So ähnlich haben wir uns das auch gedacht und hatten bloß angst das der VAter einfach so ab geburt das Sorgerecht hat


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