Name auf Klingelschild ohne Meldung im Ort

2 Antworten

dein lebensmittelpunkt ist steuerrechtlich da, wo du haeufig bist - mind 180 tage im jahr.

in deutschland sind meldegesetze zu beachten.

ich lebe in england (das ist mein auch mein steuerlicher wohnsitz) -habe aber auch eine deutsche meldeanschrift -und einen briefkasten dort ....

an deinen briefkasten kannst du einen namen aufhaengen -auch wenn du dort nicht gemeldet bist.

der Post dürfte das egal sein