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Nagelneues Auto mit Defekt.

gefragt von RoccaRocca am 16.12.2008 um 9:47 Uhr

Habe mir letzten Monat ein neues Auto gekauft. Nun ist mir das Auto immer wieder an der gleichen Stelle ausgegangen (waehrend der Fahrt). Entweder ich gehe in eine Rechtskurve mit Hanglage oder bei Hanglage mit einer Kuppel. Immer an der gleichen Stelle, verrueckt. Habe das Auto in die Werkstatt gebracht, warte auf Rueckruf vom Mechaniker. Da ich nun aber auch etwas Panik habe, eines Tages einen Unfall zu bauen, wegen des o.g. Problems, moechte ich gerne einen guten Rat von euch, wie ich mich mit dem Autohaus verhalten soll?

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recht x 35.221 auto x 23.156 autokauf x 601

pysty
beantwortet von pysty am 17. Dezember 2008 12:21
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Das hört sich nach einem Renault an - oder einer anderen französischen Marke ;-)

Bei engen Kurven wird die Benzinzufuhr (Schlauch etc) gequetscht, passiert gern bei Rückwärtseinparken und vollem Lenkeinschlag.


anonym
beantwortet von orjeh am 17. Dezember 2008 09:31
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sie haben das recht dreimal nachzubessern (allerdings immer wegen des gleichen fehlers)danach kannst du wahrscheinlich mit viel Kampf einen neuen wagen verlangen.gruß orjeh


anonym
beantwortet von Mietnormade am 16. Dezember 2008 09:57
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Nagelneues Auto folgert Gewährleistungsfall. Zunächst Nachbesserung des Mangels fordern und wenn das nicht passiert, vom Kauf zurücktreten. Und lass Dich nicht von den angeblichen Kosten abschrecken (gegenseitiger Nutzen ist zu erstatten)ein Fahrzeug hat einen 300000KM Gebrauchswert und danach ermittelt sich am Ende der zu erstattende Betrag. Die Werkstatt wird Dir sagen der Kaufpreis wird nicht linear gerechnet und sie fordern den Wertverlust. Aber vor Gericht wirst Du dann entsprechend der Nutzung bezahlen. Wobei Du nicht vergessen solltest das Du auch Schadensersatzforderungen geltend machen kannst. Schließlich hatte das Fahrzeug ganz klar nicht die zugesicherten Eigenschaften.

Kommentar von turbobuxe am 16. Dezember 2008 10:09

Pro 1000km Laufleistung werden IMHO zwischen 0,67% und 1% des Neupreises des Fahrzeuges vom zu erstattenden Betrag (= Neupreis) abgezogen.

Kommentar von Mietnormade am 16. Dezember 2008 12:19

Das möchte der Händler wohl gerne 0,67 bis 1% Ich gebe Dir hier mal ein Referenzurteil was meiner Forderung eher geneigt ist:

Zur Ermittlung und Berechnung der Nutzungsvorteile des Käufers bei Wandlung eines Neuwagenkaufs (§ 347 Satz 2 BGB a.F. i.V. m. §§ 987, 100 BGB) Hier: Dieselfahrzeug der gehobenen Mittelklasse – Audi A 6 Quattro TDI 2,5 I V 6 Tiptronik -0,4 % des Bruttokaufpreises pro angefangene 1.000 km.14 U 154/01 2 O 364/00

Und ich bin mir sicher wenn die Forderung auf 0,3% gelautet hätte (Audi Lifetime ist bei 300TKM) hätte dem Gericht der Argumentation folgen können.


emjay
beantwortet von emjay am 16. Dezember 2008 09:56
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Bevor du in Panik verfällst, solltest du der Werkstatt wenigstens 1x die Chance geben, den Wagen zu reparieren.


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 16. Dezember 2008 09:54
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Es verhält sich beim Autokauf genauso wie mit allen technischen Dingen, die neu erworben werden: Der Käufer hat dem Verkäufer die Chance auf 2malige Reparatur zu geben. Wenn dann das gleiche Problem erneut auftritt, kann man den Kaufvertrag wandeln. Vom Kauf zurücktreten bzw. einen gleichwertigen Ersatz erhalten.


seregwen
beantwortet von seregwen am 16. Dezember 2008 09:49
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es gibt ja soetwas wie gewährleistung. ich finde es immer hilfreich, das problem zunächst zu schildern und die reaktion abzuwarten. wenn sie einem nicht gefällt, kann man ja immer noch forderungen stellen, aber so wirkt das ganze etwas freundlicher und kooperativer als wenn man gleich auf den tisch haut, was im ersten fall dazu führt, dass der gegenüber ebenfalls etwas kooperationsbereiter ist ;)

sonst: reparatur bzw austausch des wagens im sinne der gewährleistung verlangen!


akademikus
beantwortet von akademikus am 16. Dezember 2008 09:49
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verhalten ist ja nett ausgedrückt. du hast einen neuwagen, und dementsprechende garantieleistungen. du sollen den fehler finden und ihn beheben. da darf dein ton, wenn es nicht so läuft wie es sich gehört, schon mal ein wenig forsch sein. gruss akademikus

Kommentar von Mietnormade am 16. Dezember 2008 10:00

Gewährleistung hast Du die Garantie kommt später.

Kommentar von turbobuxe am 16. Dezember 2008 10:07

Das kommt auf den Hersteller des Fahrzeuges an - die überwiegende Anzahl dieser gibt Grantie.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 16. Dezember 2008 10:18

ja, ja... auf jeden fall ist es ein mangel. was da nun wie greift, ist doch bockwurst. oder?

Kommentar von Mietnormade am 16. Dezember 2008 10:31

Garantie = freiwillige Leistung

Gewährleistung = gesetzliches Recht

Was greift macht sehr wohl einen Unterschied. Das eine ist freiwillig das andere einklagbar.

Kommentar von turbobuxe am 16. Dezember 2008 16:27

Viele Hersteller sprechen in Werbungen inzwischen explizit von Garantie - die Sache mit der Beweislastumkehr ist nun einmal eine recht unbequeme Angelegenheit...


Nellina
beantwortet von Nellina am 16. Dezember 2008 09:49
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Das selbe hatte ich vor Jahren mit meinem Lancia. Nach langen hin und her habe ich ihn in Zahlung gegeben und mir ein anderes gekauft (die Werkstatt ist nie dahinter gekommen, was das Auto hatte). Er ist auch immer an der gleichen Stelle ausgegangen und hat erst wieder nach 10 Minuten gestartet.


odemtann
beantwortet von odemtann am 16. Dezember 2008 09:49
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Sollte der Fehler nicht erkannt und behoben werden hast du das Recht das Auto zurück zugeben und dein Geld zurück zu fordern .


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 16. Dezember 2008 09:48
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Wenn du Garantie hast, müssen die sich darum kümmern, das es wieder läuft. Maniplieren die irgendwas, wären die Mechaniker wirklich doof. Eigentlich kannst du den vertrauen.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 16. Dezember 2008 09:48
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Geht reklamieren nicht? Ein anderes Auto verlangen, weiß aber nicht, ob das möglich ist.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 16. Dezember 2008 09:49

Nein, so einfach ist das nicht


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