Hallo,
folgende Themenstellung: Frau A ist Russin und mit dem Deutschen Herrn B verheiratet. Beide haben in der Ehe ihren Familiennamen beibehalten. Beide haben bereits Kinder mit dem Familiennamen des Mannes (B)
Nun entscheiden sich die beiden in dem Heimatland von Frau A ein Kind zu adoptieren. Nach dem lokalen Recht adoptiert die Frau dabei (als Russin) alleine. Somit erhalten die Kinder den Namen der Frau (A). In der russischen Geburtsurkunde wird Herr B auch nicht als Vater erwähnt.
Fragen: 1) Welche Möglichkeiten haben die beiden das Kind nach Deutschland zu bringen? 2) Wie kann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten? 3) Wie ist der Konflikt zu lösen, dass nun Kinder der Ehe unterschiedliche Familiennamen führen?
Gruß csquared

ANtrag auf Namensänderunge. Das ist das gleiche Verfahren, als wenn eine Frau nochmals heiratet und ein Kind aus erster Ehe da ist und doch den gleichen Namen wie die neuen Geschwister haben soll.